BV - welchen Lohn bei Stundenänderung

Hi ich arbeite derzeit 12 Stunden mit entsprechendem Lohn. Ab März wieder 25 Stunden.. Werde aber ins BV geschickt, wenn ich die SS Anzeige.. Wenn ich das im März tue, ist das BV Gehalt dann für 25 Stunden oder aus den letzten 13 Wochen zusammen gesetzt? Vielen lieben Dank

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Aus dem Vertrag der dann für dich gültig ist.

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Du kannst die Schwangerschaft jetzt schon bekanntgeben. Du bekommst eh ab März das Gehalt für die 25 Stunden. Die Bekanntgabe der Schwangerschaft spielt NIE eine Rolle!

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Das BV- Gehalt wird aus dem Durchschnitt der letzten 13 Wochen bzw. 3 Monate VOR EINTRITT der Schwangerschaft berechnet. Will heissen, ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der ‚Befruchtung‘ und nicht, wann du die Schwangerschaft bekanntgibst.

Wie das ist, wenn während des BV quasi ein ‚Vertragswechsel‘ ansteht, kann ich dir leider nicht sagen. Fakt ist aber, dass dir zum Beispiel Lohnerhöhungen - welche während des BV inkraft treten - ebenfalls zustehen. Dies ist zum Beispiel bei mir der Fall.

Liebe Grüße. 🙂

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Hallo,
Es gab schon die richtige Antwort von Verena. Der neue Vertrag gilt, das wäre aber auch andersrum der Fall. Hätte die TE einen Vertrag über weniger Stunden unterschrieben hätte sie Pech gehabt. Man soll ja durch das BV so wie ohne Schwangere gestellt werden in Bezug auf das Brutto Gehalt.
VG

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Grundsätzlich gilt: Da ein Arbeitsvertrag auch mündlich geschlossen werden kann, kann auch die Änderung mündlich vereinbart werden.

Allerdings ist der AG an das Nachweisgesetz gebunden: Gibt es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag, muss er dir dennoch ein Dokument aushändigen, in dem die groben Rahmenbedingungen Ihres Arbeitsverhältnisses festgehalten sind.

Das gilt auch bei einer Vertragsänderung!

Die Krux dabei ist jedoch, dass ein Verstoß gegen das Nachweisgesetz nicht zur Folge hat, dass die mündlichen Abmachungen unwirksam sind. Händigt dein AG dir also keinen Nachweis aus, gelten die getroffenen Vereinbarungen trotzdem!

Lediglich vor Gericht könnte der AG durch dieses Versäumnis in die Bredouille kommen: Dann steht nämlich Aussage gegen Aussage und sein Verstoß gegen das Nachweisgesetz könnte zu Ihren Gunsten ausgelegt werden.

Um eine solche Situation zu vermeiden, sehen viele Arbeitsverträge eine sogenannte Schriftformklausel vor. Dabei wird im Original-Arbeitsvertrag festgehalten, dass jede Änderung nur dann wirksam ist, wenn sie in schriftlicher Form vorliegt.


Schriftform bedeutet, dass das Dokument in unterschriebener Form vorliegen muss. Eine E-Mail oder WhatsApp-Nachricht von Ihrem Chef zieht im Falle einer Schriftformklausel also noch keine wirksame Arbeitsvertragsänderung nach sich.

Du solltest also eventuell in deinem Arbeitsvertrag nachsehen, ob Änderungen der Schriftform bedürfen. Bei mir steht das explizit so drin!

Damit wäre zumindest mal dieses Thema geklärt/erledigt. Und daraus ergibt sich dann ggf. dein Zahlbetrag.