Beschäftigungsverbot aufgrund psychischer Belastung

Hallo zusammen,
Eine Frage: ich bin seit Ende januar aufgrund psychischer Probleme (vorwiegend beruflicher Natur) krankgeschrieben. Ich arbeite eigentlich in einem Industriebetrieb als vertriebler. Währenddessen habe ich erfahren dass ich schwanger bin und bin nun in der 12. ssw. Mir wurde nun von der Krankenkasse vorgeschlagen mir ein Beschäftigungsverbot erteilen zu lassen, da ich zum einen meine psychische Erkrankung noch habe und diese bei Wiedereinstieg in den Beruf großen Einfluss auf die Schwangerschaft haben kann (erneut hoher Druck und Stress, Zeit und Leistungsdruck, Dienstreisen). Mein Hausarzt hat mir nun auch ein individuelles BV erteilt. Gestern habe ich die Firma über SSW und BV informiert. Nun wollen sie telefonieren. Kann die Firma gegen das BV sprechen und mich zu einem alternativ Job verpflichten? Muss ich ihnen vollumfänglich die Situation erklären? Ist die psychische Belastung Grund genug zum BV?
Um ein paar Rückmeldungen wäre ich sehr dankbar :-) LG

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Eigentlich ist das Vorgehen nicht richtig und natürlich legt dir die KK ein BV nahe, denn dann müssen sie die Kosten nicht tragen.
Ein BV setzt eine grundsätzliche Arbeitsfähigkeit voraus und die ist bei dir aktuell ja nicht gegeben.

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Zumindest hat der Arbeitgeber das Recht, eine zweite Meinung einzuholen. Die Kosten müsste in dem Fall er tragen.

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Natürlich kann der AG in diesem Fall eine andere Meinung einholen und das das BV anzweifeln. Deine psychische Erkrankung war vor der Schwangerschaft schon vorhanden und besteht immer und dein Hausarzt hat sich sehr über seine Kompetenzen hinweggesetzt!
Vor allem, wie schon geschrieben, musst du arbeitsfähig sein für ein BV und das bist du ja keineswegs.

Dass die Krankenkasse so etwas vorschlägt Istria logisch: im Falle des BV muss sie nicht zahlen, im Falle von Krankengeld wohl.

Da kann man nur den Kopf schütteln...

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Ich finde das einen guten Vorschlag der Krankenkasse. Wichtig ist, dass DU ohne Nachteile davon kommst, was hier der Fall ist. Es bringt ja nichts, in den Beruf zurück zu kehren, die psychische Situation zu verschlechtern und damit dich zu gefährden.
Natürlich wird dein Arbeitgeber wissen wollen was los ist, daher die Bitte zum Gespräch. Du musst auch gar nicht darauf eingehen warum du das BV hast, das geht deinen AG nichts an.

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Ein individuelles BV bedeutet, der ausstellende Arzt ist sich nicht sicher, ob die Arbeitsbedingungen mutterschutzkonform sind und nimmt die Schwangere solange aus dem Job, bis das Regierungspräsidium die Lage beurteilt hat.

Da deine Arbeitsbedingungen wohl mutterschutzkonform sind wird dein AG also vermutlich von dir verlangen arbeiten zu kommen bzw. dich weiter krankschreiben zu lassen, da er seinen Pflichten ja nachkommt (Einhaltung Mutterschutzgesetz).

Dein HA hat dieses individuelle BV falsch ausgestellt, da du außerdem nicht arbeitsfähig bist. Ein BV setzt Arbeitsfähigkeit voraus.