Elterngeld Lohnnachweise / Steuerbescheid ?

Hallöchen vielleicht kann mir jemand den Sinn erklären 😊😊😊

Warum man bei dem Elterngeldantrag sowohl die letzten 12 Lohnabrechnungen als auch den letzten Steuerbescheid abgeben muss ?

Im Steuerbescheid sind alle Einkünfte ersichtlich (weshalb die 12 x Lohnabrechnungen somit unnötig wären) 🤷🏽‍♀️🤷🏽‍♀️

Wenn es „nur“ um die Lohnabrechnungen gehen würde wäre ja der Steuerbescheid nicht notwendig ?? 🤷🏽‍♀️🤷🏽‍♀️

Zusätzliche Frage an Profis 😅
Was ist mit zusätzlichen Einnahmen die zwar nicht im Elterngeldantrag erwähnt / abgefragt werden aber im Steuerbescheid auftauchen ? Wie beispielsweise Mieteinnahmen ??

Werden diese angerechnet und Wo muss man die angeben ?

Danke im Voraus 🍀🤗🍀

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Lohnabrechnung + Steuerbescheid: Keine Ahnung.

Zusätzliche Einnahmen: Mieteinnahmen und Kapitalerträge werden gar nicht berücksichtigt. Die laufen während der Elternzeit doch weiter auf Dein Konto - wieso solltest Du dafür Ersatzleistungen beziehen?

Grüsse
BiDi

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Danke für die Antwort

Meine Frage rührt daher, dass ja zusätzliche Einnahmen wie beispielsweise eine private Rente etc. Auf das Elterngeld angerechnet werden, mich wundert es das wenn man beispielsweise 100€ Rente bezieht das Elterngeld um 100€ gemindert wird wenn man aber 800€ Miete bezieht soll das nicht gemindert werden ?!

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Eine Rente ist i.d.R. ein Ausgleich für entgangenes Erwerbseinkommen. Mieteinnahmen oder Kapitalerträge zählen per Definition nicht zum Erwerbseinkommen. Deshalb sind sie für's Elterngeld völlig unerheblich - das ist ja eine Lohnersatzleistung.
Es stimmt auch nicht, das wenn z.B. 500€ Rente während des Elterngeldbezugs weiterfliessen, Du 500€ weniger Elterngeld bekommst.
Z.B.: 1000€ Gehalt = 650€ Elterngeld - 500€ Rente = 150 Elterngeld -> Falsch.
1000€ + 500€ Rente, die weiterfliesst, bedeutet das das Elterngeld für 1000€ - 500€ Rente berechnet wird. Also 65% von 500€ = 325€ Elterngeld.

Grüsse
BiDi

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§1 Abs. 8 BEEG liefert die Lösung

"(8) Ein Anspruch entfällt, wenn die berechtigte Person im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt des Kindes ein zu versteuerndes Einkommen nach § 2 Absatz 5 des Einkommensteuergesetzes in Höhe von mehr als 250 000 Euro erzielt hat. Erfüllt auch eine andere Person die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 2 oder der Absätze 3 oder 4, entfällt abweichend von Satz 1 der Anspruch, wenn die Summe des zu versteuernden Einkommens beider Personen mehr als 500 000 Euro beträgt."

Da zu dem zu versteuernden Einkommen ja sämtliche Einkünfte zählen, also auch solche aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge etc., wollen sie halt auch den Steuerbescheid haben.

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Lohnnachweise: Grundlage zur Berechnung

Steuerbescheid: Nachweis, dass Einkommen unter 250000 bzw 500000 bei Paaren liegt, sonst gibt es nämlich kein EG

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Josy war schneller ;)

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Danke 😊🍀

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Ich habe auch eine Frage die zum Thema passt und stelle sie mal hier rein. Hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.

Der letzte Steuerbescheid ist laut Checkliste zwingend mitzuschicken.
Wir sind beide Arbeitnehmer, keine Nebeneinkünfte. Zuletzt haben wir 2015 eine Steuererklärung abgegeben, da sich der Aufwand aber nicht lohnt für uns, haben wir keine mehr gemacht. Muss ich jetzt tatsächlich einen 5 Jahre alten Bescheid einreichen?

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Hey ja,

Es steht drin das der letzte Bescheid (egal wie lange der her ist einzureichen ist) nur wenn man noch niemals eine Steuererklärung gemacht hat entfällt der Bescheid


Ich finde das auch bisschen abwegig aber naja 😅🤷🏽‍♀️

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Wir mussten gar keinen Steuerbescheid einreichen. Bei uns konnte man ankreuzen, ob der Steuerbescheid vorliegt (dann sollte man ihn mitschicken) oder ob er nicht vorliegt. Da wir zu dem Zeitpunkt noch nicht den neuen Steuerbescheid hatten, haben wir letzteres angekreuzt. Wir mussten diesen nie nachreichen und das Elterngeld kam problemlos 🤷🏻‍♀️ Ob das so richtig war, weiß ich nach euren Antworten gar nicht mehr, aber sonst hätte sich die Elterngeldstelle bestimmt gemeldet 😅🙈