Elterngeld / Mutterschutz

Hallo zusammen,

ich hoffe meine Frage ist hier richtig.

Für die Elterngeldberechnung werden die 12 Monate vor dem Mutterschutz herangezogen.
Ich haben vom Frauenarzt eine bestätigung erhalten das der ET an Tag x ist und der Mutterschurz von Tag x bis x geht.

Jetzt ist meine Frage, wenn das Kind etwas früher oder später kommt wird dann der Mutterschutz angepasst für die Elterngeldberchnung?
Beispiel ET ist der 15.03 und Mutterschutzfrist startet am 01.02. Dann wird Februar 2019 - Januar 2020 herangezogen. Kommt das Kind schon am 09.03 würde sich ja auch der Mutterschutz theoretisch verschieben. Wir dann beim Elterngeld von Januar 2019 - Dezember 2010 herangezogen?
Geht man vom Mutterschutz nach dem ausgerechneten ET aus oder den wirklichen ET und die daraus resultierenden Mutterschutz?
Ich hoffe meine Frage ist verständlich :/
Vielen Dank.
Lg

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Hallo

Mein ET war der 08.01. Sie kam aber am 03 01 zur Welt. Trotzdem verschob sich mein Mutterschutz nicht um die 5 Tage nach vorne. Also das Ende der Frist hat sich nicht geändert. Wenn dein Kind allerdings später kommt, verlängert sich die Frist, damit weiterhin 8W Frist da sind.


Der Beginn allerdings, verschiebt sich nicht.

Liebe Grüsse

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Da dein Mutterschutz 6 Wochen vor ET beginnt, bleibt die Berechnung stehen, auch wenn dein Baby 1 oder sogar 2 Wochen früher kommt. Nur die MuSchu Frist nach Geburt, verändert sich.

Hoffe es ist verständlich 😅

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Ja danke das hilft mir sehr.
Dann bin ich erleichtert. Dann erhalte ich nämlich auch Geld. Hätte es sich verschoben also wenn das Kind früher kommt hätte ich nämlich ein 0 Euro Monat und das wäre echt supoptimal. Danke nochmals

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So war es bei uns:

Errechneter ET: 13.02.20
tatsächlicher ET: 27.01.20
Mutterschutz: 02.01.-09.04.20 blieb so, wie ursprünglich berechnet

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Danke. Dann bin ich jetzt beruhigt.