Firmenhandy vor Mutterschutzbeginn abgeben oder erst bei Antritt Elternzeit?

Hallo Zusammen!

Ich habe eine Frage:
Ich habe von meinem AG ein Firmenhandy bekommen, quasi als Goody beim Einstieg, welches ich auch privat nutzen darf. Ich habe also gar kein privates Handy mehr. Ich werde auch kaum angerufen, daher kann ich das wirklich als Goody sehen. ;-)

Nun soll ich das Handy bei Mutterschutzbeginn abgeben. Ich habe mal gegoogelt, hierzu aber nichts gefunden. Ich habe nur gefunden, dass wohl Firmenfahrzeuge im Mutterschutz ganz normal gefahren werden dürfen, aber bei Antritt der Elternzeit dann an den AG zurückgegeben werden müssen.
Ist das bei Firmenhandys wohl auch so?

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Wir geben unsere Handys zu beginn des Mutterschutzes ab. Der Unterschied zwischen Auto und Handy ist, dass ich 1% vom Auto jeden Monat zahlen muss und deshalb das Auto auch behalten darf.

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Mir wurde es immer so erklärt, wenn ich Gehalt vom AG bekomme (also Mutterschutz) stehen mir auch die Goodies zu. Kein Gehalt beim AG, keine Goodies.

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Im Mutterschutz bist Du nicht mehr "Arbeitsfähig" laut Gesetzgeber, also brauchst Du auch keine Firmenhandy mehr.

Anders Firmenwagen:
Während der Dauer der Mutterschutzfrist von insgesamt mindestens 14 Wochen (sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt) steht der Arbeitnehmerin der vertragliche Dienstwagen zu.
Das Bundesarbeitsgericht (Az.: 5 AZR 240/99) hat einen solchen Anspruch aus §14 Abs. 1 S. 1 Mutterschutzgesetz hergeleitet, wonach ein Sachbezug – hier die Gebrauchsüberlassung des PKW – als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld weiter zu gewähren ist.

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Ist das Handy irgendwie im Arbeitsvertrag vereinbart?

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Hi,

mein Mann durfte immer alles behalten, aber: Er hat auch trotz Elternzeit und Elterngeld sein Gehalt weiter bekommen, weil es der Perso „zu anstrengend“ war das für „nur zwei Monate“ zu ändern...

Alles Gute ☘️☘️☘️

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Das solltest Du nicht zu laut sagen, Ihr habt dann zu Unrecht Elterngeld bezogen.

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nein, habe wir nicht! Wir hatten nämlich a) die Bescheinigung vom AG, dass mein Mann die EZ angemeldet hatte und b) die Gehaltsbescheinigungen bei der Elterngeldstelle eingereicht, so dass das Gehalt angerechnet und das Elterngeld auch gekürzt worden ist.

Nicht immer gleich böses denken!

Alles Gute ☘️☘️☘️

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Im Mutterschutz darfst du nicht beschätigt werden. Durch das Handy bist du dienstlich erreichbar. Vielleicht ist dass der Unterschied.

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Im Mutterschutz darf einem aber auch kein finanzieller Nachteil entstehen. Das spricht eher dafür, dass man das Firmenhandy, welches explizit privat genutzt werden darf, noch behalten darf.

An Stelle der TE würde ich da keine Welle machen, ob man sich jetzt 3 Monate früher oder später ein eigenes Handy anschafft - das sind doch Peanuts. Oder ich würde den AG fragen, ob ich den Vertrag übernehmen oder während der EZ selbst zahlen kann.

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>>>Im Mutterschutz darfst du nicht beschätigt werden.<<<

Im Mutterschutz (vor der Geburt) darf man - auf eigenen Wunsch - sehr wohl beschäftigt werden.

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Bin ich die einzige bei der die Kombination "dienstliches Handy" und "private Nutzung" die Alarmglocken schrillen lässt?

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Ja. Es gibt durchaus gültige Abmachungen zwischen AG und AN, daß ein dienstliches Handy privat genutzt werden darf.

Grüsse
BiDi

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Das ist mir klar. Ich frage mich in solchen Fällen nur immer, ob den Betroffenen klar ist, dass z.B. WhatsApp gepflegt auf sämtliche Kontakte zugreift und sobald es sich um ein dienstliches Handy handelt, muss man dafür die Zustimmung sämtlicher Kontakte einholen. Das galt auch schon vor der DSGVO.
Ich käme jedenfalls nie auf die Idee mein privates Handy abzuschaffen/mir keins anzuschaffen, nur weil ich ein dienstliches habe. Denn man kann auch bei erlaubter dienstlicher Nutzung sicherlich die Frage stellen, wem die Daten darauf gehören...

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