Ihr lieben , ist jemand von euch in seiner elternzeit zb. 3 Jahren ein weiteres Mal schwanger geworden, muss man seine elternzeit dann schriftlich beim arbeitgeber verkürzen, wie habt ihr den Arbeitgeber davon unterrichtet usw. ? Vielen lieben Dank schon mal vorab.
Erneut Schwanger in Elternzeit
Müssen musst du nichts.
Ratsam ist es, die laufende Elternzeit für den neuen Mutterschutz vorzeitig zu beenden, so bekämst du den vollen AG-Zuschuss wieder zum Mutterschaftsgeld hinzu. Dann nach der Geburt wieder fristgerecht neue Elternzeit anmelden (am besten 2 Jahre)
lieben Dank, ich habe jetzt auch 3 Jahre elternzeit und würde danach auch 3 Jahre anmelden. Das verkürzen der elternzeit Nr.1 dann schriftlich einreichen, kann ich mir da Hilfe holen für die genauen Daten?
Für das Schreiben benötigst du keine Hilfe.
Wichtig is, dass du :“hiermit beende ich die laufende Elternzeit vorzeitig laut Paragraph 16 BEEG zum xx.xx.xxxx wegen erneuter Schwangerschaft.“
Das Enddatum muss dann der Tag vorm neuen Mutterschutz sein.
Wenn du 2 Jahre Elternzeit anmeldest bist du wesentlich flexibler.