Neuer Job und Familienplanung

Hallo zusammen.

Wenn alles klappt werde ich in den nächsten Tagen meinen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben. Beginn wird der 1. Juli sein. Nun beschäftigen wir uns momentan mit der Frage nach der weiteren Familienplanung.

Falls ich in der Zeit zwischen Unterzeichnung vom Arbeitsvertrag und Arbeitsbeginn schwanger werden sollte hätte das irgendwelche Auswirkungen? Wann müsste ich meinen neuen Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren? Bzw generell wann muss ich meinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren? Hat es negative Folgen wenn ich die Schwangerschaft erst sehr spät bekannt gebe um seither normal weiter arbeiten zu können?

Lg

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Du MUSST rein theoretisch nur die Geburt anzeigen. Je nach Art der Tätigkeit solltest du deinen Chef über die Schwangerschaft informieren, um dich und dein Kind zu schützen.

Der Rest ist eine Frage deines Gewissens.

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Hallo.

Ich versuche mal auf deine Fragen einzugehen, denn keiner von uns, kann wissen, wie ein potenziell neuer AG darauf reagiert, dass die niegelnagelneue AN sofort schwanger ist, bevor sie auch nur 1 Tag gearbeitet hat. Daher vorab mal ganz frech raus : wenn du nicht schon Mitte/Ende 30 bist, arbeite doch erstmal 1-2 Jahre, statt eine SS zu planen, bevor du überhaupt nur 1 Tag beim neuen AG gearbeitet hast. Bin auch Mutter von 2 Kindern und kann mir vorstellen, dass sie nicht in Begeisterungsstürme ausbrechen werden. Soa. Das vorab.

"Falls ich in der Zeit zwischen Unterzeichnung vom Arbeitsvertrag und Arbeitsbeginn schwanger werden sollte hätte das irgendwelche Auswirkungen?"
-> Wenn du eine Probezeit hast, ist diese mit Bekanntgabe der SS sofort vorbei. Falls der Vertrag befristet ist, würde ich nicht mit einer Verlängerung rechnen. Falls er unbefristet ist, könnte es passieren, dass sie dich versuchen zu kündigen, sobald du wieder kommst. Die möglichen Auswirkungen fallen mir spontan ein.

"Wann müsste ich meinen neuen Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren?"
-> Das ist dir ganz persönlich überlassen. Wenn man möchte, dass das MuSchuG greift, sollte man die SS mitteilen. Oder wenn der Beruf gefährdend ist für den Fötus. Ansonsten zwingt einen keiner dazu. Meine Mutter hatte eine Kollegin, die partout nix sagen wollte. Jeder fragte sie. Immer hieß es "Nein". Pünktlich zum Mutterschutz war sie weg. Sie wäre schwanger. Aha. Ist ja nicht wahr.

"Bzw generell wann muss ich meinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren?"
-> siehe oben

"Hat es negative Folgen wenn ich die Schwangerschaft erst sehr spät bekannt gebe um seither normal weiter arbeiten zu können?"
-> Nö wieso? Es ist ja deine persönliche Entscheidung, ob und wann du die SS mitteilst. Ich persönlich finde, es hängt vom Beruf ab. Wenn da nix gefährlich oder erbutverändernd oder oder oder ist.. Dann kann man doch locker bis 16.-20. Woche warten. Jeder, wie er mag. Viele warten ja diese 12.Woche-Grenze ab, wo Alles oder Nichts gilt.

Alles Gute.

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Danke für die ausführliche Antwort. Dass sie vermutlich nicht begeistert wären ist mir natürlich bewusst. Unsere Große ist aber schon 3 Jahre alt von daher wollen wir keine 2 Jahre mehr warten um den Abstand nicht zu groß werden zu lassen. Von Juli bis zur eventuellen Geburt zuhause zubleiben wäre die Alternative, die aus meiner Sicht eigentlich keine ist.

"Wenn du eine Probezeit hast ist diese mit Bekanntgabe der SS vorbei." Im Sinne von sie dürfen mir nicht mehr kündigen oder andersherum? Ob ich nach der Elternzeit zurück kann ist mir prinzipiell nicht so wichtig. Ich arbeite in einem Bereich wo es dumm gesagt immer einen Job gibt, im Zweifelsfall bei einem anderen AG.

"Wenn man möchte das das MuSchuGesetz greift" Eher das Gegenteil davon. Ich würde eher ohne Probleme weiterarbeiten wollen. So habe ich es in der ersten SS gemacht.

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Im Sinne von dass sie dir nicht mehr kündigen können.

Wenn du eine krisensicheren Job hast, dann wäre mir auch egal was nach der EZ ist. Und so klingt das ja bei dir.

Die Anmerkungen mit dem 1-2 Jahre warten halte ich auch für total übertrieben. Allerdings würde ich doch mit dem erneuten Üben wenigstens warten bist du beim neuen AG angefangen hast. Schon schwanger starten könnte letztlich zu einem ganz unschönen Empfang führen und mit dieser miesen Stimmung musst du dann noch bis zum MuSchu durchhalten.

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Meines Wissens nach, hast du gesetzlich überhaupt keine Pflicht, deinen AG über deine Schwangerschaft zu informieren. Erst über die Geburt. Natürlich hat man solange sich keinen Anspruch auf das Mutterschutzgesetz.

Die Probezeit ist tatsächlich mit der Verkündung der Schwangerschaft insofern beendet, als dass sofort der Kündigungsschutz greift.

Wenn kein BV zu befürchten ist, kannst du natürlich den Job antreten, über deine Schwangerschaft informieren und dann bis zum MuSchu arbeiten.

Wie es ist, wenn man vor Antritt des Abeitsplatzes seine Schwangerschaft verkündet, weiß ich nicht, aber das sollte keinen großen Unterschied machen. Der Vertrag ist ja unterschrieben.

VG Isa