Kein UHV mehr seit Heirat?

Hallo ihr Lieben, ich hätte da mal eine kurze Frage. Sry, wenn es etwas länger wird.
Also , seitdem ich geheiratet habe bekomm ich für meinen Sohn( aus einer früheren Beziehung) keinen Unterhaltsvorschuss mehr, da mein Mann jetzt für ihn aufkommen muss. Mein Mann hat auch einen Sohn ( aus seiner früheren Beziehung,Kind lebt bei Kindesmutter und auch mal hier) für die Berechnung (Unterhalt) wird mein Sohn nicht berücksichtigt. Kapier ich null... mein Mann soll jetzt für meinen Sohn aufkommen( der leibliche Vater ist fein raus) , aber für die Berechnungen seines Sohnes wird meiner nicht berücksichtigt? Bitte bitte nicht falscj verstehen, wir tun alles für die Kids. Aber das kann doch nicht sein, dass mein Mann 2 mal voll zahlen muss wovon eins nicht mal sein leibliches Kind ist.

Gibts da irgendwie eine Möglichkeit?

Liebe Grüße Denise

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Ne ne da hast du was missverstanden!

Dass der Unterhaltsvorschuss entfällt heißt nicht dass die Unterhaltspflicht des Kindsvaters entfällt.
Diesen musst nun auf direktem Weg erstreiten bzw. gibt es eine sogenannte „Beistandschaft“ vom Jugendamt die dich dabei unterstützen.

Den Unterhaltsvorschuss bekommen nur alleinerziehende. Das bist du jetzt nach der Heirat nicht mehr. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass dein neuer Lebenspartner nun Unterhaltspflichtig ist. Dafür müsste er adoptieren.

Den Unterhaltsvorschuss welcher an Alleinerziehende geleistet wird, holt sich der Staat vom KV ebenfalls wieder. Sofern etwas zu holen ist. „Fein raus“ sind die Väter also nicht. Denn selbst wenn nichts zu holen ist, wird dort immer wieder angeklopft und das Gehalt überprüft um zu checken wie die Finanzen stehen.

Generell sollte über das Thema Adoption vielleicht nachgedacht werden. Denn nicht nur der kindsvater ist deinem Sohn gegenüber Unterhaltspflichtig sondern eben auch umgekehrt. Kosten für Pflegeheime und co können immens sein...

Das Thema Unterhalt, gerade wenn seitens des Vater nicht viel Interesse besteht, sollte unbedingt im Auge behalten werden.

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Hallo cityqueen, lieben lieben Dank für deine Antwort.
Aber unverheiratete bekommen doch auch noch den UHV. Was ist da anders?
Das Jugendamt hat mitbekommen, dass der KV arbeiten geht, aber er weigert sich zu zahlen. Über eine Adoption haben wir auch schon nachgedacht. Bei dem KV (er muss ja auxh dazu ja sagen) mach ich mir keine Gedanken ( das können wir zu not beim Familiengericht holen) , aber die Mutter, von dem Sohn meines Mannes ,muss auch zustimmen, dass er meinen Sohn adoptieren kann. Ich denke, dass sie nen Strich durch die Rechnung machen wird.

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Hallo

Also vor dem gesetz macht es eben man unterschied ob verheiratet oder nicht .

Ich hab damals auch den Unterhaltsvorschuss verloren als ich mit meinem Freund zusammen gezogen bin, man ist dann nunmal nicht mehr alleinerziehend in diesem Sinne.

Warum sollte sie Mutter deines stiefsohnes eine Adoption zustimmen müssen. Das geht sie doch nun wirklich nichts an.

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Nein, da gibt es keine Möglichkeit.
Lg

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Der leibliche Vater ist selbstverständlich Unterhaltspflichtig!

Du solltest anfangen, diesen aktiv einzufordern, ich würde das über einen Anwalt machen.

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Du kannst die Situation der geschiedenen Frau deines Partners nicht mit deiner vergleichen: sie ist alleinerziehend, du bist es nicht.

