Weiterbildung, ist das rechtens?

Hallo,

Mein Arbeitgeber bezahlt mir eine Weiterbildung. Kostet ca. 1500 Euro und geht fast ein Jahr lang.

Ich arbeite Vollzeit , 40 Stunden in der Woche.

Die Weiterbildung geht 400 Stunden .

200 Stunden bezahlt mir mein Arbeitgeber, die anderen 200 Stunden muss ich nacharbeiten.

Nach der Weiterbildung bekomme ich 1 Euro die Stunde mehr und ich musste mich verpflichten (trotz , dass ich die Hälfte nacharbeiten muss) 3 Jahre lang in der Firma zu bleiben.

Ist das rechtens?

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Ist frei verhandelbar ;)
Oder ist die Weiterbildung zwingend für deinen Job notwendig?

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Hallo, bei einer einjährigen Fortbildung kann eine bis zu dreijährige Bindungsfrist zulässig sein. Google mal nach Bindungsfrist Fortbildung oder Qualifizierungsvereinbarung. Dazu müssten aber mehrere Sachen zusammen kommen. Deine Fortbildung ist eher günstig, du kommst für die Hälfte der Freistellung auf, bekommst nur geringfügig mehr Geld danach, dass alles spricht gegen die Rechtmäßigkeit. Zwingend muss vor Beginn der Fortbildung mit dir schriftlich etwas vereinbart werden, die Rückzahlungshöhe muss genau definiert sein, inkl. Lohnkostenerstattung etc. , fehlt dies, kann dein AG die Rückzahlung nicht durchsetzen. Der größte Teil der Qualifizierungsvereinbarungen hält einer Überprüfung vor dem Arbeitsgericht nicht stand. Also empfehle ich neben einer fachkundigen Beratung beim Anwalt es auf dich zu kommen zu lassen. Wenn du vor Ablauf der drei Jahre ausscheidest , kannst du die Wirksamkeit der Vereinbarung vor Gericht klären lassen... Grüße Nicmic

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Ich würde es nicht auf mich zukommen lassen. Ich würde ansprechen, dass ich es unverhältnismäßig finde und vor allem mal ins Spiel bringen was mit Bildungsurlaub für deinen Anteil der 20 Stunden ist.

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Wenn dir die Bedienungen nicht taugen, dann bezahle die Fortbildung halt selber und arbeite die kompletten 400 std nach oder lasse dich derweil unbezahlt freistellen.
Dann bist du nach der Fortbildung komplett „frei“.

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Man hat ein Recht auf Bildungsurlaub. Man könnte also selbst zahlen, das Maximum an Bildungsurlaub nehmen und den Rest nacharbeiten oder Urlaub nehmen.