Arbeitgeber schicke mich ins BV...kein Gehalt mehr????

Hallo
Ich bin völlig fertig...!
Ich habe einen Mini Job zusätzlich zum Hauptjob.
Auf Grund von der Corina Krise wollte mich mein Mini Job kündigen, was wegen der SS nicht geht. Daher hat er mir ein sofortiges BV ausgestellt und meinte, da ich nicht mehr einmal in der Woche arbeiten kann ( betrieb geschlossen) bekomme ich auch keine 450€ mehr.
Ist das rechtens???

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wenn er dich ins BV geschickt hat, muss er auch weiter bezahlen...bzw über die KK geht das dann!

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Nein, im BV kriegst du weiterhin deinen Lohn. Diesen zahlt der AG, kann sich die Summe aber von einer öffentlichen Kasse erstatten lassen.

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I'm BV bekommst du ganz normal dein Gehalt weiter. Das holt sich der AG über die KK zurück. Alles andere ist nicht rechtens.

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Ja du darfst such egal pb Corona oder nicht weniger geld bekommen! Das ist gesetzlich du bekommst dein komplettes Gehalt wie immer im Notfall wird die letzten 3 monate berechnet wie da das gehtl war - glaube aber hier war ne bestimmte Grundlage wichtig. Bin seid der Bestätigung des FA in BV bekomme natürlich weiterhin das Geld wie sonst auch.

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Das ist nicht ganz so richtig, da ein 450 Euro ist, wird anders angerechnet wird als der Hauptjob. Dann kommt noch ihn zu das er geschlossen ist. Ich weiß nicht genau wie da die Regelung ist, normalerweise stehen dann 60 % zu. D.h er müsste die dann im Bv 60% von 450 Euro zahlen oder halt 60% was du immer verdient hast wenn es nicht genau 459€ waren

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Warum sollte sie denn nur 60% ihres bisherigen Einkommens bekommen?

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Er musst Dir Dein volles Gehalt zahlen! Ruf beim Gewerbeaufsichtsamt an die helfen Dir da gut. Ich bin auch im bv und mein Arbeitgeber muss mir sogar meine Nachtschicht Zulagen voll bezahlen.

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Ist dein Arbeitgeber auch geschlossen, wie der der TE? Ich frag mich nämlich, ob das vergleichbar ist, was hier alle antworten, deren AGs ja anscheinend eben NICHT geschlossen sind. Ich finde das ist ein Unterschied.

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Wichtig wäre es, zu klären, ob die Schließung auf behördliche Anordnung erfolgt (z.B. Kino, Bar, Kosmetikstudio usw.). Dann steht ihr nämlich Ersatz für den Verdienstausfall zu.

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Es kommt drauf an, ob der Betrieb aufgrund behördlicher Anordnung geschlossen wird. Wenn es sich zum Beispiel um eine Bar handelt, welche aufgrund der Anordnungen in Bezug auf Corona geschlossen wird, ist das meines Erachtens nicht rechtens. Denn dann hast du Anspruch auf Erstattung des Verdienstausfalls durch die zuständige Behörde.

Ich weiß nicht, wie das im Einzelnen läuft. Aber wie schon jemand angemerkt hat, ist das Gewerbeaufsichtsamt ein hervorragender Ansprechpartner. (Ich spreche da im Bezug auf das BV und mein Gehalt tatsächlich aus Erfahrung. Bei mir ging es jedoch um die Zuschläge.)

Liebe Grüße!!! 🙂🍀

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Seit wann erstattet das die zuständige Behörde? Das fällt unter unternehmerisches Risiko! Warum melden sonst so viele Firmen aktuell Kurzarbeit an?

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Ich habe auch eine Mini Job und Vollzeitstelle auch bekomme von beide komplette Gehalt, nach den BV.