Beschäftigungsverbot und Kurzarbeit

Hallo liebe Mami's,
Ich bin in der 18 ssw und seit Januar im Beschäftigungsverbot(ausgestellt vom AG). Nun habe ich heute eine Mail erhalten, das die Einrichtung Kurzarbeitergeld beantragt. Dies betrifft auch die Schwangeren im BV. Es gilt auch vom 01.04. Bis zum 30.06. Puuuh! Was bedeutet dieses nun genau? Erhalte auch ich nun 60% meines Nettos und nicht mehr meinen vollen Lohn? Wie wirkt sich dieses denn dann aufs Elterngeld aus? Grade jetzt wo die großen Anschaffungen bevorstehen und die Beantragung der Elternzeit ansteht.

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Hey du! Ich bin auch seit Januar im BV, und mein Chef hat für April Kurzarbeit angemeldet. Hab mit seiner Steuerberaterin telefoniert und Sie hat mir erklärt, wenn das BV vor der Kurzarbeit war betrifft es einen nicht. Wenn das BV in der Kurzarbeit eintritt dann bist du erst davon betroffen. Würd an deiner Stelle mich nochmal informieren. Liebe Grüße

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Das ist falsch.

Wenn dein Chef für alle Kurzarbeit anmeldet gilt das nämlich auch für dich! Er muss aber nicht alle Angestellten in Kurzarbeit schicken.

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Ja, das betrifft leider auch dich.

Wird dein Chef für alle Angestellten Kurzarbeit anmelden?

Sprich mal mit ihm, ob er dich da rausnimmt.

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Das weiß ich eben leider nicht 🤷‍♀️. Am Montag treffen sich alle Kollegen. Ich habe auch angefragt ob ich auch kommen könnte(bin wegen unserer Klienten im BV, die ja zur Zeit die Einrichtung durch Corona nicht mehr aufsuchen). Geantwortet wurde mir, dass es nicht vorgesehen ist, dass ich auch kommen soll... Naja dann heißt es wohl nun abwarten und Tee trinken.

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Na toll, das ist ja blöd. Ich würde deinen Chef einfach vorher mal anrufen, ihm vorschlagen, dass wenn er Kurzarbeit tatsächlich einführt, er dich außen vor lässt. Er hat ja keine Nachteile dadurch.