Freiwillig gesetzlich krankenversichert und selbstständig - Beiträge während Elternzeit

Hallo ihr Lieben,

ich bin in der 34. Woche schwanger und habe heute mit der Krankenkasse telefoniert.

Da ich selbstständig bin, bin ich freiwillig gesetzlich versichert und zahle den Höchstsatz (über 700 Euro).
Am Telefon sagte man mir, dass ich diesen Beitrag auch während der Elternzeit weiter zahlen muss (bin unverheiratet).

Wie soll man das denn finanziell hinbekommen, wenn man nur Elterngeld bekommt?

Kennt sich vielleicht jemand aus und kann mir weiter helfen?

Liebe Grüße, wingless.

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>>>Wie soll man das denn finanziell hinbekommen, wenn man nur Elterngeld bekommt?<<<

Der Kindsvater ist dir und dem Kind zu Unterhalt verpflichtet.

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Der Vater und ich sind zusammen, nur nicht verheiratet.
Trotzdem würde das nicht hinhauen, wir bezahlen ein Haus ab.

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Das ist egal. Trotzdem muss er finanziell für euch aß aufkommen.

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Hallo, ich bin zwar nicht selbständig, aber auch freiwillig gesetzlich versichert. Ich musste damals bei der KK mein Einkommen (also Elterngeld) angeben und dann musste ich nur den Mindestsatz (rund 180 Euro) bezahlen. Vielleicht fragst du doch nochmal nach? 700 Euro wäre echt ne Menge. Unterhalt hin oder her...

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Meine Tochter ist selbstständig und ihr wurde es genau so gesagt, wie die TE das beschrieben hat.

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Ich rufe dort nochmal an.

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Wenn du nur EG beziehst, dann hast du kein Einkommen und musst nur den Mindestsatz zahlen, sind aktuell um die 188 Euro. EG zählt nicht als Einkommen.

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Es kann höchstens sein, dass der Beitrag bei dir erst nachträglich korrigiert wird, wenn du den Steuerbescheid einreichst. Dann würdest du eine Rückzahlung erhalten:

https://www.elterngeld.de/krankenversicherung-elternzeit/#Die_Krankenversicherung_bei_freiwillig_gesetzlich_versicherten_Eltern

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So wird es dann wohl sein... Das ist ja echt ne Katastrophe. Ich muss mal mit meinem Steuerberater sprechen, ob man da was machen kann.. Danke dir.

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Heiraten ist keine Option?

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Hallo,
deine Krankenversicherungsbeiträge der freiwilligen GKV berechnen sich GRUNDSÄTZLICH aus deinen Einkünften. Diese Tatsache ändert sich auch während der Elternzeit nicht.
Wenn du also gar keine Einkünfte mehr hast aus Selbstständigkeit und nur das Elterngeld, dann wird der Beitrag der GKV deutlich geringer. Hast du noch Einkünfte und erhältst noch Elterngeld, wird es eben ggf. beim Höchstsatz bleiben.

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Also ich muss jetzt nur noch die 188 Euro mindestsatz zahlen... Bin aber im Angestelltenverhältnis freiwillig gesetzlich versichert... Mein Partner ist selbstständig und unser Kind bei mir mitversichert, bin bei der TK

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Was musstest du dafür tun um runter gestuft zu werden?

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Nichts, ich hab angerufen und gesagt sie sollen mir ein Angebot für ne Familien Versicherung machen

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Ich bin Beamtin und muss auch meinen Beitrag ganz normal weiterzahlen.
Das ist leider so... auch bei freiwillig versicherten Selbstständigen

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... soweit ich weiß wird aber eine Anpassung bei dir erfolgen (?)

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Da hättest du vorher Rücklagen für schaffen müssen oder keine Elternzeit nehmen können. Man kann sich nicht nur die Vorteile aus einer Selbstständigkeit rauspicken und für alle Nachteile den Sozialstaat in Anspruch nehmen wollen.