Arbeiten nach Elternzeit und wieder schwanger

Hallo zusammen,

Ich hoffe es kann mir jemand helfen, im Netz habe ich nicht wirklich eine aussagekräftige Antwort gefunden. ☹️☹️

Unsere Tochter wird im August 3 Jahre alt, zu diesem Zeitpunkt endet auch meine Elternzeit für Sie. Nun bin ich wieder schwanger und der Mutterschutz für das zweite Kind beginnt am 3. Oktober 2020.

Nun würde ich für den Zeitraum von knapp fünf Wochen den Arbeitsantritt annehmen müssen. das nächste Problem ist aber das genau in dieser Zeit die Eingewöhnung im Kindergarten stattfinden würde. 😕😕😕😕 Und ich würde mich auch fragen welche Arbeiten ich für sechs Wochen übernehmen könnte im Betrieb da ich ja nun seit drei Jahren raus bin?

Jetzt habe ich mir überlegt ob ich meinem Arbeitgeber sagen soll ich nehme diese fünf Wochen dann unbezahlten Urlaub was würden dann für Konsequenzen in Form von elterngeld und Mutterschaftsgeld so wie Krankenversicherung auf mich zukommen?

Oder hat mir jemand vielleicht noch eine andere Idee einen Tipp oder einen Rat?
war jemand in der gleichen Situation oder kennt sich eventuell als personaler damit aus?

Vielen Dank im voraus schon für eure Antworten

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Während des Mutterschutzes hast du Urlaubsanspruch.
Die Eingewöhnungszeit in der Kita kannst du dir doch mit dem Kindsvater teilen? Oder bist du alleinerziehend?

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Hallo 😀

Vielen Dank für deine Antwort.
Nein alleinerziehend bin ich nicht, aber unsere Kita hier rät ausdrücklich davon ab mehr als eine bezugsperson zur Eingewöhnung zu nehmen.
Das ich Urlaub im Mutterschutz habe wusste ich nicht. Vielen Dank

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Wenn du unbezahlten Urlaub nimmst hast du auch keinen Verdienst. Das Elterngeld orientiert sich an den letzten 12 Monaten Verdienst. Dadurch das du 3 Jahre Elternzeit hattest und man aller höchstens 2 Jahre Elterngeld beziehen kann, gehe ich davon aus das dein Verdienst in den letzten 12 Monaten gleich 0 war. Würdest du die 5 Wochen arbeiten gehen, hättest du auch 11 Monate keinen Verdienst gehabt und nur 1 volles Monatsgehalt bekommen, das hätte sich auch kaum/fast garnicht auf das Elterngeld ausgewirkt. Du bekommst beim Elterngeld also nur den Mindestsatz von 150Euro für 2 Jahre oder 300Euro für ein Jahr. (Wenn du 5 Wochen arbeiten gehst sind es nur ein par Euro mehr) Elterngeld bekomme ich auch nur den Mindestsatz, da ich in den letzten 12 Monaten keinen Verdienst hatte, weil ich mein Elterngeld auf 1 Jahr auszahlen lassen hatte.
Beim Mutterschaftsgeld zählt auch der Verdienst der letzten 12 Monate.
Bei mir ist es so das ich den vollen Betrag Mutterschaftsgeld bekomme, da ich meine erste Elternzeit einen Tag vor Beginn meines neuen Mutterschutzes beendet habe und somit die 12 Monate vor der ersten Elternzeit zählen. Dadurch das du aber bereits 5 Wochen vor deinem neuen Mutterschutz aus der Elternzeit raus bist, weiss ich leider nicht ob da nun die 11 Monate vor deiner Elternzeit zählen oder die 11 Monate in deiner Elternzeit (dann würdest du nur die 13 Euro pro Tag Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse erhalten) Wegen der Krankenversicherung würde ich mich bei der Krankenkasse erkundigen.

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Obwohl beim Mutterschaftsgeld zählt immer der Verdienst der letzten 3 Monate. Aber kommt in der Situation auf das selbe hinaus.

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Die Info ist schlicht weg falsch. Der Zuschuss zum Mutterschutzgeld wird in Höhe der durchschnittlich letzten 3 Gehälter bestimmt. Dabei wird Elternzeit ausgeklammert. Wer seine Elternzeit zum Mutterschutzbeginn beendet bekommt dann den Lohn in Höhe der letzten 3 Monate vor Beginn des Mutterschutz von dem ersten Kind. Quasi das selbe Geld wie bei Kind 1.
Wenn du aber nun zwischen neuem Mutterschutz und alter Elternzeit 5 Wochen dirch freistellen lässt,zählen unter Umständen diese Monate mit rein.

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Wie war denn sonst die Eingewöhnung ursprünglich geplant? Die findet ja so oder so statt.

Unbezahlter Urlaub ist die schlechteste Lösung.

Der Vater des Kindes sollte die Eingewöhnung
Machen und du ganz normal arbeiten

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Die Eingewöhnung wäre geplant gewesen dass ich sie übernehme und dann halt erst nach der Eingewöhnung anfange zu arbeiten also im Oktober da ich da ja aber Mutterschutz bin ist dies ja jetzt anders....ich glaube nicht dass es von Vorteil wäre wenn mein Mann die komplette Eingewöhnung übernehmen würde da unsere Tochter zu mir doch er den Bezug hat. 😬😬😬😬

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Gerade dann ist es von Vorteil, dass er die Eingewöhnung übernimmt. Klappt besser 😉

Vor allem wäre so dein Problem gelöst!

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Wie ist denn dein Urlaubsanspruch in Elternzeit vertraglich geregelt?

Hast du noch Resturlaub aus der Zeit vor der Elternzeit?

Unbezahlter Urlaub ist die schlechteste Variante.

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Hallo,

Ich habe noch 5 Tage Resturlaub von der Zeit vor Mutterschutz und Elternzeit... Aber das würde ja leider nicht ausreichen. 😕

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Urlaubsanspruch in der Elternzeit davon weiß ich überhaupt nichts wo müsste das zu finden sein?

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Hättest du auch ohne Schwangerschaft für die Eingewöhnung unbezahlten Urlaub genommen?

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Hallo

Das kann ich nicht genau sagen je nachdem was für Möglichkeiten es gegeben hätte. Evtl. Überstunden aufbauen, Jahresurlaub nehmen, Arbeitszeiten verlegen.... Das müsste ich erst einmal besprechen.