Wie läuft das mit dem Mutterschaftsgeld, wenn Kind später kommt?

Hallo ihr Lieben!

Die Frage steht ja eigentlich schon oben 😊
Der kleine Mann macht keine Anstalten, sich bis morgen auf den Weg zu machen 🤷‍♀️
Von meiner KK habe ich bis zum 30.6. (Die ersten
6 Wochen) Mutterschaftsgeld erhalten. Aber wie ist das, wenn er z.b. erst am 10.07. geboren wird?
Dass ich dann eine Gebursturkunde einreichen muss,weiß ich,aber wie wird das Geld berechnet?
Wie ist das mit der Zahlung vom AG?

Danke euch für eure Antworten

Liebe Grüße 🌸

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Mutterschaftsgeld läuft einfach weiter. Die Wochen nach der Geburt bleiben normal bestehen.

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Da hänge ich mich dran, meine KK (TK) hat mir geschrieben, den Rest vom MuSchu Geld gibt's dann nach Meldung der Geburt.
Ich erinnere mich, dass ne Freundin von mir von ihrer KK bombardiert wurde mit Nachfragen, ob das Baby denn nun schon da sei (ging über Termin). Müsste sie mal fragen, ob sich dann der MuSchu einfach verlängert. Wenn das Baby früher kommt, hat man ja auch "weniger", ich glaube außer bei außerordentlichen Frühchen.

LG Hanna 38+2 mit Babyboy inside 💙

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Nein wenn das Kind früher kommt wird der nicht genommene Mutterschutz hinten dran gehängt

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Man hat immer mindestens 14 Wochen.

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Hi. Die 6 Wochen nach Et stehen ja schon fest. Das werden die denke ich schon überweisen und wenn dein Baby dann da ist, kannst du die Geburtsurkunde einreichen und dann kommt der Rest.
Deinem AG teilst du ja dann auch am besten mit Geburtsurkunde die Geburt mit. So hat er gleich einen Nachweis (falls du dann mal wider anfängst zu arbeiten und noch keine Kinder hast und Steuerklasse 5 ohne Kinderfreibeträge) das er den Pflegezuschlag nicht berechnen muss. Du musst dem AG ja eh genau mitteilen wielange du in Elternzeit gehen möchtest. Der AG zahlt genausolange deinen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wie die Kk. Vg

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Du erhältst, egal wie, 6 und 8 Wochen. Vor und nach ET in gleicher Berechnungsgrundlage. Wann das Kind kommt, ist egal. Einfach Urkunde an KK und AG schicken.

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Du hast 8 Wochen nach der Geburt. Gehst du 2 Wochen über Sternen bekommst du natürlich auch diese zwei Wochen noch bezahlt (halt auch erst danach).

Beispiel:
Berechneter ET 4.11.
Berechnetes Ende Mutterschutz 30.12.

Kommt das Kind vor Termin, zB am 1.11., so bleibt der 30.12. als Endtermin, der Musch davor war quasi 3 Tage zu kurz, dafür ist der danach 3 Tage und 8 Wochen. Man hat also immer mindestens 14 Wochen

Kommt das Kind nach Termin, sagen wir am 7.11., so hat man danach 8 Wochen und Musch-Ende verschiebt sich auf den 2.1. davor hatte man dann quasi 6 Wochen und 3 Tage. Die 3 Tage werden dann auch ausbezahlt, von der KK in der zweiten Einmalzahlungen, beim AG vermutlich mit dem regulären Termin (kann dann zB sein, dass für den 1.1. und den 2.1. der AG erst Ende Januar zahlt, wenn er auch die Löhne zahlt.).

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Vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort! Du hast mir sehr weitergeholfen 💐

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Vom finanziellen Aspekt "lohnt" sich ein Kind, wenn es überm Termin ist.😊 Mein letztes Kind kam Et+11 bei einer Freundin sogar ET+14. Diese Tage bekommt man quasi extra Mutterschaftsgeld. Und durch den längeren Mutterschutz ist meine Freundin sogar noch in den nächsten Monat gerutscht von April auf Mai und deswegen hat sie auch noch Urlaubsanspruch für den Monat bekommen.

Alles Gute🍀

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So habe ich es noch gar nicht gesehen. Danke für den Hinweis 😅💐