Haus kaufen- Bürgschaft

Hi ihr lieben,

Weiß garnicht ob ich die Frage hier stellen kann aber ich mach’s einfach mal :)

Also wir möchten uns ein Haus kaufen.

Ich befinde mich in Elternzeit für zwei Jahre und Elterngeld bekomme ich nur bis Dezember. Ich habe aber gehört das was ich aktuell bekomme nicht angerechnet wird, wegen eines Kredites.

Eigentlich sollte es kein Problem geben, mit dem Lohn von meinem Mann. Falls die Bank trotzdem Probleme machen sollte, möchte die Schwiegermutter bürgen.

Jetzt ist natürlich meine Frage. Wenn sie bürgen tut, hat sie irgendwie ein Recht auf das Haus? Müsste man dann beim
Notar die Mutti da mit eintragen?

Hoffe ihr habt meine Frage verstanden haha

Danke im
Voraus

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Wenn ihr den Kredit nur über eine Bürgschaft bekommt, lasst es! Dann ist das Projekt Haus zu groß für euch. Kauft euch später was, wenn du wieder arbeitest oder halt gar nicht.
Nicht einmal meinen Feind würde ich für so eine große Investition bürgen lassen!
Das wäre das allerletzte für mich und ich würde eine Bürgschaft auch nicht annehmen, selbst wenn es meine Eltern/Schwiegereltern unbedingt wollten.

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Ich schließe mich hier vollumfänglich an - das wollte ich auch schreiben.

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Hallo,

danke an euch alle erstmal :)

Also nochmal: mein Mann verdient gut und ich denke auch das wir n Kredit ohne bedenken kriegen. Falls nicht, würde ich es auch nicht wollen das wer für uns Bürgen tut. Meine Schwiegereltern hatten es vorgeschlagen und ich wollte einfach nur mal wissen wie es wäre WENN. Aber da ich es niemals akzeptieren würde geschweige mein Mann :) ist ja alles jut

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Nein sie hat keinerlei Recht auf das Haus. Sie gibt nur eine Sicherheit ab. Das heißt, wenn ihr Zahlungsunfähig werden solltet, und man Beispielsweise ein Verfahren einleitet, dann kann sie auch finanziell dafür aufkommen müssen. Weil sie für die Erfüllung der Raten gebürgt hat. Aber das macht sie nicht zur Miteigentümerin des Hauses oder so. Ich bin noch Studentin, und als ich damals das erste Mal eine eigene Wohnung hatte konnte ich den Vertrag nicht abschließen ohne einen Bürgen zu nennen (praktischerweise meine Eltern) damit die Vermieter was die Miete angeht auf der Sicheren Seite sind. Die sind bei jungen Studis nämlich immer vorsichtig. Das bedeutete aber dann nicht, dass meine Eltern ein Recht darauf gehabt hätten dort auch zu wohnen oder so.

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Genau das ist das Problem. Als Bürge hast du u.U. immense Schulden, ohne dass dir nachher irgendetwas davon gehört.

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Wir haben im Dezember ein Haus gekauft und die Bank hatte uns gefragt, ob wir wollen das jemand bürgt, weil das quasi als noch mehr Eigenkapital gegolten hätte. Wir wollen das nicht und hätten uns auch kein Haus, oder nicht das, gekauft, wenn’s notwendig gewesen wäre.
Meine Oma hat damals für meinen Onkel gebürgt. Er ist bankrott gegangen, die Familie ist zerbrochen und ich hab ihn nie wieder gesehen. Ach, die Schulden bezahlen jetzt meine Eltern.

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Nein, hat sie nicht. Ich würde aber nie auf die Idee kommen, jemanden aus meiner Familie (bzw. überhaupt jemanden) bürgen lassen. Auch wenn die mir das anbieten - wenn man den Kredit nur deswegen bekommt, ist er sowieso zu hoch.

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Das kann man meiner Meinung nach moralisch nur dann vertreten, wenn der Bürge den kompletten Betrag, für den er bürgt übrig hat, also in Eurem Fall ein stattliches Vermögen nur unnütz rumliegen würde.

Ansonsten würde ich das weder meiner Mutter zumuten wollen, noch selbst eine so unsichere Finanzierung abschließen...

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Wir hatten damals ein ähnliches Problem, mein Mann war in Elternzeit und sein Gehalt wurde nicht angerechnet.

Trotzdem hat uns die Bank den Kredit auch auf Grundlage meines Teilzeitgehalts gewährt.

Von diesem Gehalt den Kredit bedienen zu können, wäre meiner Ansicht nach utopisch, trotzdem hat der Bank es gereicht.

Wenn es der Bank also nicht reicht, scheint so ein großes Missverhältnis zu bestehen, dass ich den Kreditvertrag niemals, niemals abschließen würde.

VG Isa