In der Elternzeit arbeiten- ist das bindend?

Hallo, ich nehme 2 Jahre Elternzeit. Ich würde evtl. Gerne ab dem 2. Jahr Teilzeit arbeiten. Allerdings habe ich noch keine Betreuung, weiß auch nicht ob ich eine Tagesmutter bekomme. Kann den Kleinen für einen Krippenplatz erst im Dezember anmelden und die Caritas sucht erst eine Tagesmutter, wenn der Kleine auf der Welt ist. Angenommen ich finde keine Betreuung, muss ich dann trotzdem arbeiten gehen? Muss ja schließlich in den Elternzeit-Antrag schon ausfüllen ab wann ich gerne wieder arbeiten würde. Mein Mann ist zur Zeit arbeitslos, falls er genug zu der Zeit wieder verdienen würde, würde ich auch ungern arbeiten und lieber die 2 Jahre voll auskosten. Wie war es bei euch? Bindet man sich somit an etwas, weil der AG ja mit einem wieder ab dem Zeitpunkt rechnet ...

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Welchen Elternzeit-Antrag meinst du? Es gibt dafür keinen! Du musst auch jetzt noch nichts entscheiden.

Du schreibst ein formloses Schreiben nach der Geburt, dass du im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrist bis zum xx.xx.xx. Elternzeit anmeldest und gut ist.

Die Teilzeitarbeit in Elternzeit kannst du später beantragen, und zwar ist die Frist 7 Wochen vor geplantem Beginn.

Ganz einfach.

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Ich habe einen Antrag bekommen von meinem AG und die wollen da schon wissen wann ich wieder komme, wenn ich arbeiten möchte

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Das ist „nett“, dass die ein Formular zur Verfügung stellen, du musst diesen Teil aber noch nicht ausfüllen. Du kannst das einfach durchstreichen und hin schreiben „Ich ziehe in Erwägung im 2. Jahr der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. Dies werde ich mit der gesetzlichen Frist rechtzeitig ankündigen.“

Dann wissen sie schon mal, dass sie eine eventuelle Vertretung flexibel einstellen, und dass sie wieder mit dir rechnen können. Und du musst dich jetzt nicht verrückt machen etwas zu entscheiden, was du zum jetzigen Zeitpunkt einfach nicht entscheiden kannst.

Im übrigen ist es noch „netter“, wenn der AG das einen „Antrag“ nennt.... als ob er da ganz großzügig irgendwas spendieren würde. Faktisch meldet man die EZ aber einfach an, der AG hat keine Widerspruchsmöglichkeit.

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Du hast einen Rechtsanspruch auf Betreuung.

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Das stimmt. Allerdings kann man dann auch den Schrott-Platz der einem im Zwiefel zugewiesen wird nicht wollen oder man hält entgegen der vorher angenommenen Planung sein Kind zu dem Zeitpunkt noch nicht für fremdbetreuungsfähig. Kann alles sein. Daher würde ich mir da vom AG keine Flexibilität stehlen lassen, die mir gesetzlich zusteht.