Arbeitgeber akzeptiert BV nicht

Hallo,
Ich bräuchte mal einen Rat wie ich mich zu verhalten habe.
Bin in der Elternzeit erneut schwanger, die am 23.oktober endet. Mein Arzt schrieb mir ein BV bereits ab den 16.7 aus. Dies teilte ich meiner Chefin alles mit und auch dass ich die elternzeit vorzeitig beenden möchte . Es kam ein Brief von ihr zurück, in dem steht dass ich erst am 24.oktober ins bv gehen kann, dies hätte sie wohl mit ihrem steuerburo so besprochen.. Mein erster Gedanke war dass sie gar nicht verstanden hat was ich von ihr wollte, denn sie kann doch das Attest vom Arzt nicht so verschieben wie sie es steuerlich brauch.. Oder?. Ich denke sie hat das mit der Elternzeit verwechselt.. Die Frage ist, wie ich mich nun verhalten soll. Ist ihr Verhalten richtig?. . Durch das Bv würde ich mein Gehalt wieder erhalten, dass sie ja von der Krankenkasse wieder zurück bekommt.. Würde sonst mit ihr noch mal sprechen und ihr dass dann noch mal erklären wollen

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nein, du kannst die elternzeit nicht zugunsten des bv beenden.

let me google that for you: https://www.smart-rechner.de/elternzeit/ratgeber/beschaeftigungsverbot_elternzeit.php#:~:text=Die%20Elternzeit%20muss%20wie%20geplant,damit%20eine%20Lohnfortzahlung)%20zu%20erwirken.


Die Elternzeit muss wie geplant fortgeführt werden, nur der gesetzliche Mutterschutz kann diese beenden. Es ist nicht erlaubt, die Elternzeit von sich aus zu beenden, um dann ein individuelles Beschäftigungsverbot (und damit eine Lohnfortzahlung) zu erwirken.

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Und in Härtefällen. Aber nicht in einer solchen Konstellation.

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Deine Chefin hat recht. Das bv zählt für die Arbeit erst wenn du wieder arbeiten würdest - also der 24.10.

Ohne Schwangerschaft würdest du jetzt auch nicht arbeiten. Elternzeit darf man nur mit Zustimmung kürzen - oder für einen neuen Mutterschutz.

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Da da hatte ich ein Denkfehler. Danke für die Hilfe

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Danke

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Ist schon klar, dass du durch das BV dein Gehalt erhalten würdest - allerdings muss dieses Gehalt ja auch jemand zahlen.
In dem Fall über die Umlage 2.
Und in diese Umlage zahlen die Arbeitgeber ein.
Denn jede Versicherung funktioniert gleich : je höher die Auszahlungen, die die Versicherung zahlen muss, desto mehr steigen die Beiträge.

Vielleicht siehst du es mal von der Seite ;-)

Deine Chefin hat übrigens vollkommen recht, du kannst die EZ jetzt nicht beendet.

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Davon abgesehen erwirbt man ja im BV auch Urlaubsanspruch der den AG kostet.