Elternzeit für Väter

Hallo, mein Freund und ich haben überlegt, ob es möglich wäre, dass er in Elternzeit geht, wenn ich noch im Mutterschutz bin. Wäre das möglich? So könnte er mich die erste Zeit zuhause unterstützen. Wie läuft das ab? Muss ihm der AG das zusagen? Wo kann er das beantragen und wann muss er das machen ?

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Wenn dein Freund ab der Geburt Elternzeit nehmen möchte muss er frühestens 8 , spätestens 7 Wochen diese bei seinem AG anmelden mit Angabe des voraussichtlichen ET und der Lebensmonate für die er Elternzeit nehmen möchte.

Das geht auch für die Zeit, in der du im Mutterschutz bist.

Elterngeld bekommt er auch für die 2 Monate, da er das aber auch erst mach der Geburt beantragen kann und die Bearbeitungsdauer ungewiss ist, wäre ein kleines finanzielles Polster nicht schlecht.

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Er kann auch sechs Monate zuhause bleiben oder 12 und auch dafür Elterngeld bekommen. Frage mich, wieso hier immer davon ausgegangen wird, dass der Mann nur zwei hat

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Darum ging es bei der Frage nicht. Er kann auch 3 Jahre zu Hause bleiben, aber da nach dem Zeitraum des mütterlichen Mutterschutzes gefragt wurde ist meine Antwort korrekt.

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Der AG muss ihm das nicht zusagen, man hat da einfach ein Recht drauf als Elternteil.

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Elternteile (egal welchen Geschlechts) haben ab Geburt Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld.
Völlig losgelöst davon, was der Partner/Partnerin tut.

Bei Frauen (die das Kind geboren haben) ist es lediglich so, dass die ersten zwei Monate nach Geburt über Mutterschutz laufen

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Nicht zwei Monate sondern mind. 8 Wochen 😉

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Umgangssprachlich zwei Monate.
Rechtlich acht Wochen