Fragen zu Kindesunterhalt / Erwerbobliegenheit nach Scheidung

Hallo zusammen,
wir sind nach 15 Jahren Ehe seit über 1 Jahr getrennt. Leider ist unser Verhältnis sehr stark in Mitleidenschaft geraten nachdem mein Mann sich nach meinem Auszug an keine finanziellen Vereinbarungen mehr heilt die wir davor ausgemacht haben.

Wir haben 2 Kinder und bei jedem von uns lebt ein Kind. Ich habe vor der Trennung eine 25h Woche und mein Mann arbeite VZ. Ich habe für die Tochter die bei mir lebt im letzten Jahr Kindesunterhalt gefordert da ich wusste dass er sich nicht aufheben wird wie es mein Mann mir klarmachen wollte. Am Ende war es dann so dass er mir 352 EUR zahlen musste und ich knapp 60 EUR. Aber ich war zu einem Verlgeich bereit von 170 EUR. Dies haben wir bis März so gehandhabt.
Ich dachte als wir das damals vereinbarten auch dass ich dann bereit bin wieder Vollzeit arbeiten zu können oder zumindest etwas aufstocken kann bei meinem Arbeitgeber. (Direkt nach der trennung war das weder psychisch möglich noch von meinem AG aus). Mittlerweile geht es mir wieder besser aber mein AG kann mich in den nächsten Monaten weiterhin nicht aufstocken. Ich habe mich auch schon nach Nebenjobs umgeschaut aber die meisten passen nicht zu mir da es von der Arbeitszeit nicht geht (bin in der Regel von 08.30/9 Uhr bis 14.30-15 Uhr bei der Hauptarbeit) oder von der Art der Arbeit. (Ich habe Wirbelsäulenverkrümmung die es mir nicht erlaubt stehende Tätigkeiten durchzuführen und durch eine Lungenerkrankung kann ich zusätzlich keiner Tätigkeit nachkommen bei der ich schwer körperlich angestrengt bin. Ich kann eigentlich nur einen Nebenjob nchgehen mit Büroarbeit oder hauptsächlich sitzend.
Heute kam das Schreiben des Anwaltes meines Mannes dass ich rückwirkend zum Mai den kompletten Mindestunterhalt für meine Tochter aufzubringen habe und der Erwerbsobliegenheit unterliege.
Ich kann aber leider nach wie vor nicht aufstocken und habe als Option nur Job wechseln oder einen Nebenjob anzunehmen zur Wahl. Jobwechsel möchte ich ungern da ich schon 27 Jahre in der Firma bin und daher ja auch eigentlich einen recht guten Stundenlohn habe was ich bei den meisten anderen Jobs die auf mich passen würde als VZ nie bekommen würde. (Ich habe 2200 EUR Brutto als TZ Kraft - sprich ca. 3400 EUR als VZ) - in anderen Jobs die ich so bekommen kann wäre ich als VZ bei ca. 2600-2800 EUR Anfangsgehalt. Neben dem finanziellen Abstrich ist auch zu bedenken dass ich die Sicherheit eines Jobs riskiere die ich ja nach 27 Jahren habe weil die meisten neuen Jobs Jahresverträge sind.
Ein Nebenjob suche ich aber ist echt schwer da ich nur eingeschränkte Tage / Zeiten habe (Hauptarbeitszeit und habe noch 2 x pro Woche Abends feste Rehasport Termine für meine gesundheitlichen Dinge). Samstags wo ich Zeit hätte findet man aber ausser Verkaufsjobs die in der Regel stehend sind oder Regale einräumen (geht nicht von meiner Gesundheit) nichts hier in der Gegend.
Zur Info ich habe bei 2 VZ Jobs mal versucht mich zu bewerben aber Absagen bekommen - also war nicht unttätig.

Der Anwalt fordert nun dass ich ihm die letzen und aktuelle Gehaltsrechnungen beibringe und bis zum 07.05 den Mai und Juni jeweils 395 EUR bezahle.
Im Prinzip würde sich der Unterhalt wenn ich wieder voll arbeiten könnte sicherlich aufheben mit dem was mein Mann für die Tochter die bei mir lebt bezahlen muss (hier habe ich gerade eine Beistandschaft übers Jugendamt eingeräumt aber noch nichts gehört was er zahlen muss - und bis dato wurde es verrechnet so dass er 170 EUR an mich bezahlte weil ja nagerechnet wurde dass ich weniger verdiente.

