Frage zu Krankheitstagen wenn der Mann im Ausland arbeitet.

Hallo ihr Lieben, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Meine Elternzeit ist nächste Woche vorbei und ich mache mir etwas Sorgen wie es nun läuft wegen Corona und der Krankheitstage die einem zustehen. Eigentlich bekommt jedes Elternteil ja pro Kind 10 Tage. Nun arbeitet mein Mann im Ausland (Dänemark) und behauptet (ohne sich informiert zu haben) das ihm diese 10 Tage nicht zustehen. Versichert ist er in Deutschland. Weiß jemand ob er recht hat oder ob ihm diese 10 Tage zustehen? Oder können die vielleicht auf mich übertragen werden? Vielen Dank schonmal für die Antworten 😊

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Da die Kindkranktage über die Krankenkasse des Kindes laufen solltest du dort nachfragen.

Ich bezweifle die Korrektheit der Aussage deines Mannes.

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Ich bezweifle das auch 🙈. Ich werde mal bei der KK nachfragen 😉

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Hallo,

Einfach bei der KK anrufen und nachfragen. Bei so speziellen Fragen würde ich mich immer an die Fachleute wenden.

LG Morgain

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Wie ist er denn Das Kind versichert? Gesetzlich oder privat?

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Die Kinder sind gesetzlich über mich versichert.

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Naja, die Lohnfortzahlung ist ja nur ein Teil der Kinderkrankentage. Der andere Teil ist der Anspruch auf Freistellung. Und diesen Anspruch gibt es - soweit ich weiss - in Dänemark nicht.
Es ist möglich, die Kinderkrankentage zu übertragen. Allerdings muss da der AG desjenigen, auf den übertragen werden soll, zustimmen.

Grüsse
BiDi

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Dänemark ist doch viel familienfreundlicher. Dort wurden z.b. zuerst Kitas und Grundschulen wieder geöffnet. Beim AG in Dänemark nachfragen. Vielleicht hat der AG zusätzlich Sonderurlaub oder so.

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Das ist ein irrglaube. In Dänemark und auch Schweden hat zwar die Kitas und Grundschulen früh geöffnet aber viele Leistung die wir hier haben gibt es dort nicht.

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Muss von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich sein. In unserem schwedischen Standort z.b.dürfen die kids in den Sommerferien einfach mit gebracht werden. Und es gibt auch betriebliche Regelungen. Bei uns gibt es z.b. den 1 Krankheitstag Kind betrieblich 100 % Lohnfortzahlung. Fragen kostet nix, denke ich.

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Hallo,
eigentlich kann man das so nicht sagen. Das ist keine Versicherungsleistung, sondern ein deutsches Gesetz.
Damit stellt sich die Frage, ist er in einem dänischen Unternehmen beschäftigt und arbeitet dort eben vor Ort in Dänemark oder ist er in einem deutschen Unternehmen beschäftigt und wurde in dessen Auftrag nach Dänemark geschickt?
Deutschland kann kein ausländisches Unternehmen zwingen, deutsche Mitarbeiter nach deutschen Gesetzen freizustellen.

Falls du aber das KinderkrankenGELD meinst..., dieses kannst du auf dich übertragen lassen. Informiere dich dazu bei der Krankenkasse.