PV Anlage und Steuererklärung

Hallo zusammen,
ich stecke grad mitten in meiner Steuererklärung für 2019. Ansich steht uns eine gute Rückzahlung zu.
Nun habe ich abe rletztes Jahr eine PV Anlage gekauft und sobald ich in der EÜR den Betrag der Umsatzsteuer eingebe, der uns vom Finanzamt zurückerstattet wurde, also die 19% MWST (=1800 Eur), verringert sich unsere Steuerrückzahlung um 400 Eur.
Die 1800 Euro sind werden wohl als Einnahmen gerechnet aber wie kann es sein das es 400 Eur Verlust auf unsere Steuer ausmacht?Kann mir das jemand erklären?.
Ich hoffe ich hab mich verständlich ausgedrückt.
LG Lovebeat

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Einkommensteuer und Umsatzsteuer sind zwei verschiedene Steuerarten.

Die Umsatzsteuererstattung des Finanzamtes ist eine Einnahme bei der Einkommensteuer, also erhöht den Gewinn bzw. vermindert den Verlust.
Ihr habt also um 1800 € mehr Gewinn, mehr Einkommen, das versteuert wird, also weniger Einkommensteuererstattung. Je nach Steuersatz kann es 400€ ausmachen.

Die Zahlungen an das Finanzamt wegen der Umsatzsteuer werden als Ausgabe bei der Einkommensteuererklärung erfasst und vermindern den Gewinn und senken Eure Steuerlast auf die ESt, SoliZ und KiSt und bekommt dadurch in den nächsten Jahren eine etwas höhere Steuererstattung (ESt, SoliZ, KiSt) als ohne die Umsatzsteuer-Zahlungen.

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Steuerzahlungen in Deutschland verlaufen nicht linear. Niedrige Einkommen zahlen 14% Steuern, hohe Einkommen 42%. Es kann also sein, daß Euch die 1800€ zusätzliches Einkommen in die nächste Steuerstufe befördert haben. Dann wird Euer gesamtes Einkommen nicht mehr mit z.B. 35% besteuert, sondern mit 36%. Und das kann schon einiges ausmachen.

Grüsse
BiDi

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Gewinne wirken sich Steuerprogressiv auf das gesamte Einkommen aus.

Ansonsten irgendwelche Angaben weglassen und da an fiktiven Werten festhalten bringt nichts, weil die Angabe erst dann zuverlässig ist, wenn alle Eingaben vorhanden sind. Ihr hattet nie Anspruch auf diese Steuerrückzahlung von 400€

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Zumal dem Finanzamt es wahrscheinlich auffällt, dass die Erstattung der USt nicht erfasst wurde.

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Danke für eure Antworten.
Das Finanzamt hat mir inzwischen auch den Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Einkommenssteuer erklärt. Das war mir so nicht klar. Aber sie sagten mir auch das ich die 1800 Eur nicht nur bei den Einnahmen eintragen muss, sondern auch bei den Ausgaben eintragen muss und es sich somit +/- 0 Gegenrechnet. Das habe ich gemacht und jetzt bleibt der ursprüngliche Rückzahlungsbetrag. Ich hoffe das es nun so richtig ist.
lg