Vertrag endet 2 Monate nach Geburt, was dann?

Hallo liebe Leser und Leserinnen.
Ich bin bis zum 30.09.2020 in einen Arbeitsverhältnis, bzw. an diesem Tag endet mein Vertrag.
Ich werde voraussichtlich am 14.07.2020 entbinden und rechne aus diesem Grund damit, daß mein Arbeitgeber den Vertrag nicht verlängert.
Ich weiß, das ich bis 8 Wochen nach Geburt Mutterschaftsgeld bekomme welches sich AG und KK teilen. Kann mir bitte jemand sagen was ich ab Ende des Arbeitsvertrages beantragen muss bzw welches Geld mir dann zu steht? Alg1 fällt ja raus da ich dem Arbeitsmarkt 2 Monate nach meiner Entbindung nicht zur Verfügung stehen werde. Muss ich dann Alg 2 beantragen?

Viele Grüße und ein schönes Wochenende euch allen!

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Da dein Mutterschaftsgeld vor Vertragsende ausläuft bleibt es bei der Aufteilung AG und KK.

Sollte es zu einer Frühgeburt kommen und durch längere Mutterschutzzeiten der Anspruch bis nach dem Vertragsende gehen bekommst du den vollen Betrag ersatzweise von der KK.

Nach der Geburt steht dir ja Elterngeld zu (Dieses wird solange Mutterschaftsgeld bezogen wird mit diesem verrechnet. Nach Ende des Mutterschaftsgeld gibt es dann EG), zusätzlich gibt es Kindergeld.

Sollte das Elterngeld + Kindergeld + ggf Unterhalt vom Vater bzw in einer Ehe/Lebensgemeinschaft sein Gehalt nicht ausreichen dann gibt es die üblichen finanziellen Hilfen wie Kinderzuschlag, Wohngeld und letztendlich ALG2

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Vielen Dank für deine Mühe mir das zu erklären! Ich habe einen Termin bei proFamilia um zu wissen wann ich was beantragen muss, die beraten momentan telefonisch sind aber so ausgelastet das ich den Termin erst in ein paar Wochen habe.
Da mir das alles aber keine Ruhe lässt musste ich jetzt hier fragen... Vielen Dank!

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Du weißt doch bzw. kannst errechnen, wieviel Elterngeld Du bekommst und hast sicher entsprechend geplant, wie lange Du Zuhause bleiben möchtest (Elternzeit gibt es ohne laufenden Arbeitsvertrag nicht).

Wenn Ihr mit Elterngeld, Kindergeld, Einkommen des Partners Euren Bedarf nicht decken könnt, könnt Ihr ergänzendes ALGII beantragen.

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Du hast ja schon tolle Tipps bekommen. Noch ein wichtiger Punkt ist, dass dadurch das denn Vertrag in der zweiten Jahreshälfte endet du Anspruch auf Auszahlung des gesamten Jahresurlaubs hast! Dies Geld geht auch in die EG Berechnung mit ein. Also dringend drauf bestehen.

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Oh das wusste ich auch nicht, danke für die Information!