Antrag auf TZ nach EZ und EZ minimal verlängern

Servus,
vielleicht kann mir jemand behilflich sein, von unserer Personalabteilung bekomme ich leider keine Auskunft, außer „bitte stelle einen schriftlichen Antrag“.

Ich habe ursprünglich bis 24.10.2020 EZ angemeldet. Ich würde nun aber gerne erst ab 1.11.2020 wieder einsteigen. Kann ich das einfach anmelden?

Außerdem möchte ich nur in TZ wieder einsteigen. Unser Unternehmen hat 500+ Mitarbeiter, ich hoffe also, dass das kein Problem sein wird.

Reicht hier ein formloses Schreiben, in dem ich mitteile, dass Ich zum einen eine Woche später und zum anderen in TZ arbeiten möchte. Ich würde angeben, wie ich die Zeit gerne verteilen möchte und um Prüfung und ggf Bestätigung bitten.
Ich weiß, dass ich meinen Job nicht in TZ machen kann. Habe ich trotzdem das Anrecht auf mein altes Gehalt? Also natürlich prozentual auf die Stunden angepasst?

Kann das so laufen, oder muss man irgendwelche Gepflogenheiten einhalten?

Danke für eure Erfahrungen

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Ohne es jetzt juristisch richtig zu wissen, denke ich nicht, dass du Anspruch auf dein altes Gehalt hast. Du suchst Dir ja selbst aus dann einen anderen Job zu machen. Wieso kannst du deinen nicht in Teilzeit machen? Kann man ja eigentlich jeden Job.. ob man die Aufgaben dann schafft ist erstmal nicht dein Problem, denn du hast Anspruch auf Teilzeit in EZ.

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Ich kann den Job nicht weitermachen, weil ich hauptsächlich mit Kunden und Mitarbeiterin in Kontakt stehe, die aufgrund einer anderen Zeitzone erst ab mittags zur Verfügung stehen. Am Vormittag habe ich Dinge vor- und nachbereitet und nachmittags ungesetzt.
TZ nur am Nachmittag zu arbeiten passt leider nicht mit der Betreuungssituation zusammen

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Wie lange hast du Elternzeit angemeldet?

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Die Frage ist ja erstmal, wie lange du ursprünglich Elternzeit angemeldet hast. Denn davon ist abhängig, ob du diese mit oder ohne Zustimmung des AG verlängern kannst.

Dann könntest du z.b. auch um deutlich mehr als nur um 1 Woche verlängern. z.b. um ein Jahr und dann TZ IN EZ und nicht NACH EZ arbeiten gehen Vorausgesetzt du willst nicht mehr als 30 Std/Woche arbeiten. Ja, dir steht dann dein alter Stundenlohn zu. Die Fristen sind im BEEG klar geregelt.

Wenn du wirklich TZ nach EZ arbeiten willst und in einem großen Konzern arbeitest, dann kannst du auch das tun und dich dabei auf das sog. Teilzeitförderungsgesetz berufen. Dort sind sicher auch Fristen angegeben.

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Ich war dann 2 Jahre in EZ.

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Welchen Vorteil hätte ich bei TZ in EZ, wenn ich die EZ beispielsweise auf drei Jahre verlängern würde?
Außer dem Schutz vor einer Kündigung?

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