Forderungsübergang Unterhalt Jobcenter-Welche Unterlagen dürfen verlangt werden?

Hallo!
Wir hatten neulich schon einen Beitrag dazu. Nun haben wir die Unterlagen eingereicht. Nun haben wir heut erneut einen Brief bekommen. Das Jobcenter will zur Berechnung des Unterhaltes meine (neue Lebenspartnerin) Einkommensnachweise und die vom Stiefsohn. Ich finde nichts im Internet, aber halte das für nicht rechtens. Wir sind nicht verheiratet. Auch unseren Kreditvertrag vom Haus sollen wir vorlegen.

Was wollen die damit? Das spielt doch bei der Berechnung keine Rolle oder irre ich mich da?
Unterhalt wurde mal berechnet vom JA und seitdem pünktlich gezahlt.

LG

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Ich würde mal pauschal sagen was den stiefsohn betrifft das geht die nix an.

Wenn deine Ex ALG 2 bezieht wollen die sehen was du Verdienst um ggf. Mehr Unterhalt zu zahlen denn dann muss das Amt um weniger zahlen.

Ich sollte das damals auch machen bei meinem ex Mann und das Amt meinte zu uns wenn man zusammen wohnt steht man für einander ein und dann muss der eine den anderen finanziell unterstützen damit dieser mehr Unterhalt zahlen kann.

Hab mein Gehalt nicht offen gelegt und es wurde akzeptiert

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Er zahlt Unterhalt an das Kind nach seinem Gehalt, mehr muss er nicht zahlen. Was die neue Partnerin verdient, geht das Jobcenter nichts an!

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Ich hab ja nur gesagt was uns das Amt damals gesagt hat.

Muss man immer gleich so agressiv antworten und reagiere 🤔

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Hallo

DAs geht das Jobcenter nichts an. Unterhalt wird nur von seinem Einkommen berechnet! Würde ich denen auch so schreiben!

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Wir hatten das auch mal: mein Mann ist Unterhaltspflichtig für seinen Sohn (war mit der Mutter nie verheiratetet)
Sie ist nun verheirater hat 1 weiteres kind ubd arbeitet meisst nicht - ihr mann wurde arbeitslos und bezog alg 2 und wir sollten beide unser einkommen offen legen - habe dies nicht eingesehen und war beim anwalt, mussten dies aber tun weil ws darum ging - das zwar mein einkommen für die egal ist aber ich ja ggf unterhaltspflichtug gegenüber meinem Mann bin

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Solange dein Mann den Mindesunterhalt zahlt, geht das Jobcenter das nichts an.
Kann es sein, das dein Mann den Mindesunterhalt nicht zahlen konnte?

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Doch der zahlt immer gemäß Düsseldorfer-Tabelle... es ging wohl darum dass ja der Unterhalt auf deren Alg2 angerechnet wird und wenn er noch mehr zahlen könnte die weniger zahlen müssen

Wie gesagt waren extra beim anwalt und mussten echt auch meine Sachen angeben

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Habt ihr auch ein gemeinsames Kind?

Das Jobcenter darf alle Daten anfordern, die zur Berechnung notwendig sind. Das sind auch die Einkommensverhältnisse der Personen, denen Dein Lebensgefährte gegenüber unterhaltspflichtig ist oder die ihm eventuell Unterhalt leisten müssen.

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Ihr Einkommen geht das Jobcenter nichts an. Allein sein Einkommen ist relevant!

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Das ist nicht richtig, da sein anrechenbares Einkommen durch ihr Einkommen sinken oder steigen kann, sofern sie denn durch ein gemeinsames Kind verbunden sind.

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Soweit ich weiss, ist es durchaus ok, wenn daß Jobcenter die Einkommensbelege Deine jetzige 'Bedarfsgemeinschaft' einfordert.
Nicht weil deren Einkommen auch zur Unterhaltsberechnung herangezogen wird, sondern weil es ja theoretisch sein könnte, daß Deine neue Partnerin ein immens hohes Einkommen hat und man davon ausgehen kann, daß sie einen wesentlichen Teil Deiner Lebenshaltungskosten bestreitet. Damit sinkt Dein Selbstbehalt bei der Unterhaltsberechnung.

Wie geschrieben: Soweit ich weiss. Vielleicht gibt es da mittlerweile auch ganz andere Urteile.

Grüsse
BiDi

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Das ist so nicht richtig! Den Selbstbehalt kann nur ein Gericht senken und auch nur dann, wenn der Mindesunterhalt nicht gezahlt wird!

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Also ich muss aber auch sagen, ich habe ein Kind und vom Vater würde Unterhalt gezahlt aber nicht genügend und darauf hat das JA den selbstbehalt gesenkt ohne Gericht

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Hallo,

es ist im Prinzip ganz einfach .... egal was bisher geschrieben wurde.
Der Auskunftsanspruch des Kindes (bzw. der Mutter als Vertreterin) geht auf das JC über.
Dann muss man aber genau schauen .... ist Dein "Partner" nun Dein Ehemann oder eingetragener Lebenspartner, oder nur Dein Lebensgefährte - es kann nur ein Auskunftsanspruch übergehen, den auch Dein Partner hat - also seit ihr verheiratet, eingetragene Lebenspartner oder Eltern eines gemeinsamen Kindes, dann hat Dein Partner Dir gegenüber einen Auskunftsanspruch - der auf dem Umweg dann auf das JC über geht.
Lebt ihr nur zusammen so hat er Dir gegenüber keinen Auskunftsanspruch, ergo auch das JC Dir gegenüber nicht.

Das Einkommen des Stiefsohns geht das JC nichts an, der Kredit für das Haus kann relevant sein, aber nur dann, wenn die Belastungen aus dem Vertrag niedriger sind als der Wohnwert, weil das dann zusätzliches Einkommen wäre

LG