Mehrfachmamis: Elterngeld Frage!!!!

Hallo, vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Die Elterngeldstelle konnte mir das nicht genau sagen.

Die 2jährige Elternzeit für mein 1.Kind läuft nächsten Monat ab. Im ersten Jahr habe ich volles Elterngeld bezogen.
Die Mutterschutzfrist beginnt für das zweite Kind dann im Juli.

In den zwei Monaten dazwischen wollte ich nicht arbeiten gehen sondern werde vermutlich die Elternzeit verlängern bis zum Mutterschutz des zweiten Kindes.

Meine Frage ist nun: Bekomme ich, wenn ich bis zum Mutterschutz des zweiten Kindes nicht gearbeitet habe, das selbe Elterngeld wie ich es schon beim ersten Kind bekommen habe?
Oder werden die 12 Monate vor Geburt des 2.Kindes herangezogen, unabhängig davon dass ich in Elternzeit war?
Denn dann würde ich ja nur die 300Euro bekommen.

Kann mir das einer hier erklären?

Vielen Dank und Liebe Grüße

1

Hallo, sobald die Kinder mehr als 12 (?) Monate von den Geburtstagen auseinanderliegen, bekommst du nur den Mindestsatz.
War bei mir das gleiche.
Ich war zwischen dem Ende meiner 3-jährigen Elternzeit in diesem Januar (hatte nur 1. Jahr Elterngeld) und der Geburt meiner 2. Tochter (jetzt in den nächsten Tagen) im Beschäftigungsverbot und habe da anteilig mein Gehalt bekommen.
Auf das Elterngeld wirkt sich das nur minimalst aus.
Nach der ersten Geburt habe ich 1 Jahr lang Elterngeld, prozentual berechnet nach meinem Gehalt bekommen.
Dieses Mal bekomme ich den mindestsatz. 300€.

Wenn du noch fragen hast, melde dich

2

Vielen Dank für deine Antwort! Das hat mir schon mal weitergeholfen.

Die kurze Zeit wo du im BV warst und Lohn bezogen hast, haben sich also gar nicht wirklich auf dein neues Elterngeld ausgewirkt, sodass du dennoch nur 300euro bekommst? :-(((

3

So wie gartenfreak schon geschrieben hat. Es werden die letzten 12 Monate gezählt. Mann kann die elternzeit nur für 14 Monate ausklammern. Und auch nur dann, wenn man Elterngeld bezogen hat. War bei mir zwischen dem ersten und dem zweiten Kind so. Der große kam im Mai 2017. Ich hab Elterngeld bis Oktober 2018 (6 Monate voll, 12 Monate halb) bekommen, dann wieder mutterschutzgeld. Zur Berechnung des Elterngeldes für meinen Kleinen (Geburt Dezember 2018) wurde dann 9 Monate vor der ersten Geburt genommen (weil 14 Monate nach der Geburt ausgeklammert waren), 1,5 monate mit 0€ Einkommen weil Elternteil und dann 1,5 Monate Gehalt im Mutterschutz.
Ich hoffe ich konnte es verständlich aufschreiben.

4

Danke auch für deine Antwort. Das bestätigt es nochmal.
Naja...dann werde ich wohl mit dem Mindestsatz auskommen müssen :-/

5

Bin momentan in der gleichen Situation. Du bekommst nur den Mindestsatz, da du dein Elterngeld für 1 Jahr bezogen hattest und ein Jahr nichts verdient hattest. (Habe mein Elterngeld selbst auch für 1 Jahr auszahlen lassen und hatte 2 Jahre Elternzeit) Du bekommst also den Mindestsatz von 300Euro für 1 Jahr oder 150Euro für 2 Jahre + einen Geschschwisterbonus bis dein 1. Kind 3 Jahre alt wird. Das sind im Monat 75 Euro extra. Also bekommst du 375Euro für ein Jahr oder 182,50Euro (150+Hälfte von den 75Euro) für 2 Jahre.
Wichtig ist auch noch das du deine jetzige Elternzeit bis einen Tag vor dem neuen Mutterschutz verlängerst, dann bekommst du das gleiche Mutterschaftsgeld wie in deiner ersten SS, den Krankenkassenanteil UND den Arbeitgeberanteil, also dein volles Gehalt für die 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt.

7

Super! Vielen Dank für deine Antwort und für den Tipp mit dem Mutterschutz ;-)

11

Wenn ich jetzt die 2 Monate arbeiten würde wie damals auch, würde ich das Mutterschutzgeld doch auch in der selben Höhe bekommen wie damals oder?

Ansonsten muss ich also bis einen Tag vor beginn die elternzeit verlängern und bekomme mit Sicherheit das selbe Mutterschaftsgeld? Das wäre ja super

weiteren Kommentar laden
6

Also Elternzeit kann nie ausgeklammert werden.

Ausgeklammert wird das Elterngeld + Mutterschutz.

D. h. bei Basiselterngeld werden 14 Monate ausgeklammert und bei Elterngeld Plus 16.

Für dich heißt das einfach die Monate ab dem 13. Lebensmonat bis vorm Mutterschutz zählen mit 0 in die Berechnung, sind es keine 12, dann werden noch Monate von vorm 1. Kind hinzugenommen.

Geschwisterbonus mindestens 75€ bis zum 3. Geburtstag des 1. Kindes, dieser wird aber beim Elterngeld Plus nicht halbiert.

8

Vielen Dank für die Erklärung!
Muss ich die 75euro Extra Geld für das erste Kind dann gesondert beantragen?

9

Das musst du beim Elterngeldantrag mit angeben. Also dein erstes Kind mit Geburtsdatum.

weiteren Kommentar laden