Elternzeit/Elterngeld/ beschäftigungsverbot

Hallo ihr lieben ich habe da ein paar Fragen und finde online keine richtigen Antworten dazu. (Text ist lang)
Zum 1. ich bin jetzt in der 9.woche schwanger und arbeite in einem Lebensmittel Einzelhandel. Mein Chef hat mir mitgeteilt dass es ihm lieber wäre ich würde ins beschäftigungsverbot gehen angeblich aus Angst aber ich weiß das es eher ist weil ich ja nun nicht mehr alles machen kann und er mich somit nicht braucht. Bei einer Kollegin hat er das mit dem betriebsarzt durch gekriegt. Sollte ihm das bei mir auch klappen muss ich irgendwie Angst haben weniger Geld zu bekommen? Ich weiß das er mein Gehalt voll weiter zahlen muss und sich das Geld von der Krankenkasse wieder holt aber wird mir da iwo was abgezogen oder villt dann später in der elternzeit?
2. frage ich würde gerne 2 Jahre elternzeit nehmen allerdings mit dem Plan 1,5 Jahre voll und ein halbes Jahr dann in Teilzeit kann man das Geld so beantragen das es für 1,5 Jahre kommt oder geht wirklich nur dann voll für 1 Jahr und im 2. hätte ich nichts oder aber für 2 Jahre aber dann darf ich ja nicht Teilzeit arbeiten oder? Dann hätte ich ja doppelte Einnahmen 🤷‍♀️
Tut mir leid für den langen Text villt kennt sich ja jemand damit aus 🙈
Vielen lieben Dank 🤗

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Bei mir ist es schon 5 Jahre her, aber habe ich Beschäftigungsverbot mein normales Gehalt bekommen, sogar den Urlaubsanspruch hatte ich später noch rückwirkend nach der Elternzeit. Das Elterngeld berechnete sich, als hätte ich kein BV gehabt. Wenn dir daheim ohne Arbeit nicht die Decke auf den Kopf fällt, hat es für dich also nur Vorteile.
Zur zweiten Frage kann ich dir leider nichts antworten.

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Vielen Dank für deine Antwort 🤗 doch na klar würde mir die Decke auf den Kopf fallen ich will auch gar nicht ins bv so lange es mir gut geht
Mal gucken wie mein Chef sich entscheidet ob er meine Entscheidung akzeptiert oder ob er mit biegen und brechen das bv durch bekommen will .

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Hallo,du darfst und hast durch das bv keine Nachteile. Ganz normales Gehalt. Wird berechnet aus dem Durchschnitt der letzten 3 Monatsgehälter vor dem BV.

Elterngeld wird aus den letzten 12 Monaten vor der Schwangerschaft berechnet. Also keine Nachteile.

Du kannst dir für 18 Monate Elterngeld auszahlen lassen. Bei Elterngeld plus, kannst du dir jederzeit was dazu verdienen.

Ich hoffe ich konnte etwas helfen.

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Dankeschön ja das hat mir geholfen so kann ich mir also entweder für 2 Jahre auszahlen lassen aber dann ist es weniger so nehm ich 18 Monate und danach Arbeitsbuch Teilzeit in elternzeit und bekomme da dann Gehalt richtig?

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Äh danach arbeite ich in Teilzeit und bekomme das Gehalt wollte ich schreiben

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Wenn dir der 30 Seiten lange Erklärungstext zum Elterngeld zu lang ist 🙄, dann mach am besten einen Beratungstermin bei deiner Elterngeldstelle aus. Dort gehen die mit dir alles Schritt für Schritt durch.

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Also, das Gehalt im BV errechnet sich natürlich aus dem Durchschnitt der 3 Monate vor Eintreten der Schwangerschaft inklusive Zuschläge und nicht vorm BV.

18 Monate Elterngeld geht prima, du beantragst 6 Monate Basiselterngeld und 12 Monate Elterngeld Plus.

In die Anmeldung der Elternzeit musst du noch nichts von der Teilzeitarbeit schreiben, die beantragst du einfach fristgerecht 7 Wochen vor geplantem Beginn.