Frage: Mutterschutz/Mutterschaftsgeld

Guten Abend,

ich bin verwirrt und werde einfach nicht schlauer. Jeder meint oder sagt etwas anderes.
Ich beziehe noch bis zum 05.04.2020 ALG I, drei Wochen später ab dem 26.04.2020 beginnt der Mutterschutz.

Ich werde dann für drei Wochen schon ALG II beziehen, steht mir ab dem 26.04.2020 Mutterschaftsgeld zu oder nicht ?

Ich danke.

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Hartz-4-Empfänger haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn sie ausschließlich ALG 2 beziehen. Aufstocker können einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben, wenn sie einen Minijob ausüben und familienversichert oder gesetzlich krankenversichert sind. Das Mutterschaftsgeld beträgt in diesem Fall 210 Euro.


Hoffe es hilft dir.....

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Nein Mutterschaftsgeld bekommt man nur wenn man vor dem Mutterschutz gearbeitet hat bzw. in Beschäftigung war.

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Man bekommt auch Mutterschaftsgeld, wenn man ALG I bezieht...

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Wer ist denn „jeder“? Warum fragst du nicht bei der zuständigen Stelle nach?

Nein, du hast keinen Anspruch, wenn du nur ALG II beziehst.