Beschäftigungsverbot und Notbetreuung

Wir arbeiten beide in systemrelevanten Berufen, ich im Krankenhaus. Nun bin ich (für mich doch überraschend) von meinem Arbeitgeber ins Beachäftigungsverbot geschickt worden. Haben unsere Kinder trotzdem Anspruch auf die Notbetreuung im Kindergarten auch wenn ich zu Hause bin? Sie gehen total gerne hin und auch die Erzieher freuen sich, dass sie nun eine nette, kleine Gruppe zusammen haben. Finde leider von offizieller Seite nichts Passendes. Wir leben in Hessen.

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Schau doch nochmal auf die Seite des Ministeriums für Soziales in Hessen. Da steht doch alles.

Dass eine Notbetreuung nur dann gelten kann, wenn eine Not tatsächlich da ist, ist doch logisch.

Die sehe ich nur bei Alleinerziehenden oder Paaren mit systemrelevanten Job - da du momentan keinen Job hast = keine Not.

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Huhu,

keine Ahnung wie es rechtlich bei euch aussieht. Von meinem persönlichen Empfinden her habt ihr keinen Anspruch auf die Notbetreuung, da die Betreuung durch dich doch gesichert ist. Du bist doch zu Hause...

Klar profitiert das Kind von der Einrichtung, wenn es sich dort wohl fühlt, aber käme nun wirklich jemand, der den Platz dringend benötigt, hätte dieser gegenüber euch Vorrang.

LG

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Bisher ist unsere Notbetreuung weit entfernt von einer Auslastung. Sonst wäre es sicher eine völlig andere Situation. So sind im Moment alle froh, dass sie den Kindergarten besuchen: unsere Kinder, die anderen Kinder, die Erzieher und natürlich damit auch ich.
Die Frage ist nur, wie es rechtlich aussieht.

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Weißt du, andere würden sich auch freuen, wenn ihre Kinder in kleinen Gruppen betreut werden.
Das ist ja nun wirklich KEIN Argument. Es heißt nicht umsonst NOTbetreuung, daher finde ich es selbstverständlich, dass du die Betreuung nun selbst übernimmst.

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Hallo.
Auf die Idee würde ich gar nicht kommen ehrlich gesagt. Klar heißt es 1 systemrelevanter Arbeitnenmer reicht, allerdings ist ja der Sinn trotz allem immernoch, dass sonst NIEMAND aus dem engsten Familienkreis (ausgenommen Personen, die laut RKI besonders gefährdet sind) das Kind/die Kinder betreuen kann/können.
Du bist zu Hause = Du kannst selbst betreuen = Das sagt schon alles.
Solltest du ein BV aufgrund medizinischer Probleme in der SS haben, also streng belägerig sein, würde ich noch sagen "ok", aber so? Ne also echt...

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P.s: Ansonsten beim Ministerium nachfragen oder noch besser in der Kita. Die sollten es wissen. Wir kommen aus NRW und hier wird kein Kind genommen, wenn Mutter oder Vater Vollzeit daheim sind! Find ich völlig logisch und richtig. Egal, ob Auslastung ja oder nein oder "die Kinder haben dort soviel Freude"...

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"Solltest du ein BV aufgrund medizinischer Probleme in der SS haben, also streng belägerig sein, würde ich noch sagen "ok", aber so? "

Dann wäre ich erst recht nicht scharf darauf, dass meine Kinder viel unter anderen Menschen sind und mir als "medizinischem Notfall" irgendwas Ansteckendes mit nach Hause bringen.

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Ich hatte befürchtet, dass ich mehr moralische Bedenken entgegengebracht bekomme als rechtliche Einschätzungen.
In dem Vordruck für die Notbetreuung steht eben nirgends, dass beide Elternteile arbeiten müssen, deswegen hatte ich gefragt. Familie haben wir tatsächlich nicht im Umkreis und wie es einem so in der Frühschwangerschaft geht, kennen sicher die meisten hier. Aber darum geht es ja gar nicht. Ich wollte nur wissen, ob jemand weiß wie es rechtlich ist.

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Es müssen auch nicht beide Elternteile arbeiten, um Not zu haben, sein Kind zu betreuen. Diese fehlende Möglichkeit der Betreuung ist aber Voraussetzung für Anspruch auf NOTbetreuung.

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Vor wenigen Tagen habe ich nach einer Stunde längerer Betreuung gefragt. Meine Leitung hat mir gesagt, ich müsse die Kinder sofort auf dem Nachhauseweg abholen, was auch so wäre. Deswegen ist es bestimmt nicht in Ordnung Kinder zu schicken, deren Mutter zu Hause ist. Auch im schwangeren Zustand. Es gehen doch gerade superviele Eltern am Stock.

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Hallo,

in Hessen hat man Anspruch, wenn mind. 1 Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet. Auf der Seite des hessischen Kultusministeriums wird die Frage “reicht es, wenn nur 1 Elternteil im systemrelevanten Beruf arbeitet“ nur knapp mit „ja“ beantwortet. Ob der 2. Elternteil zwingend einer Beschäftigung nachgehen muss, weiß ich nicht. Sprich doch mit der Kindergartenleitung, wie sie die Sache in Eurem konkreten Fall sehen - möglicherweise gibt es einen Spielraum.

VG

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Rein rechtlich nach der VO der Landesregierung müsstest Du weiter Anspruch haben. Dass es für das Personal im Kindergarten trotzdem aus Gründen des Infektionsschutzes besser wäre, Deine Kinder würden durch Dich betreut, ist halt eine andere Sache. Daher kann ich mir vorstellen, dass Dein Ansinnen, solltest Du es offen kommunizieren, auf ähnliche Reaktionen wie hier stoßen würde.

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Unsere Erzieherinnen sind teilweise von Kurzarbeit betroffen, so dass die Rückmeldung bisher war wie dankbar sie sind, dass wir unsere Kinder bringen.
Ich werde es mit der Kindergartenleitung am Montag offen besprechen. Wenn sie selbst einen Handlungsspielraum sieht (deswegen auch meine Frage wie es rechtlich aussieht), wird es von Seiten des Kindergartens meiner Einschätzung nach ausdrücklich erwünscht sein, dass die Kinder gebracht werden. Danke für eure Antworten.

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Bei uns müssen die Kinder beim Träger gemeldet werden und dieser muss das auf noch höherer Distanz weitergeben. Damit soll sicher Gestellt werden dass es wirklich eine notbetreung ist..und man entsprechend bezuschusst wird bei Desinfektionsmittel etc.

Hier muss man dienstpläne etc abgeben..beide Arbeitgeber müssen ein Formular ausfüllen etc.. bei uns ist das extrem streng geregelt. Was ansich auch gut ist.

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In Niedersachsen hat man keinen Anspruch wenn einer zu Hause ist.. egal ob krank,Urlaub,bv, elternzeit etc