Schwanger im BV während Teilzeit in Elternzeit

Hallo zusammen

Ich bin schwanger und habe direkt ein Beschäftigungsverbot bekommen.

Eigentlich arbeite ich noch bis August "Teilzeit in Elternzeit". Im August endet dann meine Elternzeit vom 1. Kind und mein ganz normaler Vollzeit Vertrag (unbefristet) greift wieder. Greift er denn auch jetzt? Schwanger im BV? :/

Ich werde ja tatsächlich nicht voll arbeiten gehen, da ich bis zur Geburt im BV bin.

Vielen Dank für eure Antworten!!

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Ja, wenn deine Elternzeit ausläuft und dein Vollzeitvertrag wieder anfängt, bist du ab August wieder auf Vollzeit und bekommst dann auch das entsprechende Gehalt.

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Im BV bekommst du das Gehalt, was du auch ohne bekommen hättest. Also erst weiterhin das TZ Gehalt und dann das VZ, wenn du ohnehin auch so wieder gearbeitet hättest.

Alles gute #klee

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Vielen Dank für eure Antworten. Das sind gute Neuigkeiten! :)