Bv durch AG und Urlaub

Hallo,

Ich werde ein BV durch meinen AG bekommen, erst einmal für 2 Monate (wegen Corona, ob das BV weiter verlängert wird, wird immer neu entschieden).
Jetzt hätte ich 4 Wochen Urlaub im Juni.

Was passiert mit diesem Urlaub während dem BV? Gilt er als genommen ?

Ich dachte immer ja, wenn das BV vom AG kommt und nicht vom FA, dann gilt der Urlaub als angetreten, da man ja nicht „krank“ ist und ja auch wegfahren kann in der Zeit.

Aber jetzt habe ich bisschen gegoogelt und da steht, dass die Urlaubstage erhalten bleiben ?

Für mich ist es nur wichtig zwecks weiterer Planung.
Wenn das BV ab September nicht verlängert wird, würde ich es mit den Urlaubstagen vom Juni schaffen, die Zeit bis zum Mutterschutz zu überbrücken.

Also - mir ist klar, dass ich im Juni Urlaub wollte und ja auch durch das BV frei haben werde. Was fair ist für den AG ist das eine - mir geht es aber um die rein rechtliche Seite.
Gibt der Urlaub im BV durch den AG als genommen oder nicht ?
Und kann man das irgendwo im Gesetz nachlesen oder nur in urteilen?

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Urlaub bleibt komplett erhalten, da BV nichts mit Erholungsurlaub zu tun hat. Bei AU bekommst du ihn ja auch wieder.

Auch in der Elternzeit erwirbt man übrigens Urlaubsansprüche es sei denn der AG teilt einem mit, das er diesen kürzt. Das darf er aber nur bei Beginn oder während der Elternzeit mitteilen. Nach der Elternzeit im Nachgang ist dies nicht mehr möglich!

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Aber ist das sicher so, auch wenn das BV vom AG kommt ?
Weil da kann ich ja ganz normal meinen Erholungsurlaub antreten.

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Ja sicher. BV ist BV egal wer es verhängt.

So steht es im Gesetz siehe § 24 MuSchG. Bereits bewilligter Urlaub darf laut Bundesarbeitsgericht nicht gekürzt werden (Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 9. August 2016 [Az. 9 AZR 575/15])

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