Elterngeld Kirchensteuer und voraussichtlicher ET Arbeitgeber

Hallo ihr Lieben,
Ich bin Anfang Juni aus der Kirche ausgetreten. Leider wurde mir für den Monat Juli wieder die Kirchensteuer abgezogen, obwohl ich eigtl. Nicht mehr zahlen müsste. Ich weiß, dass es das irgendwann wieder zurück gibt. Allerdings wäre (auch wenn es nur der eine Monat ist) ja gut für die elterngeldstelle gewesen, da sie dort ja das Netto zur Berechnung ziehen. Wo meldet man sich da nun?

Am 11.09. Habe ich den voraussichtlichen ET. Heißt ab 31.07. Bin ich im Mutterschutz.
Ich habe nun erfahren, dass ich wohl spätestens bei 38+0 eingeleitet werden soll aufgrund medizinischer Gegebenheiten. Gebe ich dieses schon an? Es kann sich ja alles immer ändern und das schreiben vom FA habe ich auch schon vorgelegt. Ebenfalls wurde mein Lohn dementsprechend schon berechnet (Zahlungseingang ist immer Mitte des Monats).

Danke :)

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Ich bin der Meinung mit der Kirchensteuer ,das es noch 3 Monate weiter läuft ,bis man nicht mehr zahlt. So war es bei mir zumindest 🤷‍♀️
Zur Not ruf da an ,wo du ausgetreten bist. Also wo du das angegeben hast.
Und das Geburtsdatum erst angeben, wenn das Kind wirklich geboren wurde. Kann ja auch vorher schon unerwartet kommen 😄
AllesLiebe

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Danke :).
Sooo... Also tatsächlich gilt das schon ab diesem Monat, mein AG konnte es wohl jedoch nicht ändern. Erhalte aber nächsten Monat eine Rückerstattung :)

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Das Elterngeld wird vom Bruttogehalt berechnet. Zudem fällt der Juli eh nicht mit rein, da die 12 Monate vorm Mutterschutz ausschlaggebend sind.

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Da aber der mutterschutz erst ab 31.07. In Kraft tritt, wird der komplette Monat nicht mit einbezogen? Sorry für so viele Fragen 😁🙈. Habe allerdings noch zum 01.07. Eine Gehaltserhöhung erhalten und dachte das diese ebenfalls zur Berechnung von mutterschutzgeld und später elterngeld hinzugezogen wird. 🤔

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Der Monat, in dem der Mutterschutz beginnt wird nicht hinzugezogen und die Steuerklasse hat trotzdem Auswirkungen, da die Elterngeldstelle vom Bruttogehalt die Steuer- und SV-Pauschalen abzieht😊

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Den Elterngeldantrag kannst Du sowieso erst nach der Geburt wegschicken: Geburtsurkunde und Nachweis Krankenkasse über gezahltes Mutterschutzgeld gibts beides erst nach der Geburt.
Ich selbst hab 13 Tage zu früh entbunden wegen Einleitung und hab immer noch nicht alle Dokumente beisammen 🤷‍♀️

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Das weiß ich. Darum geht es mir auch nicht. Sondern um meine Abrechnung die ja nun etwas anders ist, als die Monate davor ;). Die ja eigentlich wichtig für die Anträge ist, aber scheinbar doch nicht relevant, da mutterschutz beginnt. :) (wusste ich jedoch nicht, dass es nicht relevant sei)