Überfordert mit sämtlichen Anträgen

Hallo!

Bevor ich anfange mich auszuheulen kurz zu mir:

Ich bin derzeit in der 28.ssw, ohne Partner, Kindsvater will mit allem nichts zu tun haben, seit Beginn der Schwangerschaft im BV durch den AG, vorher vollzeit Berufstätig. ET ist der 23.08.2020.

Ich habe nun angefangen eine Liste zu erstellen, was ich jetzt langsam alles beantragen muss und was mir als alleinerziehende zusteht.

- Mutterschaftsgeld
- Entlastungsbetrag alleinerziehende / Steuerklasse 2 beim Finanzamt beantragen
- Elterngeldantrag + Kindergeldantrag
- Vaterschaftsanerkennung + Unterhaltsantrag
- Krankenversicherung für das Baby

Fehlt da noch was?

Zu Beginn der Schwangerschaft habe ich vom AG einen Antrag auf Elternzeit zugeschickt bekommen, den ich eine Woche vor der Geburt abgeben muss und meinem AG mitteilen soll, wann ich wieder arbeiten komme. Somit wären wir bei Problem Nummer 1, ich bin alleine, habe keine Familie etc. die mich unterstützt und bisher keine Betreuung für mein Baby, sodass ich meinem AG nicht mitteilen kann, wann ich wieder komme. Ich sehe mich jetzt schon nach der Elternzeit die Anträge für Sozialleistungen ausfüllen :-(

Problem 2: Mutterschaftsgeld: ich bin in der Suchmaschine nicht fündig geworden, zum einen heißt es, ich muss das Geld, Max. 13€/Tag bei der Krankenkasse beantragen, zum anderen heißt es, wenn der AG mich ins BV schickt, muss der AG die Differenz zahlen und nicht die Krankenkasse. Wird nun automatisch vom AG weitergezahlt bis der Mutterschutz endet?

Problem 3: der Kindsvater will mit allem nichts zu tun haben, will auch nicht als Vater eingetragen werden. Gut, das ist sein Problem, weil ich mich 1. dadurch strafbar mache wenn ich wissentlich den Vater nicht angebe und 2. leider finanziell auf den Unterhalt von ihm, bzw im schlimmsten Fall auf den Unterhaltsvorschuss vom JA angewiesen bin. Da wollte ich morgen anrufen und einen Beratungstermin zur Vaterschaftsanerkennung + Unterhalt vereinbaren. Das wird noch ein riesiger Prozess, weil der Kindsvater garantiert alles abstreitet und nichts zahlen will.

Problem 4: Elterngeldantrag, oh mein Gott, ich blicke überhaupt nicht durch, verstehe nur Bahnhof. Für mich alles total kompliziert, ich bin einfach nur verzweifelt. Ich werde aus dem Internet nicht ganz schlau was mir tatsächlich als alleinerziehende, ohne Kindsvater, zusteht. Sprich, wie lange kann ich EG beantragen? Im Haushalt lebt auch niemand außer dem Baby und mir. Eigentlich will ich auch nicht 10, 12, oder 14 Monate, was auch immer mir zusteht, zuhause bleiben, weil das Elterngeld hinten und vorne nicht reicht. Bin leider nur ein Otto Normal Verdiener und bis das mit dem Unterhalt geklärt ist müssen wir ja irgendwie überleben können. Würde gerne so schnell wie möglich wieder Vollzeit arbeiten können, um dem Baby und mir etwas leiten zu können, zb eine größere Wohnung, da aktuell nur 1ZKB 40m2, usw :-(

Ich bin momentan einfach nur verzweifelt, überfordert, alleine. Ich habe mich für das Baby entschieden, war mir auch bewusst, dass es nicht leicht wird und hoffe hier einfach nur auf etwas Unterstützung, Hilfe, die ich privat weder von Familie oder Freunden habe und ein paar nette Worte.

Danke ☀️

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So, durchatmen! Such die Hilfe, mach einen Beratungstelefon bei Profamilia.

Elternzeit meldest du erst in der Woche NACH der Geburt an! Übrigens hast du das Recht in der EZ zw. 15 und 30h zu arbeiten. Ich empfehle erst mal 2 Jahre anzumelden, mit einer Vorlauffrist von 7 Wochen kannst du zB von 0 h auf Teilzeit ändern.

Als Alleinerziehende stehen die 14 Monate Basis-EG zu, wobei aber im Mutterschutz statt EG das mutterschaftsgeld bezahlt wird.

Im Mutterschutz bekommst du 13 Euro pro Tag von der KK, den Rest auf den übliches Monatsgehalt zahlt dein AG. Bis zum Ende des Mutterschutz hast du also keine finanziellen Einbußen.

Beim Jugendamt wird dir sicher auch geholfen. Da der Vater nicht anerkennen will, musst du die eh einschalten. Du beantragst eine sog. Beistandschaft, die helfen dir da mit allem.

