Wie viel Unterhalt nach Ausbildungsbeginn?

Mein Sohn beginnt voraussichtlich diesen Monat seine Ausbildung.
Der Kontakt besteht leider nur noch sporadisch, deshalb bin ich über Details nicht im bilde.

Er lebt bei meiner Exfrau und ihrem neuen Mann.
Ich zahle etwas über 300 Euro Unterhalt.
Jetzt weiß ich nicht, wie das läuft wenn er die Ausbildung beginnt. Er ist noch minderjährig und würde ca. 600 Euro netto verdienen.

Meine Exfrau ist, sagen wir mal, ein bisschen schwierig. Ich habe etwas Sorge, dass sie es mir falsch auslegt, wenn ich über seinen finanziellen und beruflichen Weg Fragen stellen würde (so in etwa "Du kannst es auch nicht abwarten nicht mehr zahlen zu müssen").

Weiß hier jemand zufällig, wie so etwas läuft?
Ich möchte ihn natürlich gern weiterhin unterstützen, wenn er Unterstützung braucht. Aber ich lebe leider finanziell auch nicht auf wahnsinnig großem Fuß und bin natürlich froh, wenn ich bald etwas mehr Geld zur Verfügung hätte.

Die Rechtslage ist laut Internet da irgendwie nicht so ganz klar und einen Anwalt kann ich mir nicht erlauben.
Vielleicht hat ja jemand Ahnung und kann mir helfen.

Viele Grüße!

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Bis zum ersten berufsbildenden Abschluss sind Eltern unterhaltspflichtig. Also erst wenn er seine Ausbildung geschafft hat, endet deine Pflicht Unterhalt zu zahlen. Mit 300 € bist du noch gut bedient. Mit steigendem Alter sind Kinder sehr kostenintensiv. Ich weiß nicht, wie das bei euch ist, ob er für die Ausbildung noch teilweise wo anders hin muss, da Unterkunftskosten oder Fahrtkosten, Fortbewegungsmittel anfallen. Fachbücher gehen dann auch richtig ins Geld....

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Richtig. Die Pflicht endet aber exakt dann, wenn sich das Kind allein unterhalten kann. Unterhalt muss einfach nicht mehr gezahlt werden, wenn das Kind schon während der Ausbildung ausreichend verdient.
Minderjährige Auszubildende haben einen minimalen ausbildungsbedingten Mehrbedarf, den sie behalten dürfen - der Rest der Ausbildungsentgelts wird auf den Unterhalt von Mutter und Vater jeweils hälftig angerechnet.
Es ist also davon auszugehen, dass sich der Unterhalt vom Vater an das Kind durch die Ausbildung deutlich verringert, ggf. zahlt er dann nächstes Jahr gar nichts mehr.

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Hallo, ich bekomme für meinen großen Sohn auch Unterhalt. Im September beginnt er eine Lehre und hat somit ein Einkommen. Da zum Vater keinerlei Kontakt besteht, lasse ich die finanziellen Geschichten über das Jugendamt klären. Die haben jetzt den Ausbildungsvertrag von mir bekommen und berechnen jetzt anhand des Einkommens des Kindes den noch zu zahlenden Unterhalt seitens des Vaters. Bei uns die Unterhaltsverpflichtung für den Vater reduziert das weiß ich schon. Um wieviel muss nun das Jugendamt sagen.

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Bei Minderjährigen mit eigenem Einkommen berechnet sich der Unterhalt wie folgt:

Einkommen abz. ausbildungsbedingter Mehraufwand.
Davon kannst du die Hälfte vom deiner Unterhaltspflicht abziehen.
Der Mehraufwand wird I. d. R mit 90 € abgesetzt. Evt kann das aber auch mehr sein, wenn es entsprechend nachgewiesen wird.
Im Deinem Fall wären das also
600-90=510, davon die Hälfte =255€
Du kannst also 255€ von Deinem UH in Abzug bringen
LG