Wer ist für Überprüfung zuständig Mutterschaftsgeld?

Kurze Frage, ich werde nicht fündig.
Ich glaube mein AG hat mir zu wenig Gehalt im MuSchu überwiesen und ich würde das gerne prüfen lassen. AG schaltet auf Durchzug und Krankenkasse sagt, sie sei für Prüfung nicht zuständig. Wer weiß an welche Stelle ich mich wenden kann, um checken zu lassen, ob alles korrekt gelaufen ist?

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Wie kommst du auf zu wenig? Ist es deutlich sichtbar? Du musst ja auch die 13€ der Krankenkasse mit drauf rechnen und solltest dann Netto auf das Netto von vorher kommen.

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Das ist nicht in allen Fällen so einfach zu rechnen. So werden zB Schichtzuschläge anders besteuert...

@TE: evtl wird du bei einer Beratungsstelle wie Pro Familia oder Ähnlichen fündig, sonst hilft vermutlich nur ein Fachanwalt..,

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Das hab ich drauf gerechnet und komme nicht mal mit dem gesamten 6 Wochen Zuschlag der Krankenkasse auf mein Durchschnittsnetto der letzten 3 Monate vor MuSchu wenn ich das überwiesen Gehalt rechne...ich habe keine Schichtzuschläge o.ä.

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Hi,
Hast du auch in Wochen und nicht Monaten gerechnet?
Bzw. Kommt vllt noch eine Zahlung?

Wieviel fehlt denn, um sich ein etwas genaueres Bild machen zu können?

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Bzw. Die letzten Monate gab es ja vermutlich weihnachtsgeld und ggf. Eine weitere Sonderzahlung - die darfst du nicht als grundlage nehmen...
Anlaufstelle wäre noch der Personalrat, falls vorhanden

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Weihnachtsgeld lassen wir alle auf 12 Monate auszahlen...also diese Sonderzahlung ist seit je her so. Sonst gab es keine extra Zahlungen..
Werde wohl einfach mal einen Arbeitsrechtanwalt drüber schauen lassen, ob das passt. Aber irgendwo stimmt da was nicht...

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Wie hoch ist denn die Differenz?

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Knapp 100€

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Wann hat dein Mutterschutz begonnen? Wenn mitten im Monat, dann wird ja das Gehalt bis dahin ganz normal versteuert und nur der Rest ist unversteuert. Plus die 13 & täglich (Mutterschaftsgeld und AG-Zuschuss werden täglich berechnet).

Ich gehe eher von einem Rechen-/ Denkfehler deinerseits aus.

Hast du deine Zahlen im Rechner eingegeben?

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Ist es möglich, dass der AG nur für den aktuellen Monat überwiesen hat und dann monatsweise überweist und nicht die vollen 6 Wochen wie die Krankenkasse?

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Ja es ist nur monatsweise. Das ist mir klar, aber mir fehlen trotzdem knapp 100€...mag für manche nicht viel sein, aber ich find es schon komisch.

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Der AG zählt Die monatlich seinen Anteil am Mutterschutzgehalt, während die Krankenkasse in der Regel einmal für die ersten sechs Wochen und dann das zweite Mal 8-12 Wochen nach Entbindung zahlt. Weihnachtsgeld zählt nicht zur Berechnung des Mutterschutzlohnes. Immer noch eine Differenz? Dann Caritas, profamilia.

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Du musst Dein Nettogehalt der letzten drei vollen Monate vor dem Mutterschutz zusammenrechnen. (= Summe x). In diesem Nettogehalt sollten keine besonderen Bezüge wie Weihnachtsgeld enthalten sein, sonst musst Du das Nettogehalt ohne diesen sonstigen Bezug ermitteln.
Die Summe x teilst Du durch 90 und erhälst Dein tägliches Arbeitsentgelt. Von diesem Arbeitsentgelt ziehst Du 13€ ab und erhälst den täglichen Arbeitgeberzuschuss.

Bsp: Nettogehalt beträgt 1500€ MTL ohne Weihnachtsgeld. Das tägliche Nettogehalt ist also (1500+1500+1500)/90=50€
Arbeitgeberzuschuss 50€-13€= 37€

Für Januar: ab 29.1. 3*37€= 111€
Für Februar 29*37€= 1.073€ usw.

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So habe ich es auch gerechnet und komme eben trotzdem auf diese Differenz. Das ist ja das, was mich so stutzig macht. Aber ich lass mich einfach mal beraten und schaue dann weiter.

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Hast Du denn das fiktive Nettogehalt ermittelt?

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