Gehalt geändert, Bv

Guten Morgen alle zusammen,
ich bin aktuell noch in EZ. Müsste ab April wiede einsteigen bin aber erneut SS und mein Chef hat mich frei gestellt, weil ich mit Zimmer nicht arbeiten kann und er anderweitig auch keinen Platz für mich hat
Nun wäre es so geweaen das ich ab April für 30 std statt für 40 Std zurück gekehrt wäre. Über das Gehalt was bei 30 Std gezahlt wird haben wir nicht gesprochen, da wir es im März klären wollten. So nun habe ich aber heute eine Mail erhalten wo ich eine Lohnabrechnung hatte ab April runter gerechnet auf die 30 Std. Ist das denn rechtens? Wenn ja nehme ich das so hin, aber falls er mir weiter das Gehalt für 40 Std zahlen müsste, finde ich es ja nicht fair. Kennt sich damit vllt jemand aus?

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Hey,
Hast du denn einen neuen Arbeitsvertrag o.ä. über die 30 Std abgeschlossen?

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Diese Arbeitszeitkürzung müsste ja meines Erachtens in einem Teilzeitvertrag niedergeschrieben sein?!?!?!

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Ich habe nichts unterschrieben

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Hey,
das ist ganz normale Vorgehensweise. Das Teilzeitgehalt wird immer anteilig deiner Stunden geändert (Es bietet somit keine Vor-oder Nachteile) und wenn ihr vereinbart habt, dass du deine Stunden reduzierst, bekommst du eben das entsprechende Gehalt. Warum sollte man auch einen höheren Stundenlohn bekommen nur weil man die Stunden reduziert? ;-)
Glückwunsch zur neuen Schwangerschaft! 🍀

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Müsste es darüber nicht einen Teilzeitvertrag geben 🤔?

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Also die Reduzierung der Stunden benötigt auf jeden Fall eine Ergänzung zum Arbeitsvertrag...aber davon bin ich in diesem Fall einfach ausgegangen. Wenn noch nichts schriftlich ausgemacht wurde und sie sich nicht mehr in EZ befindet, könnte sie natürlich „gemein“ sein, sagen sie wolle auf 40 Stunden zurück kommen und dann direkt das BV einreichen...aber wenn etwas abgemacht ist, bin ich davon kein Fan. Eventuell will man dort ja doch noch irgendwann wieder arbeiten und wenn man vorher Abmachungen nicht einhält ist die Grundlage schwierig finde ich...

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Über das Gehalt mit 30 Stunden muss man ja garnicht sprechen.
Das sind einfach 75% deines jetziges Gehalts.

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Nur ein Gespräch über eine eventuelle zukünftige Absicht auf 30 Std zu gehen, bedeutet doch nicht automatisch, dass der AG es einfach umsetzt?!?! Oder was meinst du?

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Hey
Also so lange du nichts unterschrieben hast, wird er auch nicht 30 Stunden anrechnen können. Dein Arbeitsvertrag besteht ja nur mit den 40 Stunden.

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Geh zu deiner FA und lass dir ein individuelles BV erteilen. Da zahlt deine Krankenkasse dein volles Gehalt, doch deine Arbeitszeit wird verkürzt auf bis zu 4,5 Stunden am Tag.

Weder du noch dein AG haben negativen finanziellen Folgen zu erwarten.

Alles gute.

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Was soll denn der Unsinn?
Sie bekommt ein generelles BV vom AG!

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Was schreibst du denn für einen Quatsch!

Sie bekommt ein ganz normales BV vom AG. Und somit das Gehalt für die abgesprochenen Stunden.

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Dein Chef hat dich jetzt schon freigestellt, trotz Elternzeit?

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Nein ich bekomme aber ab dem 01.04 direkt ein BV. Weil ich nicht eingesetzt werden kann.

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Wenn ganz klar abgesprochen ist, dass du für 30 Stunden wiederkommst ist das korrekt, dass dir das Gehalt für die 30 Stunden gezahlt wird.

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Vielen Dank. Ja es war so abgesprochen das ich für 30 Std wieder anfangen zu arbeiten. Dann ist das für mich auch voll kommen korrekt und Ok so. Wusste nur nicht ob das halt alles ao stimmt. Danke

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Liebe Verena, vllt kannst du mir nochmal weiter helfen. Ich würde von April bis Juli arbeiten und dann in den Mutterschutz gehen. Ich habe 25 Urlaubstage im Arbeitsvertrag, weist du evtl wieviele mir dann noch zustehen? Für 7 Monate? 2,5 Tage pro Tag?

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Solange kein neuer Vertrag aufgesetzt wurde und VON BEIDEN PARTEIEN unterschrieben steigst du ganz normal in deinen alten vertrag wieder ein!!!!

Nur darüberr reden ist kein neuer Vertrag ;)

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würde ja gerne mal wissen wie diejenigen es sehen, die hier meinen es würden ihr das Gehalt von Vollzeit zustehen, da nichts unterschrieben.

Wenn der Chef es dann nachher genauso macht und einen einfach ab ende der Elternzeit für die Stunden des alten Vertrages einteilt. Weil man hat ja nichts schriftlich vereinbart....
Da will man sich doch dann auch drauf verlassen, das man dann nur für die (vielleicht auch nur mündlich)vereinbarten Stunden eingeteilt wird.

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Egal was neu vereinbart wird, muss der Vertrag geändert werden. Wenn es eine mündliche Absprache gab, schön und gut, aber trotzdem sollte die schriftliche Niederschrift darüber folgen.

Zu deiner Frage:
Ich habe ich meiner ersten Elternzeit/schwangerschaft mit meinem AG schriftlich vereinbart, wie es danach weitergeht. Dies haben wir jetzt auch wieder.
Also....weiß jetzt leider nicht was du meinst....
Sowas kann ja nur passieren, wenn man nichts darüber in den Händen hält. Sowas blauäugiges würde ich aber nicht tun