Die Frage, warum das bei Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft anders ist, erscheint auf den ersten Blick berechtigt. Dass die Rechtsordnung aber an eine Eheschließung andere Folgen knüpft als an eine nichteheliche Lebensgemeinschaft, ist aber bekannt und gewollt. Du könntest ebenso fragen, warum Ehegattensplitting bei der Steuererklärung nur Eheleuten zugute kommen darf, obwohl die Lebenssituation gleich sein kann.
Zurück zu deinem Fall: Die Rechtsordnung geht bei einer Ehe von mehr Dauerhaftigkeit, Verbundenheit, Familie und Verpflichtung aus. Das gilt bei euch umso mehr, als ihr ja schon an Adoption denkt. Das kann man nun persönlich sehen, wie man mag, aber du wirst ja deine Gründe gehabt haben, zu heiraten. Möchte man die mit diesem Vertrag verbundenen Folgen nicht, hat man ja die Wahl, eben nicht zu heiraten. Dein Mann ist ja nun auch dir gegenüber unterhaltspflichtig, will man das nicht = nicht heiraten. Dein Mann hatte damit die Wahl, der Steuerzahler hat sie bezogen auf Unterhaltsvorschuss hingegen nicht.

Im Übrigen schreibst du ja, dass dein Ex-Mann arbeitet, fordere ihn halt zur Auskunft auf und mache dann den Anspruch auf Zahlung von Kindesunterhalt geltend.

Zur Stiefkindadoption:
Dass die Mutter des leiblichen Kindes deines Mannes zustimmen muss, ist natürlich Unfug, das haben andere hier ja schon mehrfach geschrieben.

Vielleicht hast du dich da aber auch nur missverständlich ausgedrückt. Die Interessen von leiblichen Kindern werden bei der Stiefkindadoption nämlich durchaus berücksichtigt. Stehen deren überwiegende Interessen entgegen, wird über einen Antrag auch negativ verbeschieden. Das bestimmt aber eben nicht die Mutter, sondern das Familiengericht. Unterhaltsfragen können dabei eine Rolle spielen.

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Im Grunde genommen ist es ganz einfach:
Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Kinder von Alleinerziehende, die keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten.
Alleinerziehend ist definiert als 'Kein anderer Erwachsener lebt mit im Haushalt'.
Verheiratet oder nicht ist völlig egal. In dem Moment, in dem Du mit Deinem Freund / Mann zusammenziehst, bist Du nicht mehr alleinerziehend und hast damit keinen Anspruch mehr auf Unterhaltsvorschuss. Ich vermute mal, Du hast dem Jugendamt nicht gemeldet, daß Du mit Deinem damals-noch-Freund zusammengezogen bist?

Dein Mann muss übrigens keinesfalls für Deinen Sohn aufkommen. Allerdings musst Du nun die Ansprüche gegenüber dem Kindsvater einfordern und kannst Dich nicht mehr auf den Unterhaltsvorschuss zurückziehen.

Gehaltsoffenlegung wg Prozesskostenbeihilfe:
Ehepartner sind verpflichtet, sich gegenseitig zu unterhalten. Um zu ermitteln, ob und wie hoch Dein Unterhaltsanspruch gegenüber Deinem Mann ist, muß klar sein, was er verdient.
Das ist bei jedem Antrag auf Prozesskostenhilfe üblich -nicht nur bei Unterhaltsklagen.

Grüsse
BiDi

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"Alleinerziehend ist definiert als 'Kein anderer Erwachsener lebt mit im Haushalt'.
Verheiratet oder nicht ist völlig egal."

Das ist nicht richtig.

Maßgeblich ist hier § 1 Abs. 1 Nr. 2 UhVorschG:

(1) Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung nach diesem Gesetz (Unterhaltsleistung) hat, wer
.......
2.
im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt, ....

Mit "Lebenspartner" ist nur der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gemeint, nicht der einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.

Kurz: Leistungen nach UVG gibt es nur im Fall einer Eheschließung nicht mehr.

Für Laien sind die Voraussetzungen für Unterhaltsvorschuss hier einfach und korrekt dargestellt:
https://www.vamv-bayern.de/2017/02/23/wissenswertes-zum-erweiterten-unterhaltsvorschuss/

So wird es auch korrekt in den Ausfüllhinweisen zur Antragstellung angegeben (hier unter Punkt 1.3)
https://www.kreis-lup.de/export/sites/LUP/.galleries/PDF-LUP2/PDF-FD51/Merkblatt-2018.pdf

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Hallo

Verbreite bitte nicht so einen Quatsch.
Solange man nicht neu verheiratet ist, steht einem Unterhaltsvorschuss zu, wenn der andere Part nicht zahlt.
Auch wenn man mit einem neuen Partner zusammen lebt.!!

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