Kirchensteuer Austritt kath. Bayern

Vielleicht kennt sich wer aus. Mein Mann ist aus der Kirche ausgetreten. Ich soll für 2019 Kirchensteuer nachzahlen. Ich verstehe nicht warum. Sonst haben wir immer Kirchensteuer zurückbekommen. Hat das irgendetwas mit dem Austritt meines Mannes zu tun?
Ich habe 2019 mehr verdient als 2018, da war ich in Elternzeit. Aber das dürfte doch egal sein, die Kirchensteuer geht ja direkt vom Einkommen ab. Oder?

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Ja, hat damit zu tun. Seit ihr in der Steuererklärung gemeinsam veranlagt? Dann gibt es das besondere Kirchengeld.
Der der in der Kirche bleibt, zahlt quasi für den anderen mit. Gibt da nen bestimmten Satz. Google einfach danach.

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*Der der in der Kirche bleibt, zahlt quasi für den anderen mit. *

Das ist ja unglaublich!

Naja, da sieht man mal, dass sie immer wissen, wie sie Kohle abziehen können. Unglaublich! Dann wird der eine noch bestraft, weil der andere austritt.

Gut, dass wir seit unserer Jugend schon diese Sekten verlassen haben.

https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/ehepaare-aufgepasst-bei-kirchenaustritt-droht-das-besondere-kirchgeld#:~:text=Ehepaare%20aufgepasst%3A%20Bei%20Kirchenaustritt%20droht%20das%20%C2%BBbesondere%20Kirchgeld%C2%AB,-06.06.2005%2C%2000&text=Das%20besondere%20Kirchgeld%20wird%20wie,gibt%20es%20kein%20besonderes%20Kirchgeld.

https://www.kirchenaustritt.de/kirchgeld

Hier steht es, falls es jemanden interessiert.

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Diese Antwort ist Nonsens. Das erwähnte Kirchgeld ist keine Steuer, und somit nicht Bestandteil der Einkommensteuererklärung. Die Nachzahlung ergibt sich vmtl. eher aus der weggefallenen Verrechnung der Kirchensteuer als Sonderausgabe.

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Die Kirchensteuer bzw. das Kirchgeld wird von den Kirchen erhoben. Das Finanzamt berechnet die Steuer und vergleicht, ob Kirchensteuer oder Kirchgeld erhoben wird und führt es an die jeweiligen Gemeinden ab.

In Bayern wurde das katholische Kirchgeld abgeschafft.

Sprich bei Euch kann es nicht um Erhöhung der Kirchensteuer sein.

Berechnung der Kirchensteuer ist abhängig von der Wahl der Veranlagung und der Höhe des Einkommens.

Gezahlte Kirchensteuer wird vom Einkommen als Sonderausgabe abgezogen.

Dein Mann ist ausgetreten und hat keine Kirchensteuer vorausgezahlt. Dementsprechend kann dann auch keine große Erstattung mehr kommen.