AG lehnt Teilzeit in EZ ab

Hallo,

vor ein paar Monaten hab ich meiner AG Bescheid gegeben das ich Teilzeit in EZ arbeiten will.

Ich arbeite im Büro. Große Einzelhandels Firma.

Sie sagte mir ich solle mich früh genug melden.

Hab ich getan. Bereits 4 Monate vorher.

Heute kam die Mail, dass ich ja letztes Jahr einfach ausgefallen wäre wegen dem BV und sie eine Vertretung einstellen mussten und somit keinen Arbeitsplatz für mich haben.

Ähm vor ein paar Monaten wurde doch bereits alles besprochen. Warum tut sie so als hätten wir nie kommuniziert?

Ist es nicht Pflicht, dass wenn ein Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter hat, dass sie mir Teilzeit anbieten müssten oder vertue ich mich da?

Kann mich jemand aufklären.

Das bringt uns jetzt alles ziemlich in Bredouille

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Hallo.

Aus dringenden betrieblichen Gründen darf er das wohl. Was genau aber da drunter fällt, lässt sich wohl auf die Schnelle nicht so sicher googeln.

Aber ich könnte mir durchaus vorstellen, dass dein AG damit durchkommt, wenn er dich auch während der SS schon durch eine Nachfolgerin ersetzen musste. Mit DER hat er ja auch einen Arbeitsvertrag gemacht und kann ihr somit nicht einfach kündigen, weil DU jetzt wieder vorzeitig einsatzbereit wärst. #zitter

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DAS ist aber in der Tat das Problem des AG

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Aber es steht ja im Gesetz, dass er mich nicht ablehnen darf falls er mehr als 15 AG beschäftigt.

Er hat nicht extra jemanden neues geholt. Da hat er gelogen. Ich weiß durch eine Kollegin, dass eine andere Kollegin aus der EZ zurück ist und meine Stelle übernommen hat.

Ich habe meinen AG in der SS darauf hingewiesen, dass ich im zweiten Jahr arbeiten will.

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Die Rechtslage ist klar. Dringende betriebliche Gründe sind in der Praxis seitens der AG vor Gericht fast unmöglich darzulegen.
In diesem Fall hat der AG sogar unprofessionell geantwortet. Die Mail fliegt ihm in einem möglichen Gerichtsverfahren um die Ohren. Denn die Begründung taugt nichts.

Was nun? Stumpf den Rechtsweg einschlagen und gewinnen? Das muss man mit sich selbst ausmachen. Je grösser die Firma, desto unproblematischer ist es.
Alternative? Fällt mir keine ein.

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Danke.

Ich fande es auch sehr unseriös.

Es wurde mir auch noch vorgeworfen, dass ich von einem Tag auf den anderen Tag ausgefallen wäre.

Die Mail war generell sehr vorwurfsvoll geschrieben.

Ich habe sie abgespeichert.

Ich habe nun nochmals auf den Paragraphen des gesetztes zur Teilzeit in Elternzeit verwiesen.

Ich denke sie werden trotzdem weiter ablehnen und dann wird geklagt.

Ob das ein Unternehmen ist indem ich weiterarbeiten möchte ist zu bezweifeln..

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Hallo,

Dir steht dann ALGI zu, wenn der AG die TZ in EZ ablehnt und Du kannst überall woanders arbeiten, da er abgelehnt hat. Ob Du Klageerfolg hast, wenn er dringende betriebliche Gründe (keine Arbeit für Dich) vorbringt, weiß ich nicht. Aber was soll die Klage bringen? Eine Abfindung?

Liebe Grüße Andrea

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Was genau heißt "du hast dich 4 Monate vorher gemeldet"?
Hast du einen schriftlichen Antrag gestellt? Genau rein geschrieben ab wann du wieder arbeiten willst, wie viele Stunden pro Woche, verteilt auf welche Wochentage und Zeitfenster?

Laut BEEG müssen sich nämlich AG und AN innerhalb von 4 Wochen über diesen Antrag "einigen". Eine Ablehnung muss also innerhalb von 4 Wochen erfolgen und muss stichhaltig begründet werden. Kommt die Ablehnung nicht innerhalb von 4 Wochen, gilt der Antrag als angenommen.

Heißt im Klartext: Ich würde meinem AG jetzt mitteilen (schriftlich!!! ich hoffe vorher ist auch alles schriftlich gelaufen), dass du überrascht bist über die späte Ablehnung deines bereits 4 Monate zurückliegenden Antrags. Da die Frist für eine Ablehnung gem. BEEG abgelaufen ist, kannst du diese nicht akzeptieren. Du wirst also wie beantragt am xx.xx.xxxx um x Uhr zur Arbeit erscheinen. Aus die Maus.