Vorzeitige Rückzahlung vom Bafög

Hallo ihr Lieben.
Ich habe einen vorzeitigen Antrag auf Rückzahlung meines Bafög Darlehens beantragt.
Nun kam nach 10 Monaten der Bescheid.
Mich irritiert jedoch, dass sie bei der Berechnung der Rückzahlungssumme von der tatsächlichen gesamtfördersumme ausgehen und nicht von den maximal einzufordernden 10.000€.
Ich muss jetzt trotz knappen 6.000€ Rabatt dennoch 9500€ zahlen 😔

Kennt sich jemand von euch aus?
Ich dachte der Rabatt wird von den 10.000€ berechnet. Die Rückzahlung beginnt offiziell erst im April 2023. Sollte ich bis dahin warten und erst dann einen Antrag auf Einmalzahlung stellen? Laut Bescheid wäre dann nur die Summe von 10.000€ zurück zu fordern.

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Mit Antrag auf Einmalzahlung etc. kenn ich mich leider nicht aus, aber ich weiß dass der Rabatt für eine vorzeitige komplette Rückzahlung leider nicht auf die gedeckelten 10.000 gerechnet wird sondern auf die eigentliche Rückzahlungssumme, das ist schon richtig so.

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Herzlichen Dank 🤗

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Das kann ich so bestätigen. War bei mir auch so :-)

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Nein der Rabatt wird vorher abgezogen, die Deckelung auf die 10000€ greift erst nach Abzug der Rabatte/Ermässigungen...
Du kommst also mit deiner Ermässigung dann auf 9500 € besser weg. Da ändert auch das warten auf 2023 nichts.
Quelle:
"Beschränkung des Rückzahlungsbetrages für Auszubildende, die für ihre Ausbildung bereits vor dem 1. September 2019, aber nicht schon vor dem 1.4.2001 Förderungsleistungen als hälftiges BAföG-Staatsdarlehen erhalten haben (Darlehensdeckelung nach § 17 Absatz 2 Satz 1 BAföG alter Fassung)

Von dem zinsfreien hälftigen Darlehensanteil aus BAföG-Leistungen nach § 17 Absatz 2 Satz 1 BAföG, die bereits vor dem 1. August 2019 erfolgt sind oder auch nur begonnen haben, müssen insgesamt nur maximal 10.000 EUR zurückgezahlt werden. Maßgeblich ist die tatsächlich gezahlte Summe. Die Deckelung reduziert also nicht sogleich den ursprünglich mit Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid verbindlich festgestellten Darlehensbetrag, sondern wirkt erst nach Abzug etwaiger Nachlässe bei vorzeitiger Rückzahlung (§ 18 Absatz 10 BAföG). Erst wenn der Betrag von 10.000 EUR tatsächlich getilgt ist, wird automatisch und ohne gesonderten Antrag durch das BVA die Deckelung (durch Erlass etwaiger noch darüber hinausgehender Darlehensrestschulden) berücksichtigt. Bereits der im Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid enthaltene Tilgungsplan berücksichtigt diesen Umstand."

aus https://www.xn--bafg-7qa.de/de/darlehensrueckzahlung-200.php ziemlich weit unten

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Herzlichen Dank für deine Antwort!

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Früher gab es auch einen Bonus bei besonders guten Leistungen (Bestenförderung) und schnellem Abschluss in Regelzeit.
Da habe ich einige tausend euro zusätzlich gespart.

Wie viel weiß ich nicht mehr.
Das ist über 10 Jahre her. Aber vielleicht gibt es das ja noch.

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Ich habe auch sehr gut abgeschlossen und das in der Regelstudienzeit. Aber den bonus gibt es leider nicht mehr. Ich hatte fest damit gerechnet 😔