Elternzeit Dauer

Hallo zusammen. Auf die Gefahr hin, dass ich gleich verschoben werde, folgende Frage #zitter ...
Ich möchte für vorerst 1,5 Jahre EZ beanspruchen. Sollte ich doch auf insg. 2 Jahre verlängern wollen, dann benötige ich die Zustimmung meines AG, richtig?
Ich könnte jedoch auch gleich 2 Jahre EZ einreichen, dann könnte sich aber mein AG einer früheren Rückkehr querstellen, oder?
Bin hin und her gerissen und weiß nicht, was die beste Option ist...
Habe morgen ein Gespräch mit meinem Chef...
Beim ersten Kind ist es so schwierig einzuschätzen. #gruebel
#winke Danke Euch.
Nana, 24+1 #baby

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Alles richtig. Due ersten zwei Jahre muss man sich vorher schon festlegen. Ab dann hat man nur noch die Frist zum einhalten.
Bin auch schon n bissi am überlegen. Ist ja noch so lang hin bis dahin

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Elternzeit bedeutet nicht automatisch, dass man nicht arbeitet. Ich habe beim ersten Kind 3 Jahre Elternzeit genommen und meinem AG mitgeteilt, dass ich beabsichtige nach einem Jahr in Teilzeit wieder zu arbeiten. Den TZ Anspruch habe ich nur in der Elternzeit, mein AG kann sonst verlangen, dass ich in meine VZ Stelle zurück kehre.

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„ Den TZ Anspruch habe ich nur in der Elternzeit, mein AG kann sonst verlangen, dass ich in meine VZ Stelle zurück kehre.“

Das ist falsch. Anspruch auf Stundenreduzierung besteht auch außerhalb der Elternzeit!

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Natürlich kann ich ein TZ Arbeitsverhältnis außerhalb der EZ abschließen, wenn das für den AG in Ordnung ist.
War ich jedoch zuvor in VZ angestellt (wovon ich bei der TE ausgehe), muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber wieder in Vollzeit zur Verfügung stehen.

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Ich werde erstmal zwei Jahre nehmen und mir die Option auf Elternteilzeit offen halten.
Ja, der AG könnte sich quer stellen, aber meines Wissens könnte man in dem Fall dann bei einem anderen Arbeitgeber entsprechend arbeiten.
Also wenn der alte AG nicht will, dass man dann kündigt und lieber woanders weiter macht, wird er schon eine Möglichkeit finden dich ein paar Stunden pro Woche zu beschäftigen, wenn nicht wäre es sowieso blöd gewesen da zu bleiben und du kannst in der Elternzeit in Ruhe woanders einsteigen.

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Hallo. Wenn du 1 jahr und halb elternzeit nimmst, und dann doch auf 2 verlängern möchtest, dann brauchst du die Zustimmung des Arbeitgebers er kann auch nein sagen.

Ich empfehle 2 Jahre zu nehmen. Wenn du dann früher in deinen Job zurückkehren möchtest bin ich mir nicht sicher, aber ich glaube das geht auch nur mit Zustimmung des Arbeitgebers....

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Du kannst bis zu 30 Stunden im Monat Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Vorteil: Kündigungsschutz und Anspruch auf Vollzeit nach der EZ.
Ich würde auf jeden Fall zwei Jahre anmelden und dann TZ in EZ arbeiten (7 Wochen vorher anmelden meine ich). Und dann ggf das dritte Jahr dran hängen, dafür benötigst du keine Zustimmung des AG.

Vollzeit arbeiten + Fahrzeit wenn man auf Fremdbetreuung angewiesen ist, finde ich in dem Alter schwierig. Kenne einige, die die Betreuung über Großeltern Regeln und das läuft gut weil sie sehr flexibel sind und sich nicht an feste Öffnungszeiten halten müssen.

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Du meinst 30 Wochenarbeitsstd? Nicht pro Monat, oder? Lg

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Genau, natürlich 30 Stunden die Woche und nicht im Monat, sorry