Neuberechnung für Unterhalt Sohn im ersten Lehrjahr.Wer kann helfen

Hallo

Wer kann mir ausrechnen wieviel Unterhalt meinem Sohn noch zusteht ?

Sohn 16 Jahre,1. Ausbildungsjahr.
Unterhalt vor Lehre 315 € , (dritte Stufe der Düsseldorfer Tabelle 1500 - 1700 €)
Nettoeinkommen 433 €

Laut Aussage des Jugendamtes stehen unserem Sohn 90 € Selbsterhalt zu.

Der Vater muss sich zu an den Fahrtkosten von 186 € zur Hälfte beteidigen.Dieser Betrag 93 € muss dann wieder zu Unterhalt dazu gerechnet werden.

Wer hat Ahnung von euch und kann mir den Unterhalt ausrechnen.

Ich hoffe das jemand sich auskennt

Vielen Dank

Pia:-)

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Also ich kann dir das jetzt mal so aufschreiben wie mein Anwalt das gerechnet hat.

Mein Sohn ist auch 16 und hat jetzt ne Lehre angefangen.
Sein Vater hat bisher 316 Euro gezahlt. Scheint die gleiche Stufe zu sein, wie bei dir.

Für die Berechnung ist ausschlaggebend, wieviel Lehrlingsgeld dein Sohn bezieht.
Bei meinem Sohn sind das 617,37 Euro Butto was ca. 480,32 Euro Netto sind.

Pauschal sind 90 Euro für berufsbedingte Aufwendungen absetzbar. Mein Sohn hat noch Fahrtkosten von 60 Euro, wodurch der Anwalt einen Betrag von 150 Euro als abzusetzenden Betrag angenommen hat.
Diese 150 Euro hat er dann von den 480,32 Euro abgezogen. Wodurch ein Betrag von 330,32 Euro rausgekommen ist.

Da mein Sohn noch bei mir im Haushalt lebt, wird das gesamte Kindergeld in Höhe von 154 Euro ebenfalls angerechnet, da ich das ja noch beziehe.

330,32 Euro minus 154 Euro entspricht also 176,32 Euro.

Ausgehend von bisherigen 316 Euro werden diese 176,32 nun gegengerechnet.
Also 316 - 176,32 = 139,68 Euro.

Gerundet muss unser Kindsvater also ab sofort nur noch 140 Euro zahlen.

So hats mein Anwalt ausgerechnet und der KV hats auch akzeptiert.

Ich hoffe, ich konnte dir bissel weiterhelfen.

viele Grüße,
Steffi

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Hallo,mein Mann zahlt weniger für seinen Sohn,mein verdient so um die 1800-1900 und sein Sohn verdient 430 Euro und er muss 110 Euro bezahlen.Der Sohn fährt auch mit öffentlichen Verkehrsmittel wenn er zur Schule muss wurde aber nicht miteinberechnet.

Gruss Note

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Was mir noch aufgefallen ist ,es wird nur die Hälfte vom Kindergeld abgezogen weil der Sohn noch nicht volljährig ist,oder?

Gruss NOTE

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