Finanzen und Sorgerecht. Was muss (wann) beantragt werden??! Hilfe!

Hallo, ich entbinde im Juli. Wir werden davor nicht heiraten. Was müssen wir alles in Geldern beantragen und generell beachten? Ich will nichts vergessen.
-Elternzeit , Mutterschaftsgeld ???(weiß nicht ob man das beantragen muss) , Elterngeld (will 2 Jahre nehmen), Kindergeld .. wann muss ich alles beantragen ?? Das sind doch Dinge, die ich erst beantragen kann, wenn das Kind da ist. Oder?
Ansonsten: Sorgerecht und Vaterschaftsanerkennung kann man beim Jugendamt wohl klären, bevor das Kind kommt. Kann das Kind den Namen des Vaters einfach annehmen (ohne Heirat natürlich) ?
Hab ich etwas vergessen??? Wäre dankbar für jede Hilfe.

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Immer mit der Ruhe.;-)

Ums Mutterschaftsgeld kümmert sich normalerweise dein AG.
Kinder- und Erziehungsgeld beantragst du nach der Geburt, wenn du die Geburtsurkunde hast.
Vaterschaftsanerkennung könnt ihr vor der Geburt beim Jugendamt machen.
Natürlich kann das Kind den Nachnamen des Vaters bekommen. Würde ICH aber nicht dazu raten. Wenn ihr heiratet, könnt ihr so und so alle seinen Namen annehmen.
Wenn ihr nicht heiratet wärst du nicht die erste hier, die das bereut.;-)

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Das mit dem Mutterschaftsgeld ist komplett falsch. Da kümmert sich nie der AG drum. Das macht die Krankenkasse, deshalb muss es auch dort beantragt werden!

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Dann liegts vielleicht daran, dass ich im ÖD bin und hier die nette Personalabteilung so gut wie alles für mich geregelt hat.;-)

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Da du nur 22 Monate Elterngeld bekommen kannst, solltest du dir überlegen, ob du tatsächlich 2 Jahre Elternzeit nimmst oder 22 Monate und etwas zurück legst.... alternativ kannst du auch nur 1 Jahr Geld beziehen und selbst aufteilen, dann wärst du auch flexibler bzgl arbeiten im zweiten Jahr.

Der Ablauf: fürs Mutterschaftsgeld bekommst du spätestens in der 34. Woche ein Formular von deinem Arzt. Dort trägst du deinen Arbeitgeber ein und schickst es an die Krankenkasse.
Nach der Geburt beantragst du die Elternzeit, spätestens 7 Wochen vor Ablauf des Mutterschutzes.
Nach der Geburt meldet ihr das Kind an. Mit der Geburtsurkunde für die Krankenkasse beantragst du die zweite Hälfte vom Mutterschaftsgeld. Wenn die Krankenkasse dir darüber die Bestätigung geschickt hat, kannst du das Elterngeld beantragen.
Bei der Anmeldung bei der Stadt wird dein Kind automatisch auch dem Finanzamt gemeldet. Nach ein paar Wochen bekommst du eine Steuernummer zugeschickt, damit kannst du dann Kindergeld beantragen.

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Müssen musst du garnichts beantragen. Du kannst/darfst.

Mutterschaftsgeld: kannst du dir jederzeit die Bescheinigung beim FA holen, ausfüllen und bei der Krankenkasse abgeben. Die regeln den Rest.

Alles andere geht erst nach der Geburt, weil du die Geburtsurkunde brauchst dafür.

Elternzeit wird nicht beantragt sondern angemeldet, 7 Wochen vor Beginn.

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Warum willst du eigentlich Sorgerecht und Nachnamen des Vaters machen? Bei einer späteren Eheschließung geht das alles total unproblematisch, der Vater bekommt dann automatisch das Sorgerecht und das Kind wird einbenannt.

Geht eure Beziehung im 1. Babyjahr schief (passiert total oft), dann bist du froh, wenn du es nicht gemacht hast.

Du hast nur Nachteile dadurch, sonst nichts.

Ich kenne persönlich Frauen, die das zutiefst bereuen und auch hier liest man es immer wieder.

Du musst dir darüber im Klaren sein, dass du bei einer evtl. Trennung nicht einmal mit dem Kind wegziehen kannst, weil du kein alleiniges Sorgerecht hast.

Wenn du auf dem Land wohnst, wirst du ständig erklären müssen, dass du die Mutter von XY bist, weil die Namen verschieden sind.

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Was für ein Unsinn...

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So ein Unsinn...

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Wir sind auch nicht verheiratet und haben es sich nicht vor.
Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht, wie du schon sagst vor der Geburt kostenlos beim JA machen.

Den Namen könnt ihr dann nach der Geburt gemeinsam festlegen, ihr füllt einfach die notwendige Namenserklärung aus, da könnt ihr seinen Nachnamen nehmen. Unterschreiben müsst ihr beide. Beim JA wird man aber darüber auch aufgeklärt, wie das ist mir der Namenswahl.

Alles Gute euch!

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Hi also wir werden alle Formulare schon vor der Geburt fertig machen . Elterngeld / Kindergeld und sobald die Geburtsurkunde da ist, den Rest und dann abschicken. Damit wir das schonmal erledigt haben 🥰
So hatte es meine Schwester bei ihren zwei Würmchen auch schon gemacht und war relativ stressfrei .

Wir sind auch nicht verheiratet und werden dann zusammen zum JA gehen und dort die Anerkennung und Sorgerecht fertig machen
Es kann ja auch immer mal was während der Geburt mit MIR passieren und mein Freund hätte dann kein Anrecht auf dieses Baby .
Unser Wurm wird seinen Namen kriegen , aber das sollte jeder dann für sich entscheiden .

Und das was die eine Dame schrieb , sollte es zu einer Trennung kommen.... ich meine wenn eine Beziehung VOR dem Baby schon stark genug war , wird sie es auch NACH dem Baby sein .

Achso und Mutterschaftsgeld beantragt du bei der KK da schickst du dann einen Zetrel hin ( den bekomme ich z.B von meinem Frauenarzt ) und die setzen sich dann mit deinem AG in Verbindung,denn der AG zahlt ja dann die Differenz zu deinem Mutterschaftsgeld.
Beim AG gibst du nur an , wie lange du in Elternzeit gehen möchtest ( 7 Wochem vor Beginn )

Ich wünsche dir noch eine schöne Schwangerschaft und weiterhin alles Liebe

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Wir sind auch nicht verheiratet und haben den ganzen Orga-Kram auch noch vor uns.

Mutterschaftsgeld beantragt man bei der KK. Ich werde in den nächsten Tagen schonmal dort vorbeifahren und mit der Sachbearbeiterin den Antrag soweit möglich ausfüllen, dann muss ich nur noch die Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin vom FA nachreichen und dann geht`s schneller.

Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht machen wir vorher beim Jugendamt, haben schon einen Termin (entgegen der Meinung einiger hier ist das für mich selbstverständlich, denn schließlich ist mein Partner der Vater und soll auch die gleichen Rechte bekommen - alleine der Gedanke, dass bei der Geburt irgendwas schief geht, ich nicht ansprechbar bin und er dann keinerlei Entscheidungen für unser Kind treffen kann - furchtbar)

Elterngeldantrag bereiten wir soweit es geht vor und reichen den Antrag dann nach Geburt zeitig ein. Genauso den Kindergeldantrag.

Soweit ich weiß, muss der Elternzeitantrag beim AG spätestens 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit gestellt werden.