Der Kindsvater ist auch DIR gegenüber unterhaltspflichtig, wenn du in den ersten drei Jahren wegen Kinderbetreuung nicht oder nur weniger arbeiten kannst!!!!

Du hast ab dem 1. Geburtstag einen gesetzlichen Anspruch auf Kinderbetreuung!

Kindergeld und Elterngeld sind wirklich einfach beantragt.

Die KK meldet sich wegen der Versicherung sowieso, da du ja Mutterschaftsgeld beantragst!

Keine Sorge, das wird alles!!

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Du hast natürlich Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Das Jugendamt holt sich das Geld dann schon beim Kindsvater zurück...

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Ich würde ja gerne Teilzeit im Elterngeld oder Vollzeit ohne Elterngeld so schnell wie möglich arbeiten gehen, aber ich habe keinen Betreuungsplatz und keine Familie/Freunde die mich bei der Kinderbetreuung unterstützen können. Das ist eben das Problem....

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Wende dich bitte gleich morgen an eine (möglichst kirchliche, die haben noch Extratöpfe) Beratungsstelle! Die helfen dir bei dem ganzen Antrags-Wirrwarr!

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Zu Problem 1: dein AG kann viel wollen! Du hast das RECHT darauf, die Elternzeit anzumelden und dich mit einer Vorlauffrist von 7 Wochen zu entscheiden, wann und wie du wieder arbeiten willst.
Am flexibelsten bist du also, wenn du erst mal 2 Jahre Elternzeit anmeldest (nicht beantragst!). Dein AG kann dies nicht ablehnen. Wenn du nett bist, sprichst du mit deinem AG über eine mögliche Teilzeit in Elternzeit (Max. 30 Stunden pro Woche), damit er sich darauf einstellen kann. Aber du MUSST dich definitiv jetzt noch nicht festlegen, wann und wie und ob.

Wenn du einen Betreuungsplatz bekommst, ist das gut. Du beantragst mindestens 7 Wochen vorher Teilzeit in Elternzeit mit der genauen Stundenanzahl und Verteilung. Das kann dein AG schwer ablehnen (aber er kann).

Wenn du keinen Platz bekommst, kannst du einfach noch die restliche Elternzeit ganz oder teilweise hinten ranhängen, wie es eben für dich passt. Du brauchst sich dafür keine Genehmigung deines AG. Du meldest sie ebenfalls mit mindestens 7 Wochen Vorlauf an.

So bist du am flexibelsten hältst dich an die gesetzlichen Fristen!

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Das Mutterschaftsgeld kannst und solltest du jetzt schon beantragen! Du holst dir dazu nur die Bescheinigung des FA, füllst diese aus und schickst sie zur Krankenkasse

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Nur ein Hinweis zu Problem Nr. 1:
Irgendwie scheinen es immer mehr AGs „gut“ zu meinen (oder auch ihre ANs für dämlich zu halten) und diese Formulare zu verteilen. Das musst du nicht ausfüllen, schon gar nicht vor der Geburt.
Die Elternzeit muss 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit angemeldet werden, also eine Woche NACH der Geburt. Und ob, wann und wie viele Stunden du dann Teilzeit in Elternzeit arbeiten willst musst du dann noch lange nicht angeben, sondern das wiederum mit einer Frist von 7 Wochen vor gewünschtem Arbeitsbeginn.

Das heißt du machst jetzt folgendes: Du schmeißt das Formular in den Müll und sagst deinem AG mündlich, dass du die Elternzeit mit der gesetzlichen Frist anmelden wirst. Dann formulierst du schoenmakers frei ein ganz kurzes Schreiben, dass du dann nach der Geburt nur noch um das tatsächliche Geburtsdatum ergänzest und abschickst:
„Anmeldung Elterzeit:
Sehr geehrte xy, am xx.xx.2020 kam mein Sohn/Tochter Name xy zur Welt. Eine Kopie der Geburtsurkunde liegt bei/wird nachgereicht. Hiermit melde ich Elternzeit an bis zum xx.xx.20xx.
Ich beabsichtige voraussichtlich im 2. Jahr der Elternzeit wieder Teilzeit in Elternzeit zu beginnen. Die genauen Details sind abhängig von einer späteren Kinderbetreuung. Ich werde diesbezüglich rechtzeitig mit der gesetzlichen Frist wieder auf Sie zukommen.“

Mehr ist nicht nötig, um alles weitere machst du dir später Gedanken.

Ich empfehle 2 Jahre Elternzeit anzumelden, vorausgesetzt du willst in den ersten 2 Lebensjahren deines Kindes eh nicht mehr als 30 Std. arbeiten. Diese 2 Jahre kannst du ohne Zustimmung des AGs auch noch verlängern. Meldest du weniger als 2 Jahre an, muss er einer Verlängerung zustimmen, weil man sich mit der ersten Anmeldung für einen Zeitraum von 2 Jahren festlegt.

