Elternzeit zu spät beim AG angemeldet

Hallo 👋🏼
Ich habe da ein ganz dämliches Problem.
Ich bin seit diesem Jahr ins Beschäftigungsverbot gerutscht. ET war der 08.05., nun ja meine Tochter kam letztendlich am 01.05... ich habe allerdings vergessen meinen Antrag für Elternzeit die ja 7 Wochen vor ET abgegeben werden soll einzureichen beim Chef. Ich bin leider nicht in einem guten Verhältnis mit meiner Chefin auseinander gegangen. Sie hatte kein Verständnis dafür das ich ins Bv bin. Jz ruft mich die Chefin heute an und sagt das ich nach Mutterschutz wd arbeiten gehen müsste. Ich kann nicht arbeiten gehen .. ich habe dann zwei Kinder ohne Betreuung hier.. das geht einfach nicht. Und einer Seite will ich auch nicht in diesem Verhältnis zu meiner Chefin arbeiten gehen. Ich hatte vor nach Elternzeit mir sowieso etwas Neues zu suchen. Wenn ich nicht arbeiten gehen würde könnte sie mich ja auch kündigen was natürlich blöd wegen dem Geld wäre in der Elternzeit ...

Hat jmd da vlt selbst Erfahrung? Wie lange mĂĽsste ich denn dann arbeiten bis ich EZ nehmen kann??
Sie meint sie wendet sich nochmal ans steuerbĂĽro und wird sich nochmal bei mir melden... w

1

Hast du die Elternzeit denn mittlerweile angemeldet? Du müsstest ja am 3.7. wieder arbeiten. Die Elternzeit beginnt 7 Wochen nach Anmeldung, du hättest also spätestens am 15.5. anmelden müssen.
Wenn du die Anmeldung Morgen abgibst, beginnt die Elternzeit am 14.7.
Dann musst du halt mit Urlaub ĂĽberbrĂĽcken.

2

Grundsätzlich meldet man Elternzeit 7 Wochen vor Beginn an und nicht 7 Wochen vor Voraussichtlicher Entbindung.
Wenn du heute noch einen Brief schreibst (inkl. Unterschrift) und scannst und an die Personalabteilung zukommen lässt und diesen Brief dann auch nochmal postalisch zur Arbeitsstelle schickst. Müsstest du nur 2-3 Tage überbrücken bis die Elternzeit tatsächlich beginnt. Vergiss bei dem Brief (Anmeldung Elternzeit weil beantragen musst du das nicht sondern nur mitteilen) nicht dich für die ersten zwei Jahre bereits festzulegen.
Dein Mutterschutz geht bis zum 03.07. (Soviel ich weiß geht man nicht von der tatsächlichen Geburt aus sondern wann es voraussichtlich gewesen wäre).
Du müsstest also ab dem 04.07. (samstags) wieder arbeiten und wenn du heute den Brief per Mail vorab schon abgibst beginnt die Elternzeit montags am 06.07. und dann würde das passen. Übrigens: auch wenn du im bv warst hast du Urlaubsanspruch erhalten als wärst du arbeiten gewesen. Also könntest du die Tage locker überbrücken selbst wenn du morgen den Brief erst per Mail weg schickst und dann noch persönlich im Geschäft abgibst!

Liebe GrĂĽĂźe

3

Entschuldige hab mich verrechnet. Die Elternzeit wĂĽrde bei heutiger Abgabe 13.07. beginnen oder bei morgiger Abgabe 14.07. und die eine Woche kannst du mit Urlaub ĂĽberbrĂĽcken;)

5

Sie ist aber schon zu spät dran. Der Chef kann sie ablehnen

weitere Kommentare laden
4

1. Elternzeit wird 7 Wochen vor Beginn angemeldet, also muss man sie 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes anmelden.

2. du spendest diese Anmeldung heute per Email an die Firma und gibst sie morgen persönlich ab! Schreib rein „im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrist bis zum xx.xx.xx.“ (1 Tag vorm 2. Geburtstag, was empfehlenswert ist!)

3. gekĂĽndigt werden kannst du nicht einfach so

4. eine Kündigung hätte keinerlei Auswirkungen aufs Elterngeld

5. du kann mit dem Resturlaub ĂĽberbrĂĽcken, den du durchs BV hast

10

zu 1: vorausgesetzt man will Elternzeit direkt nach dem MuSchu nehmen! Meldet man 7 Wochen vor dem Ende des MuSchu keine Elternzeit an, verliert man natürlich nicht seinen generellen Anspruch auf Elternzeit für einen späteren Zeitpunkt. Das nur als Hinweis, weil eine Userin weiter oben dies so angibt.

11

Da hast du vollkommen Recht!

weitere Kommentare laden
15

Ruf morgen bei deiner Personalabteilung an. Dort fragst du nach, ob sie ein Auge zudrücken können. Falls die PA das bei euch nicht entscheidet, musst du in den sauren Apfel beißen und bei deiner Chefin anrufen und da nachfragen. Biete an, dass du einen Teil deines angesammelten Urlaubs dafür verwendest, um die Zeit zu überbrücken. Denn sie hat ja auch nichts davon, wenn du endsviele Urlaubstage bis nach der Elternzeit mitziehst. Sei ehrlich und dabei auch bereit, notfalls für die paar Tage wieder arbeiten zu gehen. Also für den Fall, dass sie dir den Urlaub verwehrt.
Wichtig: freundlich und professionell bleiben, eigene Fehler zugeben und Initiative zeigen.

Und gleich morgen Elternzeit (fĂĽr in 7 Wochen) anmelden!!!

18

Und sobald Du weißt, ab wann Deine Elternzeit läuft, solltest Du die Elterngeldstelle informieren. Die Zeiträume, in denen Du arbeitest oder mit Urlaub überbrückst, müssen da ja berücksichtigt werden.