Sparkonto kind

Liebe antwortenden,

Folgendes Problem: mein Mann hat für sein Kind seit Jahren ein Sparkonto (Auf den Namen des Kindes), er spart hier regelmäßig einen monatlich Betrag, es ist schon eine schöne Summe oben.
Nun hat das die Kindesmutter irgendwie mitbekommen und verlangt jetzt, als gesetzliche Vertreterin in Geldangelegenheiten des Kindes (sie hat alleiniges Sorgerecht), dieses Sparkonto.

1. find ich das Unmöglich von ihr, was geht sie das Sparbuch an, auf das nur mein Mann regelmäßig einzahlt?!

2. darf sie das? Hat sie Chancen es zu bekommen?

3. falls ja: könnte man es im Vorhinein noch sperren lassen, dass das Geld erst bei Volljährigkeit an Xy ausgezahlt werden darf?

Danke für eure Hilfe!

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Jetzt bin ich neugierig, verdammt neugierig: Wie genau hat er das hinbekommen? Ein Konto auf den Namen des Kindes, ohne die Unterschrift der Mutter?

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Ich auch. Unsere Kinder haben auch je ein Konto, da mussten BEIDE Erziehungsberechtigten unterschreiben....

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Ich habe die Sparkonten für unsere Kinder auch allein angelegt. Mein Mann brauchte da auch nichts unterschreiben.

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Wir haben damals das Konto für unseren Sohn so angelegt dass nur er an das Geld kommt ( wenn er 18 ist) und mein Mann und ich da gar nichts machen können,ich hoffe ihr habt auch sowas gemacht, da kann die Mutter garnichts machen.

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Vielleicht kann man das ja auch noch nachträglich machen, dann hätten sie eine gute Lösung.

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Wenn es ein „Vertrag / Sparkonto zugunsten Dritter“ ist, dann kann die Mutter da nicht dran. Solche Verträge sind für bestimmte Ereignisse abgeschlossen und gehen erst bei Eintritt des Ereignisses bspw. Volljährigkeit an den Dritten über. Diese Sparkonten kann abschließen wer will und es muss kein Elternteil mit unterschreiben.

Dein Mann sollte schnellstmöglich Kontakt zu seinem Berater oder der Bank aufnehmen und klären was da machbar ist. Und um was für eine Art von Konto es sich definitiv handelt. Es gibt so viele verschiedene Möglichkeiten. In den meisten Fällen kann man das Konto umbenennen, wenn nur er alleine es eröffnet hat.

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Hallo,
nun ... der einfachste Weg wäre wohl die Beantragung des gemeinsamen Sorgerechts. Das darf er ohnehin jederzeit tun. Die Chancen auf Erfolg sind hoch. Damit hat auch er die Vermögenssorge. Alternativ darf er natürlich auch die gemeinsame Vermögenssorge beantragen.

Allerdings...offenbar hat die Mutter diesem Vertrag nie zugestimmt. Das ist ziemlich übel, denn eigentlich ist er damit nichtig. Das Geld muss an deinen Mann zurückgezahlt werden...normalerweise. Ich würde mich also von der Bank beraten lassen, denn die steckt da mindestens genau so tief mit drin.

Im Normalfall, also falls dieses Sparkonto tatsächlich so korrekt ist, muss es an die Mutter - als Vermögensverwalter - ausgehändigt werden. Ich würde die Übergabe nicht still und leise durchziehen, sondern protokollieren lassen. Bei der Übergabe sollten Zeugen anwesend sein. Es sollte protokolliert werden, wieviel Geld vorhanden ist. Zwar kann ein Vater ohne Sorgerecht die restlichen Jahre keine Kontrolle ausüben, aber das volljährige Kind kann das.

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Die Aussage mit der Mutter ist so nicht korrekt und die Bank hat damit nichts zu tun. Die hat vollkommen richtig gehandelt. Hier geht es nicht um Abschlüsse der Bank, auch diese muss sich an gesetzliche Vorgaben halten und wird regelmäßig geprüft. An einem reinen Sparkonto verdient die Bank nichts zu Zeiten von Negativzinsen. Das ist reine Kundengewinnung und hoffen auf Abschlüsse mit denen man auf Dauer etwas verdient. Denn auch ein Vater (unabhängig, ob alleine erziehungsberechtigt, gemeinsam oder gar nicht) kann jederzeit für sein Kind ein Konto eröffnen. Ein Sparkonto für Kinder darf nie ins Minus laufen (Verluste aus Fonds, ETFs und Aktien natürlich ausgeschlossen). ;-)

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Das darf er eben nicht. Das ist das Geldwäschegesetz.
Man darf nur im auf eigenen Namen ein Konto eröffnen. Sorgeberechtigte dürfen im Rahmen der Vermögenssorge dies für das minderjährige Kind. Betreuer dürfen das noch für die betreute Person.
Es ist vollkommen egal, welche Intention die Bank hatte - sie hat gegen das Geldwäschegesetz gehandelt. Von irgendwelchen Vorteilen habe ich auch nie etwas geschrieben.

Bei einer Kontoeröffnung müssen ALLE Sorgeberechtigten zustimmen. In dem Fall hat noch nicht einmal ein einziger Sorgeberechtigter zugestimmt. Der Vertrag wurde demnach NIE unterschrieben. Er ist nichtig.

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