Restlohn bei Aufhebungsvertrag

Hallo ihr lieben.
Eine Freundin von mir will einen Aufhebungsvertrag zum 22.2 20 weil sie am 25.2.20 woanders ein besseren Job antritt.
Ihr Freund ist der Meinung das sie dann kein Anspruch auf ihren Lohn hat , obwohl sie ja bis zum 22.2 ja normal arbeitet.
weil im Aufhebungsvertrag steht drinne, Die Parteien sie sich darüber einig, dass mit vorstehender Vereinbarung sämtliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis aus seiner Beendigung und für die Zeit nach der Beendigung, gleich aus welchem Rechtsgrund erledigt und abgegolten sind...…..
Ich sage sie bekommt ihre Stunden die sie gearbeitet hat regulär dann zum 15.3.2020 normal bezahlt.

Sie wird nach Stunden mit Mindestlohn bezahlt.
Also wer hat da Recht?

Klar Abfindung hat sie kein Anspruch drauf da sie ja selbst den Aufhebungsvertrag wollte. Weihnachts und Urlaubsgeld gibt es in der Firma sowieso nicht.

Sie müsste sich dann auch irgendwie für Wochenende arbeitlos melden !

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Wenn sie bis zum 22.2. arbeitet bekommt sie auch nur bis dahin Lohn, nicht bis zum 15.3.!
Und wenn sie am 25.2. einen neuen Job antritt, wieso sollte sie sich dann arbeitslos melden?! Darüber hinaus hat sie sicher auch eine Sperre, da sie ja der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses zugestimmt hat.

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Es steht doch da das sie zum 15.3 den Lohn bekommt. Sie bekommen ihr Gehalt immer erst zum 15. des Folgemonats.

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Ach so, sorry! Natürlich, wenn der 15. der Zeitpunkt der Lohnauszahlung ist.
Aber das mit dem arbeitslos melden ist Quatsch, sollte klar sein.

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Natürlich bekommt sie ihr Gehalt für die Zeit, die sie gearbeitet hat.

Diese Klausel ist absoluter Standard und ist einfach zur Sicherheit, damit nicht in Nachhinein jemand kommt und Sonderzahlungen (Prämien, Boni, Weihnachtsgeld o.ä.) etc fordert.

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oder bis dahin nicht gezahlte Gehälter, Prämien, Auslagen,... daher sollte man sich sicher sein, dass der AG einem nichts mehr schuldet. Insbesondere auch mit Blick auf Resturlaub!!

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Solange sie die Stunden bezahlt bekommt was sie bis zum 22.2 gearbeitet hat, reicht für sie. Rest urlaub hat sie nicht. Urlaubsgeld und weihnachtsgeld zahlt die Firma nicht

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Also erstens gibt es kein Recht auf Abfindung. Dieses Gerücht hält sich hartnäckig.
Sie hat mit ihrem derzeitigen AG einen Aufhebungsvertrag vereinbart. Also ist bis zu dem Datum 22.02. zu arbeiten und natürlich auch zu zahlen.