Steuefrage bei Auslandsarbeit

Wir beschäftigen uns grad mit der Frage Steuern/Steuerklasse wenn ein Ehepartner im Ausland arbeitet.

Es könnte sein das sich meinem Mann die Möglichkeit bietet im März für vorerst 4 Monate und anschliessend weitere 4 Monate in Afrika zu Arbeiten, dies würde sich in seiner Vita äußerst Positiv machen und das Gehalt ist sehr üppig...

Doch wie würde es sich in so einem Fall mit der Lohnsteuerklasse verhalten?
Er wäre ja quasi ein 3/4 Jahr im Ausland.

Wird sein Verdienst in Deutschland versteuert?
Muss er sich hier abmelden um von den Steuern befreit zu werden?
Könnte ich dann Lst.Klasse 3 nehmen? Oder müsste ich dann 2 nahmen wegen Alleinerziehend?

Hat da jemand eine Ahnung?

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Ihr solltet euch vernünftig beraten lassen, da das nicht nur die Steuern sondern auch die Sozialversicherung betrifft.

Wenn er in D keine Steuern zahlt, dann doch wohl am Arbeitsort.

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Der Betrieb soll ihm einen deutschen Arbeitsvertrag anbieten. Alles andere ist Kappes.

Auch vor dem Hintergrund KV, Unfälle usw.

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Da der Arbeitgeber indirekt die Bundeswehr ist, wird da schon alles mit rechten Dingen zu gehen und auch die KV wird übernommen oder läuft über eine Anwardschaft....
Es ging mir nur darum das ich gern wissen möchte ob sich in dem Fall ein Steuerklassenwechsel für mich lohnen würde da ich nur Teilzeit arbeite und bei Steuerklasse 5 aktuell kaum etwas über bleibt....

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Wenn er einen deutschen Arbeitsvertrag bei deutschem Arbeitgeber hat, ist die Steuer erstmal dieselbe, als würde er in D arbeiten. Daher der Hinweis auf den deutschen Arbeitsvertrag.
Ist es kein deutscher Arbeitsvertrag, müsste man wissen, nach welchem Recht er erstellt wurde.

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Wenn dein Mann indirekt bei der Bundeswehr angestellt ist, würde ich davon ausgehen, dass er ganz normal eine deutschen Vertrag bekommt und auch normal versteuert. Dann allerdings wegen Auslandsaufenthalt eine Entschädigung bekommt, weshalb das Gehalt auch so üppig ausfallen wird. Lasst euch am besten beim Steuerberater beraten..... hier gibt es bestimmt einige Dinge, die dann auch für die spätere Steuererklärung sinnvoll zu wissen sind!

Die Steuerklasse regelt nur die monatlichen Vorauszahlungen, am Ende eines Jahres wird mit der Steuererklärung „abgerechnet“.