Frage an die Elterngeldexperten

Hallo zusammen,
ich bräuchte mal Aufklärung bitte :-)

Ich habe nov 2019 meine Tochter entbunden und bin seither in Elternzeit. Habe vorher normal gearbeitet und Gehalt bezogen. Bin nun wieder frisch in der 8ssw und entbinde Ende Januar.
Ich habe ursprünglich 1 Jahr Elternzeit geplant. Wird das Elterngeld am Gehalt welches ich vor meiner Tochter bezogen habe genommen? Ich habe gelesen, dass man innerhalb eines Jahres wieder gebären muss um das selbe elterngeld weiterhin zu beziehen....
Kann mich jemand aufklären? 300€ mindestsatz wären katastrophal 🙈

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Für das Elterngeld werden i.d.R. die letzten 12 Monate genommen, dabei aber Monate mit Mutterschutzgeld und Elterngeldbezug ausgeklammert.

Theoretisch unterbrichst Du Deine 1. Elternzeit zum Mutterschutzbeginn von Kind 2, damit Du auch für Kind 2 Mutterschutzgeld bekommst.

Da musst Du mal rechen, wieviele ganze Monate mit 0 Euro angerechnet werden und wieviele mit Deinem alten Gehalt (wenn du zwischendurch nicht wieder arbeiten gehst).

Genaueres kann Dir aber der Elterngeldrechner des BMFSJS sagen.

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Alles ab 14 Monate zwischen Bezug von EG von ersten zum 2. Kind wird mit 0€ berechnet.

Die meisten kommen dann beim Mindestsatz an.

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Du würdest ja dann Mitte Dezember wieder in den Mutterschutz gehen. Die Zeit zwischen Elterngeld Ende und mutterschutzbeginn wird mit 0 Euro berechnet, also ca. 1 Monat. Der Rest vom Gehalt vor der ersten Schwangerschaft berechnet.

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Hi. Wie meine Vorrednerinnen schon schrieben darfst du Monate mit Mutterschaftsgeld und Elterngeld ausklammern. Gehst du denn am September wieder arbeiten? Dann würde für die Monate bis zum nächsten Mutterschutz natürlich das Gefahlt genommen was du dann verdienst. Du bekommst aufjedenfall dann mehr wie die 300€. Vg

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Sie hat ja bis November Elternzeit.
Und ab Dezember wieder Mutterschutz.
Dann dürfte maximal der November mit 0 berechnet werden oder ?

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Alle Elternzeitmonate ohne Elterngeld werden mit 0,00€ angerechnet.

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