Nun ist es so dass die Gegenpartei ja darauf setzt dass ich voll arbeite und das schon am Mai. Muss ich jetzt obwohl ich ja noch nicht mal im Mai mehr Einkünfte habe wirklich die 395 EUR bezahlen oder kann ich hier auch einen angemessenen Zeitraum eingeräumt haben um einen Job anzunehmen? Mein Mann hat mich am 24.05 in Verzug gesetzt für den Mai...
Oder kann ich hier noch für Mai das bezahlen was nach der Berechnung dann rauskommt. (Aktuell zahle ich (wird verrechnet) ca. 180 EUR für meine Tochter - dieser Betrag ist aber höher als das was die Berechnung damals ergab aber das war mir egal aber das Limit das ich zahlen kann)
(Ich habe 850 EUR Wohnkosten und zahle noch 2 Kredite ab ( neue Möbel für Auszug und Kaution sowie noch die Autorate ) ab - meine Werbungskosten für Fahrt zur Arbeit liegen auch bei knapp 150 EUR.
Sprich zum Selbstbehalt bleibt aktuell nicht wirklich viel hängen.

Ich hätte nun die geforderten gehaltsabrechnungen dem Anwalt gesendet und den Hinweis - evtl. was schriftliches vom AG, dass ich weiterhin nicht aufstocken kann und im Mai keine weiteren Einnahmen zur Verfügung habe so dass ich nicht 395 EUR aufbringen kann. Soll ich dazu die Bewerbunsabsagen mitschicken damit man sieht dass ich auch nicht untätig bin oder hier nichts tun und argumentieren dass ich den Job nicht wechseln möchte aufgrund von 27 Jahre und abwarten bis es mit VZ klappt oder mir würde schon 30h pro Woche reichen um das zu bekommen was ein anderer Jpb als VZ teils bietet.

Vielleicht kann mir ja jemand Tips geben.

Danke Euch.

Gruß
Sandra

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„Sprich zum Selbstbehalt bleibt aktuell nicht wirklich viel hängen.„

Selbstbehalt ist NICHT das, was du NACH Abzug von Miete und Benzin hast, das ist mal besonders wichtig.

prinzipiell versteh ich den Ex: wieso bemühst du dich nicht viel aktiver? Das du krank bist, ist sicher ein e blöde Situation und ich wünsche dir in dieser Hinsicht nur das beste! Auf der anderen Seite gesehen: bei einem Mann wäre hier kurzer Prozess gemacht, der hat Vollzeit arbeiten zu gehen um Unterhalt zu bezahlen, und ich muss leider sagen: gleiches Recht für alle.

Wie das mit der Zahlung etc. aussieht weiß ich leider nur aus ö, hier wäre es komplett egal, ob er dich in Verzug setzt, hier würde dir ein fiktives Vollzeit Gehalt angerechnet werden aus dem Unterhalt zu bezahlen ist. Wie es in d ist weiß ich leider nicht

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Der Anwalt fordert den Mindestunterhalt. Der sollte bei deinem Gehalt eigentlich möglich sein.
Wie hoch ist denn dein bereinigtes Netto-Einkommen? Deine Ausgaben interessieren erstmal weniger.
Und: behalte im Hinterkopf, dass es Unterhalt für dein Kind ist!

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1. suche dir einen Anwalt

2. lass den Kindesunterhalt für euer Kind das bei dir lebt neu berechnen lebt

3. lass deinen Anwalt die Kommunikation bitte übernehmen, nichts selbst machen

Wenn der Unterhalt von deinem jetzigen Gehalt berechnet wurde und dem Mindestunterhalt entspricht, dann bist du natürlich verpflichtet diesen zu zahlen.

Erhöhte Erwebsobliegenheit käme nur ins Spiel, wenn du den Mindestunterhalt nicht zahlen könntest vom Gehalt her.

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Naja nein: wenn sie einen Vollzeitjob hätte, könnte sie mehr Unterhalt zahlen. Als Unterhaltspflichtiger muss man alles tun, um das beste fürs Kind rauszuholen.
Männer als auch Frauen.

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Die erhöhte Erwerbsobliegenheit kommt ins Spiel, wenn man den Mindestunterhalt nicht zahlen kann.

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