Elterngeld&Elternzeit- sind meine Vorstellungen umsetzbar? Need Help 🙏🏼😰

Hallo, wir haben uns nach ewigem hin und her entschieden wie wir es machen wollen bezüglich Elternzeit und Elterngeld. Wollte nochmal nachhaken ob das tatsächlich auch so möglich ist und wir es richtig verstanden haben:
Da mein Mann leider durch die aktuelle Situation arbeitslos geworden ist, nehmen wir nur 1 Jahr das Basiselterngeld (Baby kommt im Juli, also 2 Monate mutterschaftsgeld und dann Basiselterngeld, aber wie lange durch mutterschaftsgeld?) ich würde nur ein Jahr das Geld beziehen aber 2 Jahre in Elternzeit gehen. Da wir eine Tagesmutter in Aussicht haben, würde ich da gerne wieder Teilzeit arbeiten gehen. Falls mein Mann wieder Arbeit hat und uns alle finanzieren kann, würde ich evtl zuhause bleiben. Geht das alles? Muss ich einen Zeitpunkt jetzt schon bestimmen wann ich wieder arbeiten gehe? Man kann doch während der Elternzeit arbeiten gehen, oder geht das nur wenn man Elterngeldplus bezieht? Und noch eine weitere Frage: habe bei einer werdenden Mama gelesen, dass sie ihre Elternzeit bereits vor Geburt beantragt hat, geht das? Mein AG meinte ich kann das erst machen, wenn das Baby da ist, da der AG die Geburtsurkunde braucht.

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Ach blöde Situation dann mit Arbeitslosengeld und Elterngeld. Ich drücke Euch die Daumen. Kommt ihr denn mit dieser Kombi finanziell klar oder wäre es doch besser ein Modell zu wählen, bei dem du schon früh wieder TZ arbeiten gehen kannst ohne EG-Anspruch zu verlieren?

Ansonsten geht das so wie du das vor hast. Du kannst 2 Jahre EZ nehmen, dir das EG im ersten Jahr voll auszahlen lassen und dann im zweiten Jahr ohne Verluste beim EG wieder in TZ arbeiten. Anmelden musst du das beim AG erst, wenn es soweit ist, mit einem Vorlauf von 7 Wochen zum gewünschten Arbeitsbeginn.

Offiziell anmelden kannst du die EZ beim AG erst nach der Geburt, da man den Geburtstag braucht und auch eine Kopie der Geburtsurkunde vorlegen (ggf. nachreichen) muss. Viele schreiben schon vorher unverbindlich „Ich melde EZ an vom ET bis zum x, den konkreten Geburtstermin reiche ich nach.“ Damit spart man sich dann aber nicht das Schreiben nach Geburt, daher kann man es auch grad lassen.

Einige schreiben auch rein „Ich beabsichtige zudem im zweiten Jahr der EZ wieder TZ zu beginnen, komme dazu mit der gesetzlichen Vorlauffrist wieder auf Sie zu.“ Aber auch dazu musst du jetzt noch keinerlei Angaben machen und das wäre ohnehin nur unverbindliches Gefasel. Aber klar, manchmal findet der AG das auch gut.

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1 Jahr Basiselterngeld heißt 2 Monate Mutterschaftsgeld + 10 Monate Basiselterngeld.
Wenn das Kind deutlich zu früh kommt kann es auch 3 + 9 sein, in Summe also 12 Monate.

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Bei eurer Konstellation würde ich euch empfehlen, dass dein Mann in EZ geht und du nach dem Mutterschutz wieder arbeiten. Sollte sich kurzfristig bei deinem Mann etwas ergeben, kann du ja mit einer Frist von 7 Wochen die EZ anmelden und anstatt ihm in EZ gehen.
Wenn ihr es euch anders herum leisten könnt, okay. Ansonsten kommt es im Lebenslauf etwas besser als Arbeitslosigkeit.

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Mein Mann kann aber nicht in EZ, weil er dazu einen AG braucht. Und er ist ja arbeitslos...

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Ja, stimmt, Denkfehler. Was ich aber egtl damit sagen wollte, dass er doch dann lieber zuhause bleibt und du arbeiten gehst - so habt ihr nur eine Lohnersatzleistung.

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