Öffentlicher Dienst Notbetreuung?

Hallo!
Kann mein Arbeitgeber im öffentlichen Dienst mich zwingen in einem systemrelevanten Beruf mein Kind in die Notbetreung der Schule zu geben?
Welche Gründe zählen, um dies nicht tun zu müssen?
LG

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Dein Arbeitgeber kann dich nicht zwingen, dein Kind in die Notbetreuung zu geben.
Wie dein bzw. euer Kind betreut wird, ist eure Sache.

Was dein Arbeitgeber aber verlangen kann ist: Dass du zur Arbeit kommst.

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Wenn du eine andere Betreuung hast, musst du dein Kind nicht in die Notbetreuung schicken. Hauptsache du kannst halt arbeiten. Und das kann dein Arbeitgeber selbstverständlich von dir verlangen.

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Könnte ich Homeoffice verlangen wegen der Kinderbetreuung oder schliesst sich das aus, weil wenn man Kinder betreuen muss nicht arbeiten kann?

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Aloha,

wenn in deinem Vertrag kein Home Office festgehalten ist, dann bist du auf die Kulanz deines Arbeitsgebers angewiesen.
Wenn er dir kein Home Office gestattet, ob mit oder ohne Kind zu Haus, dann musst du an deinem Arbeitsplatz erscheinen.
Falls er dir Home Office erlaubt, musst du gewährleisten, dass du normal arbeiten kannst. Ich weiß nicht, wie alt dein Kind ist - mein Sohn ist 11 und es ist kein Problem, er hat sehr viel von der Schule bekommen und wir arbeiten sozusagen parallel, ansonsten beschäftigt er sich super und meine Mittagspause gehört ihm.
Mit einem Dreijährigen bei mir zu Haus könnte ich definitiv nicht normal arbeiten.

Viele Grüße,

Ae

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Darf ich mal fragen, welchen Job du ausübst? #gruebel

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Naja, zwingen kann dich keiner - ob und welche Konsequenz es hat, steht auf einem anderen Blatt.
Ich bin auch ÖD, auch schon länger mit gültiger Homeofficevereinbarung und nutze das jetzt auch verstärkt, gehe aber auch dreimla die Woche ins einsame Büro (Mann ist komplett im HO).
Im Moment geht unheimlich viel bzgl HO bei uns, was vor zwei Wochen noch undenkbar gewesen wäre - sogar unsere IT läuft zu Hochformen auf.
Aber deine Tätigkeit muss eben auch HO geeignet sein...also nicht zu viele Telefonate und feste Servicezeiten, wenn da kleine Kinder parallel betreut werden müssen.
Ich habe Arbeit, und wann ich die mache, ist eigtl egal, also perfekt fürs HO.

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Du kannst auch Urlaub nehmen für die Kinderbetreuung oder Überstundenfrei.
Er muss dich nicht freistellen.

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Der Kindsvater kann sich selbstverständlich auch kümmern.

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Um was für einen Job geht es denn dann genau? Systemrelevant und home-office-geeignet... schließt sich da nicht nahezu aus?

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Nicht zwangsläufig, kannst ja selber schauen:

https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/neue-leitlinie-bestimmt-personal-kritischer-infrastrukturen

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Jobcenter und Agenturen für Arbeit ist z.B. systemrelevant.
Hier sind so gut wie alle Arbeitsplätze in den Leistungsabteilungen 100% Homeoffice fähig.

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Wo genau liegt dein Problem mit der Notbetreuung?

Was ist mit dem Vater des Kindes?

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Arbeitsagentur bin ich.

Vater gibt es keinen.

Und in der Notbetreuung wäre mein Kind das einzigste Kind, das dort ist. Habe dort angerufen.

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Dann ist das Infektionsrisiko in der Betreuung ja überschaubar. Und von so einem Betreuungsschlüssel kann man doch sonst nur träumen.

Als ich Dienstag in unserer Kita wegen Notbetreuung angerufen habe, wären unsere Jungs auch alleine gewesen. Stand Donnerstag nachmittag werden mindestens vier Kinder in der Einrichtung sein.

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Naja, wenn es technisch möglich ist, dass du Anträge etc. auch zu Hause genauso gut bearbeitest und du das trotz paralleler Kinderbetreuung schaffst musst du die Notbetreuung sicher nicht gezwungenermaßen nutzen.

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Ich hatte mich das auch gefragt. Bei uns in Bw ist es so, dass wir (Beamtin) 5 bezahlte freistellungstage erhalten, wenn wir keinen Platz in einer Notbetreuung bekommen. Alle weiteren Tage müssen mit Urlaub oder Überstunden geregelt werden. Dabei war die Ansage, dass die anstehende Arbeit erledigt werden muss. Homeoffice ist nicht möglich.
Durch die neue Regelung (nur noch 1 Elternteil im systemrelevanten Beruf für Notbetreuung benötigt) hätte ich keinen Anspruch mehr auf die Freistellungstage gehabt. Und ich möchte nicht am Wochenende arbeiten oder meinen Jahresurlaub hergeben.
Deshalb habe ich mich für die Betreuung entschieden.