Gekündigt und qualifiziertes Arbeitszeugnis

Ich habe Anfang der Woche gekündigt nachdem der neue Vertrag in trockenen Tüchern war. Seitdem sind meine AGs am durchdrehen.

Ich habe ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangt und die möchten das „neutral“ halten. Ich habe nach meiner Ausbildung diesen Job angenommen, obwohl ich wusste, dass ich nicht lange bleiben werde. Aber so hatte ich den Kopf frei für die Prüfungen und direkt was in der Tasche. Nun habe ich eine Stelle im öffentlichen Dienst und möchte natürlich ein gutes Zeugnis, weil ich gute Arbeit mache. Das Feedback von den Kolleginnen ist immer super und auch die AGs waren immer zufrieden.

Ich wurde heute zu Teammeetings ausgeladen, weil ich gekündigt habe. Damit habe ich auch schon gerechnet.

Ich habe gekündigt, weil mein AG den Mitarbeitern keine Wertschätzung entgegenbringt und mein Gehalt einmal verspätet gezahlt hat. Dies habe ich aber nicht als Gründe genannt, als ich nach dem Grund der Kündigung gefragt wurde, weil ich im Guten auseinander gehen möchte. Ich habe nur gesagt, dass die Rahmenbedingungen im neuen Job überzeugt haben (mehr Geld, mehr Urlaub), dass es keinen speziellen Vorfall gab.

Seit der Kündigung bekomme ich nun zickige E-Mails sowie die Nachricht, dass das Arbeitszeugnis neutral ausfallen würde, weil ich mich ja in neun Monaten nicht spezialisiert habe. Ich arbeite als Büroassistentin und der Tätigkeitsbereich ist festgelegt im Arbeitsvertrag. Da es nur ein kleiner Betrieb ist, gibt es keine Möglichkeit der Spezialisierung (auch ein Grund, warum ich gehe). Ich finde das Verhalten absolut unprofessionell von meinen AGs und es bestätigt nur nochmal meine Entscheidung.

Nun meine Frage:
Ich bin nicht rechtschutzversichert. Wie kann ich mich trotzdem wehren, wenn mein Zeugnis nicht wie gewünscht ausfällt?

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In der Gewerbeordnung §109 Abs 1 steht ziemlich klar, daß Du Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis hast, so Du eins willst. Da steht nix von 'Spezialisierung'.
Ich würde den Noch-AG also freundlich auf diesen Paragraphen hinweisen.

Allerdings wirst Du - falls der AG sich weigert - nicht umhin kommen, das Ganze gerichtlich klären zu lassen. Dafür musst Du nicht rechtschutzversichert sein. Du musst Deine Kosten dann nur selber tragen.

Achja: Vielleicht tut sich Dein Noch-AG ja leichter, wenn Du das Zeugnis selber formulierst und er nur noch unterschreiben muss.

Grüsse
BiDi

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Danke für Deine Nachricht. Ich kann nicht schlafen und mache mich total verrückt.

Den Paragraphen habe ich auch schon gefunden, aber trotzdem mache ich mir totale Sorgen.

Ich befürchte einfach, dass der AG ein nicht zufrieden stellendes Zeugnis ausstellt, weil sie es blöd finden, dass ich „ohne Ankündigung“ gekündigt habe. (Wer kündigt so etwas denn an solange kein Vertrag unterschrieben ist??)

Einer der AGs ist Juristin.
Die AGs sind wirklich NIE im Büro und erleben mich nicht im Umgang mit Kunden etc. Könnte ich auch darauf bestehen, dass meine Kollegin das Zeugnis schreibt, die mich ja täglich erlebt? Das wäre doch viel sinnvoller?

Ich bin derzeit damit beschäftigt E-Mails zu sichern die meinen freundlichen Umgang belegen. Auch Kolleginnen wurden bereits darauf angesprochen, wie freundlich ich im Umgang war. Unser Betrieb ist im sozialen Bereich tätig, wo man einfach Empathie und Sensibilität mitbringen muss, weil ich auch sehr private Fragen stellen muss.

Für lange Rechtsstreitigkeiten habe ich natürlich kein Geld, denn je sozialer der Beruf desto „asozialer“ die Bezahlung.

Ich erkundige mich mal ob es noch die Möglichkeit gibt kurzfristig eine Rechtsschutz abzuschließe, glaube aber nicht, dass das geht, weil es scheinbar immer eine Sperrfrist von 3 Monaten gibt für berufliche Klagen.

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Ich würde nochmals um ein qualifiziertes Zeugnis bitten, ABER: Wenn da schon eine Juristin ist, dann fühlt die sich nach Hinweis auf die Rechtslage wahrscheinlich erst recht auf den Schlips getreten.