Alles Gute!

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Ergänzung: ich melde Elternzeit im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrist an...“

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Ich bin auch alleine, aber von Spende schwanger geworden, da gibts kein Unterhalt, deswegen kann ich dazu nix sagen :-) und: eigentlich ist alles ganz easy, eins nach dem anderen!

1. Mutterschaftsgeld beantragen! Den Zettel vom FA (gibts sich jetzt schon für dich!) zur KK und in Kopie gerne zum AG und frag ne Kalkulation des Mutterschaftsgelds an. Es gibt einen Betrag pro Tag (die letzten 3 Monatsgehälter /90 ergibt fiesen Betrag). KK zahlt davon 13€, der Rest der AG.

2. Beratung bei Profamilia oä für alles Finanzielle: Du kriegst Unterhalt für das Kind UND für Dich (für Dich für die ersten 3 Jahre, soweit ich weiß?). Plus Mutterschaftsgeld für die ersten 2 Lebensmonate, danach 12 Monate Elterngeld (macht in Summe 14 Monate Basis-Elterngeld, da zählt das Mutterschaftsgeld dazu). Elterngeld kannst du online mal durchrechnen! Und: es gibt noch 4 Monate in top (Lebensmonat 15-18), falls Du dann schon 25-Max 30 Stunden Pro Woche arbeitest. Diese gleich mit beantragen! Wenn Du doch nicht arbeitest kannst Du diese „abmelden“.

3. Steuerklasse 2 musst du nichts beantragen, das geht automatisch, sobald du das Kind beim Standesamt anmeldest (und das häufig direkt im Krankenhaus) - soweit ich weiß.

4. 2. Teil des Mutterschaftsgelds sowie Elterngeld und Kindergeld benötigst Du u.a. Die Original-Geburtsurkunde (gibts mehrfach bei Anmeldung) - geht also erst nach der Geburt. Am besten schon vorbereiten, ausdrucken, eintüten, und das, was fehlt, danach noch eintüten und wegschicken.

5. ruf jetzt schon deine KK an - hab ich gestern gemacht bei der TK. Durch den Antrag für deN ersten Teil Mutterschaftsgeld haben die ja deinen Entbindungstermin. Die TK sagte mir gestern, ich krieg nach dem Termin Post, wo der Antrag Für den 2. Teil Mutterschaftsgeld dabei ist plus Antrag für Familienversicherung, da sie ja dein Kind auch als Kunden haben wollen ;-) ausfüllen nach Geburt, fertig. Und Du kriegst von denen auch Bestätigung über Mutterschaftsgeld, die brauchst du für Antrag Elterngeld.

Also: die Anträge kannst Du final sowieso erst nach Geburt fertigmachen.
Anfangen würde ich jetzt mit 1. Teil Mutterschaftsgeld, Beratungstermin profamilia für alles Finanzielle sowie Vaterschaftsanerkennung und Unterhaltsvorschuss (Jugendamt zahlt so lange Vorschuss und holt dich das Geld wieder, bis ihr zwei Euch geeinigt habt und er direkt an dich überweist.)
Dem AG noch über 2 Jahre Elternzeit informieren (meine Vorrednerin hat dir schon schön was formuliert) und gesagt, dass du planst, nach 14 Monaten in Teilzeit (25-30 Stunden?) zurückzukommen.

Und ich würde mich jetzt schon schlau machen, wie es bei Dir mit Kita Plätzen ist. Werden die zentral vergeben oder einzeln bewerben? Vll sogar schon vor Geburt?
Wegen der Wohnung mach Dir keinen Kopf, Du brauchst nicht viel am Anfang!
Frag auch mal bei profamilia, ob es noch andere Zuschüsse für dich gibt wie zb Wohngeld. Aber wenn der Kindsvater Unterhalt zahlen muss bist Du finanziell wahrscheinlich über der Grenze.

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Ich danke euch für die wertvollen Tipps und eure Unterstützung. Das macht das ganze etwas verständlicher und ich werde morgen schon die ersten Tipps umsetzen. Vielen vielen Dank, dass ihr euch die Zeit genommen habt 💖

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Zu den Anträgen hast du schon viele Tipps bekommen.

Aber ganz grundsätzlich möchte ich dir noch sagen: es ehrt Dich, dass du finanziell für dich selber aufkommen willst und so schnell wie möglich arbeiten möchtest.

Allerdings kann ich dir nur empfehlen - nimm dir das erste Jahr Zeit für dein Kind ! Die Zeit ist so wertvoll - wertvoller als jedes Geld!

Du hast auch Anspruch auf Sozialleistungen, wenn EG, Kindergeld und Unterhalt nicht reichen.
Sei nicht zu stolz sie anzunehmen und Genieße die Zeit mit deinem Wurm !