Unterschied von wem Beschäftigunsverbot geschrieben wird?

Hallo ich bin Krankenschwester und habe Donnerstag meinen ersten Termin.
Bei der Situation aktuell würde ich leider vom ag sofort ins bv geschickt werden. Ist es egal ob vom Frauenarzt oder Arbeitgeber? Hat was Vorteile bzw Nachteile?

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Wenn es einen Betriebsarzt gibt, ist er dafür zuständig. Gynäkologen dürfen das nicht soo einfach. Sie müssen sich teilweise bei der KK rechtfertigen und dürfen es wohl nur, wenn sie wirklich eine Gefahr sehen oder so ähnlich. Aber da sind die Gynäkologen unterschiedlich.... Meine alte hatte mich nicht ins BV geschickt. Meine neue sofort. Aber bei mir war es auch der Betriebsarzt, arbeite als Kinderkrankenschwester

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Dein Gyn schreibt dich nur ins BV wann etwas mit dir und der Schwangerschaft nicht stimmt.

Der Betriebsarzt stellt das BV auf deine aktuelle Stelle aus. Wenn der AG die eine andere Aufgabe den MuschG entsprechend anbieten kann dann bist du dann nach dem Betriebsarzttermin zu Hause

Geldlich gibt es keine Unterschiede.
Bei Schichtarbeit hast du Anspruch auf dein Durchschnittes Geld der Schichtarbeit

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Danke für eure Antworten.
Meine gyn würde mich sofort ins bv schicken und alle Schwangeren bei uns im Krankenhaus wurden Mittwoch auch ins bv geschickt. Also würde es von beiden sofort bekommen.
Deswegen war meine Frage ob ich irgendwo einen Vorteil bzw Nachteil hätte

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Nein, hättest du nicht. Für dich ist es egal, wer das bv ausstellt. Der AG holt sich deinen "Lohn" von der kk zurück.

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Für dich selbst ist es egal, wer das BV ausstellt. Nur für den Ausstellenden nicht, denn wenn er eigentlich garnicht zuständig ist könnte es zu großen Problemen kommen.

Wenn es zum Beispiel um den Arbeitsplatz geht ist immer der AG zuständig.

Er kann sich den gezahlten Lohn über die Umlageversicherung zurückholen. (Nicht von der Krankenkasse).

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"(Nicht von der Krankenkasse)."

Die Umlageversicherung schließt man aber mit einer Krankenkasse ab, also kriegt man es sehr wohl von einer Krankenkasse.

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Leider vergessen viele bzw wissen es nicht, dass die Krankenkasse nur auszahlende Stelle ist, das Geld aber aus einem ganz anderen Topf kommt...

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Ich frage mich nur, wie es aussieht, wenn der AG kurzarbeit beantragt, wenn ich im beschäftigungsverbot bin? Wird dann mein "Gehalt" auch gekürzt?! 🤔

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Dazu gibt es weiter unten schon einen Thread. Wenn ich den richtig verstanden habe, dann ja.
Unsere Rehaklinik trifft es eventuell die nächsten Tage auch mit der Kurzarbeit. Aber vielleicht werden wir ja "Überlaufklinik", Pläne dazu gibt es schon. Und wie sich die Zahlen gerade entwickeln... Vielleicht ist so etwas auch für euch angedacht?