Bestehe weiter beharrlich auf das Zeugnis und kümmer Dich um eine Rechtschutzversicherung. Du hast ja auch noch Zeit das Zeugnis anzufordern.

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Ein AG der Jurist ist, ist immer Mist.

Ich würde trotzdem auf die Rechtslage hinweisen. Auf erster Instanz brauchst du selber keinen Anwalt beim Arbeitsgericht, theoretisch kannst du dir ein gutes Zeugnis selbst einklagen. Das wäre von den Kosten recht überschaubar.

Da dir bereits ein neutrales Zeugnis (evtl. per Mail sogar?) angekündigt wurde, würde ich das tatsächlich machen.

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Ich würde es selber schreiben und zur Unterschrift vorlegen. Ist in kleineren Unternehmen eigentlich auch gängige Praxis

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Hallo

Schreib dein Zeugnis selbst und lege es fixfertig zur Unterschrift vor. Wenn ich schon lese, dass es dort keine Wertschätzung gibt.. die würden sich deshalb schon nie die Mühe machen, über das Minimum hinaus zu gehen.

LG
nizanra

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"Qualifiziertes Zeugnis" und "neutral" schließen sich nicht aus.

Der Arbeitnehmer hat auch im Rahmen eines qual. Zeugnisses nur Anspruch auf ein Zeugnis der Note "3" ohne Dankes-, Bedauerns- und Zukunftswünscheformel. Das wäre dann "neutral".

Hier dürfte der einzige Weg darin liegen, selbst ein Zeugnis zu formulieren. Es besteht aber kein Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber dieses übernimmt. Dir Formulierungshoheit liegt beim Arbeitgeber.

Liegt dann ein "neutrales" Zeugnis i.S.d. zweiten Absatzes vor, muss der Arbeitnehmer, wenn er ein besseres Zeugnis haben möchte, arbeitsgerichtlich bessere Formulierungen als "3" beantragen und die Tatsachen, die dieser Bewertung zugrunde liegen, darlegen und beweisen.

Ob man das gewünschte Zeugnis dann bekommt ist keine Frage der Rechtslage, sondern der Prozesstaktik. Ohne Anwalt wird das aber nix...

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Man hat Anrecht auf ein „wohlwollendes“ qualifiziertes Arbeitsteignis. Da würde ich meinen AG schreiben, dass er das als Jurist ja sicher weiß. Und die Tatsache, dass sie deine Kündigung so mitnimmt, lässt doch darauf schließen, dass die dich gern behalten hätten. So schlecht kann deine Leistung also nicht sein.
Das würde ich voraus schicken und dann warten was kommt. Du hast dann ein Recht darauf anzumerken, was dir missfällt.

Da du den neuen Vertrag schon hast würde ich mich jetzt aber nicht allzu verrückt machen. Du brauchst das Zeugnis ja nicht, um dich neu zu bewerben.

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"Wohlwollend" besagt nicht, dass man Anspruch auf eine bestimmte Note hätte, sondern nur, dass das Zeugnis mit positiven Formulierungen gestaltet werden muss.

Das führt dann zu der berühmten "Zeugnissprache", mit der Schlechtes gut verpackt wird.

Da man nicht schreiben darf, "XYZ war fachlich nicht zu gebrauchen" wird halt geschrieben "XYZ war stets bemüht". Das ist dann die wohlwollende (positive) Umschreibung für das Negative.

Im Übrigen ist anzumerken, dass es jetzt noch gar nichts bringt überhaupt etwas an den Arbeitgeber zu schreiben, schon gar keine schlauen Hinweise auf § 109 GewO. Der Zeugnisanspruch ist nämlich noch gar nicht fällig.

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Für eine Rechtschutzversicherung ist es aktuell zu spät, weil man da mindestens 3 Monate für Beruf gesperrt ist. Ich werde jetzt trotzdem eine abschließen, damit ich zukünftig gewappnet bin. Ich habe gestern mit einem Anwalt, der mir von einer Freundin empfohlen wurde, gesprochen und lasse das Arbeitszeugnis prüfen. Ich werde es auf jeden Fall prüfen lassen, wenn ich es nicht selber schreiben darf. Meine Chefs erleben mich nie bei der Arbeit, weil sie ehrenamtlich Vorgesetzte sind (wir sind ein Verein).
Auf die Paragraphen habe ich meine AGs nicht hingewiesen, weil ich keine schlafenden Hunde wecken möchte.

Die Juristin wird dies sicher alles wissen.

Ich habe zwar einen neuen Job, aber ich brauche das Zeugnis um meine Arbeitserfahrung vorzuweisen und anrechnen zu lassen und auch für etwaige zukünftige Bewerbungen.

Danke auf jeden Fall für Eure Meinungen.
LG